LIFE · GESETZE
Staat San Andreas

Gesetzessammlung

Verfassung, Penal Code und alle weiteren Gesetze des Staates San Andreas.

Stand: 04.09.2026
Keine Treffer.
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Verfassung

  1. VF.P1Part 1 · Grundrechte
  2. VF.A1Article 1 · Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt
  3. VF.A1.1Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  4. VF.A1.2Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
  5. VF.A2Article 2 · Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben
  6. VF.A2.1Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Gesetz verstößt.
  7. VF.A2.2Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
  8. VF.A3Article 3 · Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung; Diskriminierung
  9. VF.A3.1Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Hautfarbe, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt oder bevorzugt werden.
  10. VF.A3.2Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  11. VF.A4Article 4 · Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit
  12. VF.A4.1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  13. VF.A4.2Diese Rechte sind insofern reglementiert, dass man dadurch nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf.
  14. VF.A5Article 5 · Versammlungsfreiheit
  15. VF.A5.1Alle Bürger haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Recht findet seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Grundrechte.
  16. VF.A6Article 6 · Unverletzlichkeit der Wohnung
  17. VF.A6.1Die Wohnung ist unverletzlich.
  18. VF.A6.2Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter oder Staatsanwalt, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
  19. VF.A7Article 7 · Eigentum, Erbrecht, Enteignung
  20. VF.A7.1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
  21. VF.A8Article 8 · Waffen
  22. VF.A8.1Da eine gut geregelte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, wird das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, gesetzlich geregelt.
  23. VF.A9Article 9 · Verwirkung der Grundrechte
  24. VF.A9.1Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere der Pressefreiheit (Article 4), die Versammlungsfreiheit (Article 5), oder das Eigentum (Article 7) zum Kampfe gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch den Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika ausgesprochen.
  25. VF.P2Part 2 · Der Staat
  26. VF.A10Article 10 · Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht
  27. VF.A10.1Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein demokratischer und sozialer Staat.
  28. VF.A10.2Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  29. VF.A11Article 11 · Staatsbürgerliche Gleichstellung; öffentlicher Dienst
  30. VF.A11.1Jeder Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
  31. VF.A11.2Jeder Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
  32. VF.A12Article 12 · Haftung bei Amtspflichtverletzungen
  33. VF.A12.1Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in dessen Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.
  34. VF.P3Part 3 · Die Gesetzgebung
  35. VF.A13Article 13 · Gesetzgebungsverfahren
  36. VF.A13.1Die Gesetze des Staates werden vom Kongress beschlossen.
  37. VF.A13.2Gesetzesänderungen sind nach Beschluss öffentlich zu verkünden. Änderungen treten frühestens 3 Tage nach der Ankündigung in Kraft, diese Frist kann gestrichen werden, wenn die Gesetze aufgrund von höchster Dringlichkeit erlassen werden oder diese die Allgemeinheit und das Leben nur geringfügig berühren.
  38. VF.A13.3Das Department of Justice kann dem Kongress Entwürfe für Gesetzesänderungen vorlegen.
  39. VF.A13.4Bei Straffestsetzung gilt das aktuelle Gesetz, unabhängig davon, wann die Straftat stattgefunden hat.
  40. VF.A14Article 14 · Änderung der Verfassung
  41. VF.A14.1Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
  42. VF.A14.2Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln des Kongresses.
  43. VF.A14.3Eine Änderung der Verfassung, durch welche die Gliederung des Staates, die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Grundrechte oder die in den Article 1 bis 8 festgelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. Über die Unzulässigkeit entscheidet im Streitfall das oberste Gericht.
  44. VF.P4Part 4 · Die Rechtsprechung
  45. VF.A15Article 15 · Gerichtsorganisation
  46. VF.A15.1Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten bildet der Supreme Court.
  47. VF.A15.2Die Aufgabe der Rechtsprechung ist ausschließlich den Richtern und Gerichten des Staates anvertraut. Diese werden durch den Supreme Court kontrolliert.
  48. VF.A15.3Richter werden durch den Chief Justice ernannt und von diesem in Ihr Amt vereidigt. Die Vereidigung lautet: “Ich schwöre, dass ich Gerechtigkeit unabhängig, von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Vermögen, Glauben, Status oder sexueller Orientierung oder sonstiger Merkmale über alle üben und jedem gleiches Recht zukommen lassen werde und dass ich alle Pflichten, die mir nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten und des Staates San Andreas als Richter obliegen, treu und unparteiisch erfüllen und ausführen werde. (So wahr mir Gott helfe.)”
  49. VF.A16Article 16 · Zuständigkeit des Supreme Courts
  50. VF.A16.1Der Supreme Court entscheidet
  51. VF.A16.2uber die Auslegung dieser Verfassung aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines Organs oder anderer Beteiligter, die durch diese Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
  52. VF.A16.3über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt zu sein;
  53. VF.A16.4über Streitigkeiten beziehungsweise die Rechtmäßigkeit in Bezug auf die vom Präsidenten gemäß Artikel 14 erlassenen Gesetze und Verordnungen und prüft diese auf Verfassungskonformität;
  54. VF.A16.5in den anderen durch diese Verfassung vorgesehenen Fällen.
  55. VF.A17Article 17 · Staatsgerichte
  56. VF.A17.1Der Supreme Court ist damit beauftragt, folgende Gerichte zu bilden:
  57. VF.A17.2Einen District Court als Erstinstanzliches Gericht, für jeden justiziellen District.
  58. VF.A17.3Einen Court of Appeals als Berufungsgericht, für jeden justiziellen District.
  59. VF.A17.4Die Gerichtsordnung wird durch Gesetz bestimmt.
  60. VF.A18Article 18 · Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung
  61. VF.A18.1Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Berücksichtigung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.
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Penal Code San Andreas

  1. PC.P1Part 1 · Definitionen
  2. PC.P1.1Die Grenze des Staates San Andreas verläuft 1,3 Meilen von der Landmasse aus (Beispiel: Bis zum Flugzeugträger und um diesem herum)
  3. PC.P1.2Die Verfolgung einer Straftat erfolgt unabhängig von der Kenntnis des Täters über geltende Gesetze.
  4. PC.P1.3Jeder Bürger, der eine Straftat konkret plant, einleitet oder verübt, ist als Täter anzusehen und wird wie bei einer erfolgreichen Durchführung bestraft.
  5. PC.P1.4Wer andere zu einer Straftat aufruft, anstiftet oder zwingt, macht sich ebenfalls strafbar und wird wie bei eigener Durchführung der strafbaren Handlung bestraft.
  6. PC.P1.5Wer vorsätzlich einen Straftäter bei der Begehung einer Straftat unterstützt, macht sich der Beihilfe strafbar und wird als Mitbeklagter analog dem Täter bestraft.
  7. PC.P1.6Fahrlässig handelt derjenige, der die nötige Sorgfalt und Umsichtigkeit außer Acht lässt.
  8. PC.P1.7Vorsätzlich handelt, wer wissentlich und unter Kenntnis der Folgen der Straftat diese bewusst begeht.
  9. PC.P1.8Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Dies muss stets unter der Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
  10. PC.P1.9Vergehen gegen die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika können ausschließlich beim Supreme Court angeklagt werden. Die Klage ist beim President of Supreme Court einzureichen.
  11. PC.P1.10Sofern ein Verstoß gegen dieses Gesetz vorliegt, ist es nach der Verfassung das höchste anzuwendende Recht. Andere Gesetze sind diesem unterzuordnen.
  12. PC.P1.11Im Zuge der Erfüllung hoheitlicher Maßnahmen unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind die durchführenden Beamten von diesen Rechtsvorschriften befreit.
  13. PC.P1.12Ausschließlich per Gesetz als Straftaten deklarierte Handlungen unterliegen einer Strafverfolgung. Diese sind unterteilt in Ordnungswidrigkeiten, Vergehen, Verbrechen und Schwerverbrechen.
  14. PC.P1.13Bei Kleindelikten oder Forderungen des Staates bis einschließlich 4500$ ist lediglich der Grund und die Höhe der Geldzahlung zu dokumentieren.
  15. PC.P1.14Umrechnungsfaktor für den Bußgeldkatalog: 500$ = 0,5 Hafteinheit.
  16. PC.P1.15Präzedenzfälle können eine Orientierung geben, sind aber nicht verbindlich zu sehen.
  17. PC.P1.16Beamte des Staates sind im Sinne des Gesetzes Angestellte von staatlichen Behörden und Angestellte des Fire Departments.
  18. PC.P1.17Der Führerschein und Personalausweis müssen ein aktuelles, gut erkennbares Foto des Inhabers enthalten. Das Bild muss den folgenden Vorgaben entsprechen: keine Kopfbedeckungen, keine Sonnenbrille. Das Gesicht sowie die Augen müssen klar sichtbar und unverdeckt sein. Das Foto muss dem Passbildformat entsprechen.
  19. PC.P2Part 2 · Criminal Law of San Andreas
  20. PC.C1Chapter 1 · Ordnungswidriges Verhalten
  21. PC.T1Title 1 · Ordnungswidrigkeiten
  22. PC.T1.S1Subtitle 1 · Vermummung in der Öffentlichkeit
  23. PC.T1.S1.1Wer in der Öffentlichkeit Kleidung bzw. Gegenstände trägt, welche die Identität verschleiern, macht sich der Vermummung in der Öffentlichkeit schuldig.
  24. PC.T1.S1.2Diese Kleidung bzw. Gegenstände sind: Masken, Kombinationen aus Tüchern.
  25. PC.T1.S1.3Ausgenommen sind staatlich anerkannte Dienstkleidungen.
  26. PC.T1.S2Subtitle 2 · Datenschutz
  27. PC.T1.S2.1Wer ein Bild einer Person ohne deren Einverständnis veröffentlicht, macht sich der Verletzung des Rechts am eigenen Bild im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit strafbar. Voraussetzung ist, dass die Person im Fokus steht. Ausnahmen gelten für staatliche Behörden zur Aufklärung, Bearbeitung und Vollstreckung von Straftaten.
  28. PC.T1.S3Subtitle 3 · Verletzung der Ausweispflicht
  29. PC.T1.S3.1Wer der Ausweispflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar.
  30. PC.T1.S3.2Wer als Beamter der Ausweispflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar.
  31. PC.T1.S3.3Wer auf seinem Personalausweis und/oder Führerschein kein Lichtbild oder ein nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Bild abbildet, macht sich strafbar.
  32. PC.T1.S4Subtitle 4 · Ordnungswidrigkeiten gegen den Traffic-Code
  33. PC.T1.S4.1Folgende Verstöße gegen den Traffic Code sind strafbar:
  34. PC.T1.S4.2Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzungen (TC Ttl. 1.3)
  35. PC.T1.S4.3Fehlendes Warndreieck, Warnweste , Rettungsring oder Erste-Hilfe-Kasten. (TC Ttl. 3.4 , TC Ttl. 9.4)
  36. PC.T1.S4.4Rechtswidriges Verhalten im Straßenverkehr als Fußgänger / Fahrradfahrer / Autofahrer (TC Ttl. 1/2/3/). Dazu zählen:
  37. PC.T1.S4.5Fahren entgegen der Fahrbahnrichtung oder unerlaubtes Überholen. (TC Ttl. 1.3, 5 und 6)
  38. PC.T1.S4.6Rechtswidriges Parken oder Halten. (TC Ttl. 2)
  39. PC.T1.S4.7Überfahren einer Stopp-Stelle ohne zu halten. (TC Ttl. 1.2)
  40. PC.T1.S4.8Missachtung von Vorfahrtsregeln. (TC Ttl. 1.2)
  41. PC.T1.S4.9fahren ohne oder mit falsch zugelassenen Kennzeichen. (TC Ttl. 3.2)
  42. PC.T1.S4.10Beeinträchtigung im Straßenverkehr (TC Ttl. 1.1)
  43. PC.T1.S4.11fahren ohne Winterreifen (TC Ttl.1.7)
  44. PC.T1.S4.12fahren ohne Licht (TC Ttl. 3.5)
  45. PC.T1.S4.13Fahren abseits von Straßen (Feldwege ausgeschlossen) (TC Ttl. 1.8)
  46. PC.T1.S4.14Handy am Steuer (TC Ttl. 1.9)
  47. PC.T1.S4.15Das Befahren des Highways (der Seitenstreifen mit eingeschlossen) mit unzulässigen Fortbewegungsmittel nach TC Title 1.11.
  48. PC.T1.S4.16Kein Fahrstreifenwechsel bei Einsatzfahrzeugen auf dem Standstreifen.(TC Ttl. 6.7)
  49. PC.T1.S4.17Rechtswidriges Verhalten bei einem Unfall. (TC Ttl. 6.1)
  50. PC.T1.S4.18Unrechtmäßiger Einsatz von Sonder- und Wegerechten. (TC Ttl. 6.2)
  51. PC.T1.S4.19Nichteinhalten der Mindestflughöhe (TC Ttl. 7.1)
  52. PC.T1.S4.20Landen auf nicht vorgesehenen Flugplätzen oder Helipads (TC Ttl. 7.2)
  53. PC.T1.S4.21Illegale Anbauteile & Tuningteil (TC Ttl 3.3)
  54. PC.T1.S4.22Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Booten (TC Ttl. 9.3)
  55. PC.T1.S4.23Missachtung des Durchfahrverbotes (TC Ttl. 1.12)
  56. PC.T1.S4.24Nicht einwählen in die Flugfrequenz (TC Ttl. 7)
  57. PC.T1.S4.25Reckless Driving. Dies greift unter anderem bei: 50 mp/h, Fahren auf Gehwegen, Fußgängerzonen, entgegen der Fahrtrichtung.
  58. PC.T1.S4.26Überfliegen/Landen von Flugverbotszonen (TC Ttl. 7.4)
  59. PC.T1.S4.27Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung bei Luftfahrzeuge (TC Ttl. 7.5)
  60. PC.T1.S4.28Landung in Badezonen (TC Ttl. 7.6)
  61. PC.T1.S4.29Nicht räumen der Landebahn (TC Ttl. 7.7)
  62. PC.T1.S5Subtitle 5 · Misshandlung
  63. PC.T1.S5.1Wer einen anderen, auch unerheblich, am Körper misshandelt, macht sich strafbar. Die Misshandlung wird nur nach Anzeige des Geschädigten oder bei Gefahr in Verzug verfolgt.
  64. PC.T1.S6Subtitle 6 · Verunstaltung
  65. PC.T1.S6.1Wer unerlaubt das Erscheinungsbild einer fremden Sache verändert und/oder verunstaltet, macht sich der Verunstaltung strafbar.
  66. PC.T1.S7Subtitle 7 · Beleidigung
  67. PC.T1.S7.1Wer anderen gegenüber Äußerungen trifft, die ihre Würde oder Ehre verletzen, macht sich der Beleidigung strafbar.Die Beleidigung wird nach Anzeige des Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt.
  68. PC.T1.S8Subtitle 8 · Erregung öffentlichen Ärgernisses
  69. PC.T1.S8.1Wer die allgemeine öffentliche Ordnung stört, macht sich der Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar.
  70. PC.T1.S9Subtitle 9 · Nichteinhaltung der Inspektionspflicht
  71. PC.T1.S9.1Wer sein motorisiertes Fahrzeug, Auflieger oder Flugobjekt nicht alle 3 Monate einer Inspektion unterzieht, macht sich der Nichteinhaltung der Inspektionspflicht strafbar. Ausnahmen: Faggio, Rusty Rebel, Duneloader, Rat Bike, Inductor 1&2 (E-Bike, Boote),Tornado Rat Rod, Rat-Loader, DeClasse Tornado Mariachi, Declasse Voodoo "Rostig", Pizza Boy
  72. PC.T1.S10Subtitle 10 · Entziehung
  73. PC.T1.S10.1Wer den Anweisungen eines Exekutivbeamten nicht Folge leistet, macht sich der Entziehung hoheitlicher Maßnahmen strafbar.
  74. PC.T1.S11Subtitle 11 · Dienstleistungen
  75. PC.T1.S11.1Wer Zahlungen von Dienstleistungen oder allgemeine Rechnungen nicht zahlt, macht sich strafbar.
  76. PC.T1.S12Subtitle 12 · Unbefugtes Betreten
  77. PC.T1.S12.1Wer den International Airport unbefugt betritt, macht sich strafbar.
  78. PC.C2Chapter 2 · Allgemeines Strafrecht; Vergehen
  79. PC.T2Title 2 · Strafbare Handlungen
  80. PC.T2.S1Subtitle 1 · Vergehen gegen hoheitliche Maßnahmen
  81. PC.T2.S1.1Wer als verhaftete oder inhaftierte Person flieht, macht sich der Flucht aus der Gefangenschaft strafbar.
  82. PC.T2.S2Subtitle 2 · Vergehen gegen Personen
  83. PC.T2.S2.1Wer unwahre Behauptungen gegenüber Personen verbreitet oder unterstützt, macht sich der üblen Nachrede strafbar.
  84. PC.T2.S2.2Wer einer Person bewusst und/oder mit böser Absicht nachstellt und/oder belästigt, macht sich des Stalkings strafbar.
  85. PC.T2.S2.3Wer andere durch eine rechtswidrige Tat zu Handlungen zwingt, macht sich der Nötigung strafbar.
  86. PC.T2.S2.4Wer wissentlich eine Person in Not ignoriert oder Andere daran hindert, Hilfe zu leisten, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.
  87. PC.T2.S2.5Wer sich als medizinisch geschultes Personal der unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht, wird höher bestraft.
  88. PC.T2.S2.6Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspielen falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, macht sich des Betrugs strafbar.
  89. PC.T2.S2.7Wer andere durch Gewährung von Vorteilen, Schenkungen oder anderweitigen Vorzügen versucht zu beeinflussen, macht sich der Bestechung strafbar.
  90. PC.T2.S2.8Wer andere durch sexualisierende Bemerkungen oder Handlungen, die entwürdigend bzw. beschämend wirken, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressalien bedrängt, macht sich der sexuellen Belästigung strafbar.
  91. PC.T2.S2.9Wer eine Person wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Hautfarbe, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt oder beleidigt macht sich der Diskriminierung strafbar.
  92. PC.T2.S2.10Wer einen anderen am Körper verletzt, macht sich der Körperverletzung strafbar. Die Körperverletzung wird nach Anzeige des Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt.
  93. PC.T2.S2.11Leichenschändung im Sinne des RCP Title 3 ist strafbar.
  94. PC.T2.S2.12Wer einen tätlichen Angriff auf Beamte ohne körperlichen Schaden verursacht, wird bestraft.
  95. PC.T2.S2.13Wer nach geltendem Recht die Schweigepflichtverletzung begeht, macht sich strafbar.
  96. PC.T2.S2.14Wer einer Person mit der Begehung einer Straftat gegen ihn oder gegen eine ihm nahestehende Person droht, macht sich der Bedrohung strafbar.
  97. PC.T2.S3Subtitle 3 · Vergehen gegen Sachen oder durch Sachen
  98. PC.T2.S3.1Wer fremdes Eigentum beschädigt, macht sich der Sachbeschädigung strafbar.
  99. PC.T2.S3.2Wer vorsätzlich einen nicht kontrollierten Brand auslöst, macht sich der Brandstiftung strafbar.
  100. PC.T2.S3.3Wer eine fremde bewegliche Sache entfernt, um sich oder andere zu bereichern, macht sich des Diebstahls strafbar.
  101. PC.T2.S3.4Wer Diebesgut besitzt, macht sich strafbar.
  102. PC.T2.S3.5Im Rahmen einer Straftat zählen als Diebesgut folgende Gegenstände: Tresor, Fernseher, Schmuck, Wertpapiere, Ausweispapiere, geprägte Goldbarren, Edelsteine, Waschmaschinenteile, Kettensäge, HIFI Anlage, SmartTV, Konsole, Monitor, Computer, USB Stick, Bilder, DVD - Player, Laptop, Gummi, Eisenbarren, Bleche, Bretter, Glas, Bong, Chemiereiniger, gebrauchte Tablets, gebrauchte Handys, Personen Daten,Goldbarren Geldbündel mit Farbresten. Ab 1 Gegenstand.
  103. PC.T2.S3.6Gegenstände, die nicht gelistet sind, aber gestohlen wurden - sind als Diebesgut zu werten.
  104. PC.T2.S3.7Illegale Gegenstände, die im Rahmen eines Diebstahls aufgefunden werden, gelten ebenfalls als Diebesgut.
  105. PC.T2.S3.8Ab einer Menge von min. 3 der oben genannten Gegenstände, zählen diese ebenfalls als Diebesgut. Ausgenommen hiervon sind: Gummi, Eisenbarren, Bretter, Glas, Goldbarren
  106. PC.T2.S3.9Wer geraubte oder gestohlene Waren veräußert, macht sich der Hehlerei strafbar.
  107. PC.T2.S3.10Wer min. 10x Diebesgut besitzt, wird der Hehlerei beschuldigt.
  108. PC.T2.S3.11Wer Hehlerware besitzt, macht sich strafbar.
  109. PC.T2.S3.12Das Verbringen von illegalen Gütern über die Staatsgrenze erfüllt den Tatbestand des Schmuggels.
  110. PC.T2.S3.13Wer sich unbefugten Zugang auf ein Grundstück oder in ein Gebäude verschafft, macht sich des Hausfriedensbruchs strafbar.
  111. PC.T2.S3.14Wer eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation nicht vornimmt, macht sich der Verletzung der Dokumentationspflicht schuldig.
  112. PC.T2.S3.15Wer einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, oder es gar tötet, macht sich strafbar.
  113. PC.T2.S3.16Wer in ein Gebäude, in ein Transportmittel oder einem Lagerplatz einbricht, einsteigt, mit einer widerrechtlich erlangten Schlüsselkarte, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt, macht sich des Einbruchs strafbar.
  114. PC.T2.S3.17Wer ein (offizielles) Dokument in Verkehr bringt oder sich selbst einen Vorteil dadurch verschafft, dass verfälscht wurde, macht sich der Dokumentenfälschung strafbar.
  115. PC.T2.S4Subtitle 4 · Vergehen gegen oder durch staatliche Einrichtungen
  116. PC.T2.S4.1Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Einsatzmitteln:
  117. PC.T2.S4.2Wer fälschlicherweise einen Notruf bei einer Behörde einleitet, ohne dass eine Notsituation absehbar oder gegeben ist, macht sich des Missbrauches des Notrufs strafbar.
  118. PC.T2.S4.3Wer ohne ersichtlichen Grund Einsatzkräfte in einen vermeintlichen Einsatz bindet, macht sich der Beeinträchtigung von Einsatzmitteln strafbar und kann zudem für entstandene Kosten belangt werden. Dies gilt auch bei wiederholtem oder vorsätzlichem Verstoß gegen Abs. 1.
  119. PC.T2.S4.4Wer eine Person oder Sache ohne rechtliche Grundlage durchsucht, macht sich der unrechtmäßigen Durchsuchung strafbar.
  120. PC.T2.S4.5Wer als Beamter eine Rechtssache zum Vorteil oder Nachteil einer Partei mittels Beugung des Rechts verändert, macht sich der Rechtsbeugung schuldig.
  121. PC.T2.S4.6Wer einem Rechtsbeistand verweigert oder der Anforderung in angemessener Zeit nicht nachgeht, macht sich der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit schuldig.
  122. PC.T2.S4.7Wer gegen die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit der AGV verstößt, macht sich dem Missbrauch staatlicher Mittel schuldig.
  123. PC.T2.S4.8Wer eine strafrechtliche Abhandlung bewusst herauszögert, während eine Person in Gewahrsam ist, macht sich strafbar.
  124. PC.T2.S4.9Wer die Ausführung einer Maßnahme der Exekutivbehörde aktiv behindert oder versucht zu verhindern, macht sich der Behinderung einer Exekutivbehörde strafbar.
  125. PC.T2.S4.10Wer eine Person oder Fahrzeug ohne rechtliche Grundlage ortet, macht sich der unrechtmäßigen Ortung strafbar.
  126. PC.T2.S4.11Wer eine Grenzkontrolle oder eine Absperrung der Polizei durchbricht, macht sich strafbar.
  127. PC.T2.S4.12Wer durch Vortäuschen falscher Tatsachen staatliche Leistungen/Vorteile rechtmäßig bezieht, macht sich der Erschleichung staatlicher Bezüge strafbar.
  128. PC.T2.S5Subtitle 5 · Vergehen gegen staatliche Auflagen
  129. PC.T2.S5.1Wer gerichtliche/staatliche Auflagen oder Meldeaufforderungen missachtet, macht sich strafbar.
  130. PC.T2.S5.2Wer eine Haftstrafe nicht wie angeordnet antritt, macht sich der Entziehung aus der Strafgefangenschaft schuldig.
  131. PC.T2.S5.3Wer eine angeordnete Überprüfung der Finanzen oder eine Versicherung nach Eides Statt verweigert, macht sich der Verschleierung im Rechtsverfahren strafbar.
  132. PC.T2.S5.4Wer ein Grundstück besetzt, ohne entsprechende Genehmigungen zu besitzen, macht sich der unrechtmäßigen Besetzung schuldig.
  133. PC.T2.S6Subtitle 6 · Vergehen gegen staatliche Interessen
  134. PC.T2.S6.1Wer vorsätzlich oder wissentlich eine Straftat vortäuscht, macht sich strafbar.
  135. PC.T2.S6.2Wer absichtlich oder wissentlich eine Strafverfolgung stört oder vereitelt, macht sich der Strafvereitelung strafbar.
  136. PC.T2.S6.3Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder im Sinne eines öffentlichen Amtes handelt, macht sich der Amtsanmaßung strafbar.
  137. PC.T2.S6.4Wer seine Amtsbefugnisse überschreitet und dabei andere Instanzen ignoriert, begeht dabei die Anmaßung fremder Befugnisse und macht sich strafbar.
  138. PC.T2.S7Subtitle 7 · Vergehen im Zusammenhang mit Gewerben
  139. PC.T2.S7.1Wer ein Gewerbe ohne eine gültige Zulassung betreibt, macht sich dem illegalen Betreiben eines Gewerbes schuldig.
  140. PC.T2.S7.2Wer seine Steuerschuld nicht fristgerecht leistet, oder durch unvollständige Aufzeichnung die Steuerschuld verschleiert, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig.
  141. PC.T2.S7.3Wer seine Monopolstellung ausnutzt, oder weit über dem durchschnittlichen Marktwert liegende Preise verlangt, macht sich des Wuchers strafbar.
  142. PC.T2.S7.4Wer Glücksspiel ohne die erforderliche Genehmigung durchführt, macht sich strafbar.
  143. PC.T2.S7.5Wer sich privat Vermögensvorteile aus seiner Firma zu Nutze macht, macht sich der Veruntreuung schuldig.
  144. PC.T2.S8Subtitle 8 · Sonstige Vergehen
  145. PC.T2.S8.1Wer ohne staatliche Anerkennung einer offiziellen Behörde in San Andreas einen akademischen Grad oder Berufstitel trägt, macht sich dem Missbrauch von Titeln schuldig.
  146. PC.T2.S8.2Wer Personen/Zeugen beeinträchtigt oder beeinflusst, macht sich strafbar.
  147. PC.T2.S8.3Wer Falschaussagen, unvollständige Aussagen oder falsche Verdächtigungen tut, macht sich strafbar.
  148. PC.T2.S8.4Wer Beweismittel manipuliert oder unterschlägt, macht sich der Beweismittelfälschung schuldig.
  149. PC.T2.S8.5Wer personenbezogene Daten wie Name und Telefonnummer, oder andere persönliche Informationen ohne oder gegen den Willen der Person weitergibt, verstößt gegen den Datenschutz und macht sich strafbar.
  150. PC.T2.S8.6Wer vorsätzlich Boden, Luft oder Gewässer in erheblichen Maß verunreinigt und dadurch die Umwelt gefährdet, macht sich strafbar.
  151. PC.T2.S9Subtitle 9 · Vergehen im Straßenverkehr/Flugverkehr
  152. PC.T2.S9.1Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar.
  153. PC.T2.S9.2Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
  154. PC.T2.S9.3Fliegen ohne gültigen Flugschein.
  155. PC.T2.S9.4Wer ein fremdes Fahrzeug/Flugobjekt oder Fahrrad ohne das Einverständnis des Eigentümers und ohne die Erlaubnis durch andere Rechtsvorschriften in Betrieb nimmt oder bewegt, macht sich der unerlaubten Inbetriebnahme strafbar.
  156. PC.T3Title 3 · Control of Deadly Weapons
  157. PC.T3.S1Subtitle 1 · Waffenerlaubnis
  158. PC.T3.S1.1Der Besitz einer legal erworbenen Schusswaffe ist für jedermann mit einem entsprechenden Waffenschein zulässig. Schnellfeuerwaffen, Shotguns oder Mannstoppwaffen (Taser) sind generell illegal. Ausnahme: Abgesägte Shotgun, Jagdwaffen (mit entsprechender Lizenz). Zudem sind in San Andreas alle Handfeuerwaffen ohne Waffenschein illegal. Die Lagerung sowie das Tragen ohne Waffenschein wird als unrechtmäßiger Besitz bestraft.
  159. PC.T3.S1.2Alle nicht gelisteten Munition Packungen gelten grundsätzlich als illegal. Legale Munitionspackungen:
  160. PC.T3.S1.3ACP25, ACP38, ACP44, ACP45, SCHROT65
  161. PC.T3.S1.4Munition, die im Rahmen des Huntings benötigt werden.
  162. PC.T3.S1.5Die Waffenscheine sind wie folgt unterteilt:
  163. PC.T3.S1.6Kleiner Waffenschein: Billig Pistole, Bretta, Bretta Storm
  164. PC.T3.S1.7Großer Waffenschein: Billig Pistole, Bretta, Bretta Storm, Abgesägte Shotgun, Klog 18s, EM 1911
  165. PC.T3.S1.8Zu Waffen zählen: Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen , Schlagring und Gegenstände, die zweckentfremdet werden.
  166. PC.T3.S1.9Wer eine Schusswaffe besitzt, muss diese bei sich führen oder in einem Lager verwahren. Das Lagern von Schusswaffen in Fortbewegungsmitteln aller Art ist verboten.Ausnahme: Executive und direkter Transport zum Lager durch berechtigte Personen in Fahrzeugen eines lizenzierten Waffenhändlers.
  167. PC.T3.S2Subtitle 2 · Führen von Waffen
  168. PC.T3.S2.1Jeder Bürger hat das Recht, mit einem Waffenschein eine legale Waffe mit sich zu führen. Zudem dürfen in Blaine County mit einem Waffenschein auch legale Waffen sichtbar am Mann getragen werden. Das aktive Führen von Schusswaffen (in der Hand) ist generell verboten. Welche Waffe mit sich geführt werden darf, ist vom Waffenschein abhängig.
  169. PC.T3.S2.2Das Mitführen von Waffen ist in folgenden Gebäuden und Einrichtungen inklusive der zugehörigen eindeutig abgegrenzten Gelände verboten:
  170. PC.T3.S2.3State Prison, medizinische Einrichtungen, Sheriff Department, Police Department, SAST Department, Polizeiverwahrstelle, Department of Justice/Gerichtsgebäude, City Hall, Fort Zancudo (Ausbildungsgelände), Fluggelände, Sicherheitsbereich Los Santos International Airport (Fluggelände)
  171. PC.T3.S2.4Zusatzregelungen für das Mitführen von Waffen mit dem Waffenschein:
  172. PC.T3.S2.5Kleiner Waffenschein: 1 der angegebenen Waffen darf mit sich geführt werden.
  173. PC.T3.S2.6Großer Waffenschein: 2 der angegebenen Waffen dürfen mit sich geführt werden.
  174. PC.T3.S2.7Bei Nichteinhaltung gilt der Unrechtmäßige Besitz.
  175. PC.T3.S3Subtitle 3 · Entzug von Waffenschein
  176. PC.T3.S3.1Richter und Ermittlungsbehörden dürfen bei vorliegendem dringenden Tatverdacht einer Straftat den Waffenbesitz bis zur Hauptverhandlung vorläufig untersagen.
  177. PC.T3.S3.2Die Exekutive ist berechtigt, bei Verstößen mit einer Schusswaffe den kleinen Waffenschein dauerhaft zu entziehen. Besitzt die Person einen großen Waffenschein, kann die Executive diesen nur temporär für 72 Stunden entziehen.
  178. PC.T3.S3.3Die Richterschaft und Staatsanwaltschaft ist dazu befugt, einen den Waffenschein auch dauerhaft oder für eine befristete Zeit zu entziehen. Mit oder ohne Auflagen.
  179. PC.C3Chapter 3 · Kriminalstrafrecht; Verbrechen
  180. PC.T4Title 4 · Firearms, Machine Guns, Assault Weapons
  181. PC.T4.S1Subtitle 1 · Illegale Waffen
  182. PC.T4.S1.1Schnellfeuerwaffen,Shotguns oder Mannstoppwaffen (Taser) sind generell illegal. Ausnahme: Abgesägte Shotgun
  183. PC.T4.S1.2Machete, Schlagstock und Dolch sind illegal.
  184. PC.T4.S2Subtitle 2 · Illegale Benutzung einer Schusswaffe
  185. PC.T4.S2.1Das Schießen innerhalb und außerhalb von Ortschaften mit Schuss- oder Mannstoppwaffen außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen ist nur zum Zwecke der Notwehr erlaubt.
  186. PC.T4.S3Subtitle 3 · Anbauteile
  187. PC.T4.S3.1Zu illegalen Anbauteile einer Waffe zählen:
  188. PC.T4.S3.2Schalldämpfer, Lackierungen für illegale Waffen
  189. PC.T4.S3.3Verbaute legale Anbauteile an illegalen Waffen sind verboten.
  190. PC.T4.S4Subtitle 4 · Handel von Waffen
  191. PC.T4.S4.1Wer mehr als 10 Schusswaffen bei sich führt oder lagert, macht sich dem Handel strafbar. Dies gilt auch für legale Waffen. Ausgenommen davon sind lizenzierte Waffenhändler.
  192. PC.T4.S4.2Wer mehr als 60 Waffenbestandteile ohne Waffenbaulizenz besitzt, macht sich dem Handel strafbar.
  193. PC.T4.S5Subtitle 5 · Waffenherstellung
  194. PC.T4.S5.1Legale Waffen dürfen mit einer Waffenbaulizenz legal hergestellt werden.
  195. PC.T4.S5.2Die Herstellung von legalen Waffen ohne Lizenz ist strafbar.
  196. PC.T4.S5.3Die Herstellung von illegalen Waffen ist strafbar.
  197. PC.T4.S5.4Der Besitz von Waffenbauteilen ohne Lizenz ist strafbar. Hierzu zählen: Waffenbauteile, Verbesserte Feder, Abzug, Titanschrauben, Spannhebel, Schaft, Lauf,Stößel, Griff , Handschutz
  198. PC.T4.S6Subtitle 6 · Entzug der Waffenbaulizenz
  199. PC.T4.S6.1Die Exekutive ist berechtigt, bei Verstößen mit Schusswaffen die Waffenbaulizenz für 72 Stunden temporär zu entziehen.
  200. PC.T4.S6.2Die Richterschaft ist dazu befugt, einen die Waffenbaulizenz auch dauerhaft oder für eine befristete Zeit zu entziehen. Mit oder ohne Auflagen.
  201. PC.T5Title 5 · Gewaltverbrechen
  202. PC.T5.S1Subtitle 1 · Verbrechen mit Personenschaden
  203. PC.T5.S1.1Wer einen anderen mittels
  204. PC.T5.S1.2einer Waffe,
  205. PC.T5.S1.3einem gefährlichen Gegenstand
  206. PC.T5.S1.4oder gesundheitsschädlichen Stoffen
  207. PC.T5.S1.5am Körper misshandelt oder verletzt, macht sich der gefährlichen
  208. PC.T5.S1.6Körperverletzung strafbar.
  209. PC.T5.S2Subtitle 2 · Verbrechen gegen Personen
  210. PC.T5.S2.1Wer eine fremde bewegliche Sache unter Androhung von Gewalt oder Anwendung von Gewalt gegenüber einer Person entfernt, um sich oder andere zu bereichern, macht sich des Raubs strafbar.
  211. PC.T5.S2.2Schwerer Raub greift bei Juwelier, - und Bankraub
  212. PC.T5.S2.3Wer eine Person unter Androhung von körperlicher oder seelischer Gewalt dazu nötigt, Handlungen durchzuführen, um sich oder andere zu bereichern, macht sich der Erpressung strafbar.
  213. PC.T5.S2.4Wer eine Person einsperrt oder in anderer Weise seiner Freiheit einschränkt, macht sich der Freiheitsberaubung strafbar.
  214. PC.T5.S3Subtitle 3 · Verbrechen gegen Staatsorgane
  215. PC.T5.S3.1Wer eine aktive Handlung oder eindeutige Weisung der Justizbehörde behindert oder ignoriert, macht sich der Behinderung der Justiz strafbar.
  216. PC.T5.S3.2Wer als Beamter oder Amtsträger für die unerlaubte Weitergabe oder den Missbrauch von Informationen oder Gegenständen, die er von Amts wegen erhalten hat, verantwortlich ist, macht sich der Vorteilsnahme im Amt schuldig.
  217. PC.T5.S3.3Wer sich als Beamter oder Amtsträger für eine dienstliche Tätigkeit oder Information bestechen lässt, macht sich der Korruption strafbar.
  218. PC.T5.S3.4Wer den Anweisungen eines Exekutivbeamten nicht Folge leistet und mit Gewalt droht oder Gewalt anwendet, macht sich dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar.
  219. PC.T5.S3.5Wer eine verhaftete oder inhaftierte Person befreit, sie dazu ermutigt oder dabei Unterstützung leistet, macht sich der Gefangenenbefreiung strafbar.
  220. PC.T5.S4Subtitle 4 · Besitz von Illegalen Waffen, Sprengstoff oder Illegalen Gegenstände
  221. PC.T5.S4.1Wer eine Waffe und/oder Sprengstoffe unberechtigterweise besitzt, wird bestraft.
  222. PC.T5.S4.2Wer Waffen, Teile oder wesentliche Bestandteile einer Waffe oder Sprengstoffe ohne gültige Lizenz handelt, besitzt oder herstellt, wird bestraft.
  223. PC.T5.S4.3In der Rubrik Stich, - und Hiebwaffen werden die Machete sowie der Kavaliersdolch als illegal eingestuft.
  224. PC.T5.S4.4Folgende Gegenstände werden als illegal eingestuft:
  225. PC.T5.S4.5Im Rahmen einer Straftat: Dietriche, Lockpicks, Schlüsselkarten, Laptop, Glasschneider, Thermolanze, Schweißbrenner, Gas, Aceton, Chlor, Salzsäure,Salpetersäure, geprägte Goldbarren, Perlen, Platinerz, Spezialbohrer, Armierungsbohrer, Crypto Miner, Kryptowährung, Bleichmittel , RAM
  226. PC.T5.S4.6Rezeptbücher für Drogen & Waffenherstellung, Störsender, Polizei Equipment, EMS Equipment, DOJ Equipment, Gift, Gegenstände mit Eigentumsstempel. Ausgenommen: Headset In Ear, Handschellen, Wintermütze, EMS Warnwesten, Kühlakku
  227. PC.T5.S4.7Der private Besitz bedarf einer Bescheinigung oder richterlichen Erlaubnis. BTM und Waffen werden nach PENS Title 3&4 bestraft.
  228. PC.T5.S4.8Wer mit illegalen Gegenständen Handel betreibt, macht sich strafbar. Wer mindestens 15 Illegale Gegenstände besitzt, wird der Handel unterstellt.
  229. PC.T5.S4.9Das Mitführen einer legal erworbenen Waffe ohne Waffenschein gilt als unrechtmäßiger Besitz.
  230. PC.T5.S4.10Wer abgetrennte Körperteile oder Organe besitzt, macht sich strafbar.
  231. PC.T5.S4.11Wer mit Organen Handel betreibt, wird bestraft. Wer mindestens 5 Organe besitzt, wird der Organhandel unterstellt.
  232. PC.T5.S4.12Der Import von Schrott, Früchten und Muscheln aus dem Ausland ist verboten. Ab einer Menge von 5 wird der illegale Import von Waren aus dem Ausland unterstellt.
  233. PC.T5.S5Subtitle 5 · Allgemeine Verbrechen
  234. PC.T5.S5.1Wer unter Einsatz von Sprengstoff oder anderen explosiven Stoffen eine Explosion herbeiführt, macht sich strafbar.
  235. PC.T5.S5.2Wer Tiere unerlaubt oder nicht sachgerecht hält oder einsetzt, macht sich der Tierquälerei schuldig.
  236. PC.T5.S5.3Wer im Verkehr durch ein Fortbewegungsmittel eine Person körperlich Schaden zufügt oder einen massiven Sachschaden verursacht, macht sich dem Reckless Driving Injuries strafbar.
  237. PC.C4Chapter 4 · Schwerstkriminalität; Schwerverbrechen
  238. PC.T6Title 6 · Schwerverbrechen
  239. PC.T6.1Wer eine Person tötet, macht sich des Totschlags strafbar. Sind die Tötungshandlung oder der Tötungswille gezielt gegen eine Person oder Gruppierung gerichtet, grob fahrlässig oder von extremer Gewalt geprägt, kann bei fehlendem Tötungserfolg der Versuch angeklagt werden.
  240. PC.T6.2Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Gewaltausübende keine volle Kontrolle über sein Gewaltmittel hat.
  241. PC.T6.3Extreme Gewalt liegt vor, wenn die Tötungshandlung unerwartet und / oder unverhältnismäßig erfolgt.
  242. PC.T6.4Wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch, grausam oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet, macht sich des Mordes strafbar.
  243. PC.T6.5Wer eine Person seiner Freiheit beraubt, um Dritte zu erpressen in Form von Geld , Geiselaustausch oder Gegenstandsforderung, macht sich der Geiselnahme strafbar.
  244. PC.T6.6Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand oder die innere Ordnung des Staates San Andreas zu beeinträchtigen, macht sich dem Hochverrat strafbar.
  245. PC.T6.7Wer in das State Prison, Police Department, City Hall oder in das Gerichtsgebäude eindringt, macht sich dem Eingriff in einen Hochsicherheitsbereich strafbar. Dabei wird zwischen gewaltsam und nicht gewaltsam unterschieden.
  246. PC.T6.8Wer Personen foltert, macht sich strafbar.
3

Health & Safety Code

  1. HSC.P1Part 1 · Definition
  2. HSC.P1.1Betäubungsmittel sind: Magic Mushrooms, Marihuana, Kokain, Heroin, Meth, MDMA, LSD, Speed, anabole Steroide, Moonshine, Absinth, Ecstasy, Crystal Meth, Blue Crystal Meth, Purple Drink, Pseudo, Methamphetamin, Crack und alle Produkte, welche diese Betäubungsmittel enthalten.
  3. HSC.P1.2Als Betäubungsmittel Bestandteile gelten alle Rohstoffe und Utensilien, die ausschließlich zur Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden oder zur Herstellung von Betäubungsmitteln beschafft wurden.
  4. HSC.P1.3Illegale Rohstoffe zur Drogenherstellung: Cannabissamen, Marijuanablüten, Cocasamen, Kerosin, Essigsäure, Mohnsamen, Alcaluidesaft, Alcaluide, Psilocybin, Roter Phosphor, Hustensaft, Lysergsäure, Diethylamin, Tartratsalz, Piperonal, Schwefelsäure
  5. HSC.P1.4Illegale Utensilien zur Drogenherstellung: Psilocybin Sprühflasche, Hashpresse, Mushroom Equipment, Kokainlabor, Heroinlabor, Methlabor, Destille, Mollylabor, LSD-Labor, Pillenpresse, Weed Equipment
  6. HSC.P1.5Nicht aufgelistete Rohstoffe/ Utensilien gelten ebenfalls als illegal, sofern diese im Rahmen einer Straftat festgestellt werden oder min. 2 verschiedene Rohstoffe/Utensilien gefunden werden, die zur Drogenherstellung benötigt werden.
  7. HSC.C1Chapter 1 · Ordnungswidriges Verhalten
  8. HSC.T1Title 1 · Ordnungswidrigkeiten
  9. HSC.T1.S1Subtitle 1 · Ordnungswidrigkeiten mit Betäubungsmittel, -bestandteilen oder Medikamenten
  10. HSC.T1.S1.1Wer unerlaubt bis zu 5 Betäubungsmittel, -bestandteile oder Medikamente besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  11. HSC.T1.S2Subtitle 2 · Verstöße mit medizinische Verbrauchsgegenstände oder Medikamente
  12. HSC.T1.S2.1Die Verwendung von medizinischen Medikamenten und Verbrauchsgegenständen ist nur durch den Sanitätsdienst erlaubt, die in Punkt 2. und 3. aufgeführt sind.
  13. HSC.T1.S2.2Medizinische Medikamente sind alle Medikamente, die in der EMS Apotheke erhältlich sind, u.a.: Fentanyl, Morphin, Oxycodon, Novamin, Glukosesirup, Tramal
  14. HSC.T1.S2.3Medizinische Verbrauchsgegenstände sind: Infusion
  15. HSC.T1.S2.4Die private Nutzung / Besitz bedarf einer medizinischen Bescheinigung oder gerichtlichen Erlaubnis.
  16. HSC.C2Chapter 2 · Allgemeines Strafrecht: Vergehen
  17. HSC.T2Title 2 · Strafbare Handlungen
  18. HSC.T2.S1Subtitle 1 · Besitz von Betäubungsmitteln
  19. HSC.T2.S1.1Der Besitz von Betäubungsmitteln ist illegal.
  20. HSC.T2.S1.2Ausnahme: Der Besitz von bis zu 5 Marihuana-, Moonshine- oder THC-haltigen Produkten, welche in einer offiziellen Einrichtung erworben wurden, ist erlaubt.
  21. HSC.T2.S2Subtitle 2 · Herstellung von Betäubungsmittel
  22. HSC.T2.S2.1Wer Betäubungsmittel Bestandteile unbefugt besitzt oder konsumiert, macht sich strafbar.
  23. HSC.T2.S2.2Wer legale Gegenstände, die zur Herstellung illegaler Substanzen besitzt, macht sich strafbar. Voraussetzung, sie werden mit Substanzen zur Herstellung oder Endprodukten aufgefunden.
  24. HSC.T2.S2.3Das Anbauen oder Ernten von Betäubungsmitteln oder Betäubungsmittel Bestandteilen ist illegal.
  25. HSC.T2.S2.4Die Herstellung von Betäubungsmittel ist strafbar. Dies gilt für alle Personen, die am Ort der Herstellung mit entsprechenden Rohstoffen und/oder Utensilien angetroffen werden. Dies gilt auch für Personen, die nachweislich bei der Herstellung geholfen/unterstützt haben.
  26. HSC.T2.S2.5Personen die ohne Rohstoffe und/oder Utensilien angetroffen werden, die aber bereits strafrechtlich belangt wurden , können ebenfalls bestraft werden.
  27. HSC.C3Chapter 3 · Kriminalstrafrecht; Verbrechen
  28. HSC.T3Title 3 · Verbrechen
  29. HSC.T3.S1Subtitle 1 · Handel von Betäubungsmittel
  30. HSC.T3.S1.1Wer mit Betäubungsmitteln ohne Ausnahmegenehmigung Handel treibt, wird bestraft , dies ist unabhängig von der Menge. Zudem macht man sich mit dem Handel strafbar, wenn man mit einer Mindestmenge von 35 Einheiten Betäubungsmittel oder die dafür zur Herstellung notwendige Menge an Bestandteilen besitzt oder anbaut, aufgefunden wird.
  31. HSC.T3.S1.2Personen, die ohne Rohstoffe und/oder Utensilien bei einem Ankäufer angetroffen werden, die aber bereits 3 Mal strafrechtlich belangt wurden oder nachweislich 3x Mal angetroffen werden konnten , können ebenfalls bestraft werden.
  32. HSC.T3.S1.3Wer mit Betäubungsmitteln ohne Ausnahmegenehmigung gewerbsmäßig Handel treibt, wird höher bestraft. Eine Person treibt gewerbsmäßigen Handel, wenn die Tat wiederkehrend begangen wird oder werden soll
  33. HSC.T3.S1.4durch die wiederkehrende Begehung ein fortlaufendes Einkommen geschaffen wurde oder werden soll oder
  34. HSC.T3.S1.5die Tat während der Ausübung einer Tätigkeit für ein Unternehmen begangen wird.
4

Food Sanitation Act

  1. FSA.P0Allgemein
  2. FSA.P0.1Part I - Definitionen
  3. FSA.P0.2Lebensmittel, die im Rahmen gewerblicher Zwecke gekauft werden, müssen in vorgesehenen Kühlungsgeräten gelagert werden.
  4. FSA.P0.3Beim Auffinden von verdorbenen Lebensmitteln in Kühlungsgeräten muss das Kühlgerät erneuert werden.
  5. FSA.P0.4Für die gewerbliche Herstellung von Lebensmittel und den Transport wird eine Lizenz benötigt.
  6. FSA.P0.5Kühlketten dürfen nicht unterbrochen werden.
  7. FSA.C1Chapter 1 · Ordnungswidriges Verhalten
  8. FSA.T1Title 1 · Ordnungswidrigkeiten
  9. FSA.T1.S1Subtitle 1 · Kühlkette
  10. FSA.T1.S1.1Wer die Kühlkette von Lebensmitteln unterbricht, macht sich strafbar.
  11. FSA.C2Chapter 2 · Allgemeines Strafrecht: Vergehen
  12. FSA.T2Title 2 · Strafbare Handlungen
  13. FSA.T2.S1Subtitle 1 · Vergehen im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Transport für Gewerbe
  14. FSA.T2.S1.1Wer Lebensmittel falsch lagert, macht sich strafbar.
  15. FSA.T2.S1.2Wer verdorbene Lebensmittel lagert, macht sich strafbar.
  16. FSA.T2.S1.3Wer für die gewerbliche Herstellung und Lagerung von Lebensmittel keine Lizenz besitzt, macht sich strafbar.
  17. FSA.C3Chapter 3 · Kriminalstrafrecht; Verbrechen
  18. FSA.T3Title 3 · Verbrechen
  19. FSA.T3.S1Subtitle 1 · Verbrechen im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Transport
  20. FSA.T3.S1.1Die Verarbeitung von gesundheitsschädlichen Stoffen ist verboten.
5

Fishing and Hunting Regulations

  1. FHR.P0Allgemein
  2. FHR.P0.1Part I - Definitionen
  3. FHR.P0.2Für das Angeln und Jagen wird eine Lizenz benötigt, dies gilt auch für die Weiterverarbeitung.
  4. FHR.P0.3Der Staat San Andreas hat allgemeine Fischereirechte (Gebiete) ausgesprochen. In diesen Gebieten ist das Fischen grundsätzlich mit Besitz einer entsprechenden Lizenz erlaubt. Außerhalb dieser Fischereirechte ist das Fischen verboten und strafbar.
  5. FHR.P0.4Genehmigte Bereiche für das Fishing: Übersicht
  6. FHR.P0.5Folgende Fische stehen unter Naturschutz: Trächtiger Stör, Trächtiger Lachs, Babylachs, Babystöre, Rotaugen-Piranha, Dieter Fisch, Blauer Hummer, Kugelfisch, Stör
  7. FHR.P0.6Mit Lizenz können folgende Tiere gejagt werden: Wildtiere, Hühner, Kühe, Kleintiere
  8. FHR.P0.7Folgende exotische Tiere stehen unter Naturschutz: Clownfisch, Berglöwe, Tiger, Panther, Strauss, Elefanten, Zebras, Bär, Krokodil, Affe, Hai
  9. FHR.P0.8In Naturschutzgebieten, nicht ausgewiesenen Jagdgebieten und in Städten ist Hunting verboten.Rot: Naturschutzgebiet , Grün: Jagdgebiete
  10. FHR.P0.9Das Jagen von Tieren in einem Naturschutzgebiet ist strafbar, dies gilt auch für Tiere, die bei Punkt 5 aufgeführt werden.
  11. FHR.P0.10Die Exekutive ist berechtigt, die Fishing und Hunting Lizenz für 48 Stunden temporär zu entziehen. Mit oder ohne Auflagen.
  12. FHR.P0.11Die Richterschaft ist dazu befugt, die Fishing und Hunting Lizenz auch dauerhaft oder für eine befristete Zeit zu entziehen. Mit oder ohne Auflagen.
  13. FHR.P0.12Beim Jagen ist Jagdkleidung von zertifizierten Händlern zu tragen.
  14. FHR.P0.13Die legitime Tötung von Tieren ist nur für die Selbstversorgung oder für den nachfolgenden Verkauf gestattet in Verbindung mit einer gültigen Lizenz.
  15. FHR.P0.14Folgende Waffen inklusive Munition sind im Rahmen von Hunting mit einem Jagdschein legal: Billigknarre, Messer, Jagdgewehr, Jagdschrotflinte
  16. FHR.C1Chapter 1 · Ordnungswidriges Verhalten
  17. FHR.T1Title 1 · Ordnungswidrigkeiten
  18. FHR.T1.S1Subtitle 1 · Lizenzen
  19. FHR.T1.S1.1Wer ohne Lizenz Fishing betreibt, macht sich strafbar.
  20. FHR.T1.S1.2Wer ohne Lizenz Hunting betreibt, macht sich strafbar.
  21. FHR.T1.S2Subtitle 2 · Nicht genehmigte Bereiche
  22. FHR.T1.S2.1Wer in nicht genehmigten Bereichen Fishing betreibt, bei einer Menge bis zu 10 Stk., macht sich strafbar.
  23. FHR.T1.S3Subtitle 3 · Unerlaubte Weiterverarbeitung bei Fishing
  24. FHR.T1.S3.1Wer Fische ohne Lizenz weiterverarbeitet, macht sich strafbar.
  25. FHR.T1.S3.2In einer Größenordnung bis zu 10 Fische oder bis zu 20 Fischfilets gilt es als Ordnungswidrigkeit.
  26. FHR.T1.S3.3Wer Fische in einer Größenordnung bis zu 10 Kaviar weiterverarbeitet, macht sich strafbar, dies gilt als Ordnungswidrigkeit.
  27. FHR.T1.S4Subtitle 4 · Illegale Utensilien/Rohstoffe im Zusammenhang mit Hunting
  28. FHR.T1.S4.1Jagd Utensilien gelten als illegal, sofern diese im Rahmen einer Straftat festgestellt werden oder min. 2 verschiedene Rohstoffe/Utensilien gefunden werden, die zur Herstellung/Verarbeitung benötigt werden.
  29. FHR.T1.S5Subtitle 5 · Unerlaubte Weiterverarbeitung bei Hunting
  30. FHR.T1.S5.1Wer Tiere ohne Lizenz weiterverarbeitet, macht sich strafbar. In einer Größenordnung bis zu 5 Fleisch und/oder Tierbestandteile gilt es als Ordnungswidrigkeit.
  31. FHR.T1.S6Subtitle 6 · Sonstiges
  32. FHR.T1.S6.1Nichteinhaltung der Jagdkleidung nach Part 1.11
  33. FHR.T1.S6.2Der Besitz von Kaviar bis zu 10 Stk. gilt als Ordnungswidrigkeit.
  34. FHR.C2Chapter 2 · Allgemeines Strafrecht: Vergehen
  35. FHR.T2Title 2 · Strafbare Handlungen
  36. FHR.T2.S1Subtitle 1 · Vergehen im Zusammenhang mit Fishing
  37. FHR.T2.S1.1Wer in nicht genehmigten Bereichen Fishing betreibt, macht sich ab einer Menge von 11 Fischen strafbar.
  38. FHR.T2.S1.2Folgende Köder werden als Illegal eingestuft:
  39. FHR.T2.S1.3Jungbrut, Babylachs
  40. FHR.T2.S1.4Wer naturgeschützte Fische unbefugt besitzt, macht sich strafbar.
  41. FHR.T2.S1.5Wer exotische Fische unbefugt besitzt, macht sich strafbar
  42. FHR.T2.S1.6Wer Fische ohne Lizenz weiterverarbeitet, macht sich strafbar.
  43. FHR.T2.S1.7In einer Größenordnung ab 11 Fische oder 21 Fischfilets gilt es als Vergehen.
  44. FHR.T2.S1.8Wer Fische in einer Größenordnung ab 11 Kaviar weiterverarbeitet, macht sich strafbar, dies gilt als Vergehen.
  45. FHR.T2.S1.9Wer naturgeschützte Fische tötet, macht sich strafbar.
  46. FHR.T2.S1.10Wer exotische oder naturgeschützte Fischfilets besitzt, macht sich strafbar. In einer Größenordnung bis zu 21 Fischfilets gilt es als Vergehen.
  47. FHR.T2.S1.11Der Besitz von Kaviar ab 11 Stk. bis 40 Stk. ist strafbar und gilt als Vergehen.
  48. FHR.T2.S2Subtitle 2 · Vergehen im Zusammenhang mit Hunting
  49. FHR.T2.S2.1Wer ohne Lizenz Tiere, die nach Part 1 Punkt 5 aufgeführt werden tötet, macht sich strafbar.
  50. FHR.T2.S2.2Wer Tiere, die nach Part 1 Punkt 5 aufgeführt werden im Naturschutzgebiet, Städte oder nicht ausgewiesenen Jagdgebieten tötet, macht sich strafbar.
  51. FHR.T2.S2.3Wer Tiere ohne Lizenz weiterverarbeitet, macht sich strafbar. In einer Größenordnung ab 6 Fleisch und/oder Tierbestandteile gilt es als Vergehen.
  52. FHR.C3Chapter 3 · Kriminalstrafrecht; Verbrechen
  53. FHR.T3Title 3 · Gewaltverbrechen
  54. FHR.T3.S1Subtitle 1 · Verbrechen im Zusammenhang mit Fishing
  55. FHR.T3.S1.1Wer mehr als 50 Fische oder 100 Fischfilets ohne Fishing Lizenz bei sich führt oder lagert, macht sich dem illegalen Handel strafbar.
  56. FHR.T3.S1.2Wer mehr als 40 Kavier bei sich führt oder lagert, macht sich dem illegalen Handel strafbar.
  57. FHR.T3.S1.3Wer exotische oder naturgeschützte Fischfilets besitzt, macht sich strafbar. In einer Größenordnung ab 21 Fischfilets gilt es als Verbrechen.
  58. FHR.T3.S1.4Wer exotische Fische tötet, macht sich strafbar.
  59. FHR.T3.S1.5Der Import von Malabar-Zackenbarsch, Lengdorsch und Sägefisch aus dem Ausland ist grundsätzlich verboten. Ab einer Menge von zwei Exemplaren wird automatisch davon ausgegangen, dass ein illegaler Warenimport vorliegt. Bereits bei einem einzelnen Exemplar gilt die Einfuhr als illegal, wenn der Fisch auf dem Wasserweg transportiert, beim Fischen selbst gefangen oder bei der Ankunft mit einem Boot aufgegriffen wird.
  60. FHR.T3.S1.6Der Besitz von Kaviar ab 41 Stk. ist strafbar und gilt als Verbrechen.
  61. FHR.T3.S2Subtitle 2 · Verbrechen im Zusammenhang mit Hunting
  62. FHR.T3.S2.1Wer naturgeschützte exotische Tiere tötet, macht sich strafbar.
  63. FHR.T3.S2.2Wer im Naturschutzgebiet Tiere tötet, macht sich strafbar.
  64. FHR.T3.S2.3Wer in nicht ausgewiesenen Jagdgebieten exotische Tiere tötet, macht sich strafbar.
  65. FHR.T3.S2.4Wer Tiere ohne Lizenz weiterverarbeitet, macht sich strafbar. In einer Größenordnung ab 12 Fleisch und/oder Tierbestandteilen gilt es als Verbrechen.
  66. FHR.T3.S2.5Wer mit Tieren oder Tierfleisch ohne Hunting Lizenz handelt, macht sich strafbar.
  67. FHR.T3.S2.6Wer ab einer Größenordnung von mehr als 20 Fleisch und/oder Tierbestandteilen ohne Hunting Lizenz bei sich führt oder lagert, macht sich automatisch dem illegalen Handel strafbar.
  68. FHR.T3.S2.7Wer Bestandteile von exotischen Tieren besitzt, macht sich strafbar.
  69. FHR.T3.S2.8Wer Jagdwaffen außerhalb genehmigter Jagdgebiete und/oder ohne gültige Hunting Lizenz benutzt, macht sich strafbar.
6

Traffic Code

  1. TC.P1Part 1 · Streets & Highways
  2. TC.T1Title 1 · Allgemeine Grundregeln des Straßenverkehrs
  3. TC.T1.1Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss jederzeit die notwendige Sorgfalt walten lassen, um sich und andere nicht zu gefährden oder zu beeinträchtigen. Dies gilt auch für den notwendigen Abstand.
  4. TC.T1.2Es gilt grundsätzlich Rechts vor Links. Ausgenommen davon sind Einfahrten. Zudem müssen Fahrzeuge an gekennzeichneten Stopp-Markierungen und an Stopp-Schildern zum Halten kommen. Verkehrsschilder & Ampeln sind nicht zu beachten. Ausgenommen davon sind: Stopp- und Wendeverbotsschilder, Family Pharmacy Customer- Parkingschilder, Parkingverbotsschilder in Grapeseed, Taxizonen und Parkingverbotsschilder bei Departments.
  5. TC.T1.3Geschwindigkeitsbegrenzungen betragen Innerorts 50 mp/h, Außerorts 70 mp/h und auf Highways 90 mp/h. Highways sind: I1, I2, I4, I5, Route 1 (mit Ausnahme des Teils durch Paleto Bay), Route 13, Route 15, Route 20. Der Toleranzwert liegt bei 5 mp/h. Bei Überschreitung des Toleranzsbereiches entfällt der Toleranzwert.
  6. TC.T1.4Die Fahrbahnrichtung ist, außer wenn anders gekennzeichnet, rechts. Das Befahren der entgegengesetzten Fahrbahn oder gegen gekennzeichnete Einbahnen ist verboten.
  7. TC.T1.5Auf einspurigen Fahrbahnen ist das überholen links erlaubt. Auf mehrspurigen Fahrbahnen ist das überholen sowohl links als auch rechts erlaubt.
  8. TC.T1.6Das Überholen über doppelte, gelb gefärbte Linien ist ausnahmslos verboten.
  9. TC.T1.7Winterreifenpflicht im Zeitraum vom 28.November bis 28.Januar.
  10. TC.T1.8Das Fahren mit motorisierten Fahrzeug ist abseits von Straßen und Feldwegen verboten.
  11. TC.T1.9Während der Fahrt ist es für den Fahrer verboten, ein Handy zu benutzen.
  12. TC.T1.10Das Befahren von Sperrstreifen sowie das Abbiegen über selbige ist verboten.
  13. TC.T1.11Das Befahren des Highways (der Seitenstreifen mit eingeschlossen) mit Fahrrädern/ E-Bikes/Golf Cart /Rollstuhl /Rasenmäher ist grundsätzlich verboten.
  14. TC.T1.12Das unbefugte Betreten oder Durchqueren einer abgesperrten Baustelle/Veranstaltung ist verboten und gilt als Missachtung des Durchfahrverbotes. Dies gilt für Fußgänger, Autofahrer oder andere Fortbewegungsmittel.
  15. TC.T1.13Wer sich im Straßenverkehr rücksichtslos verhält, macht sich mit dem Reckless Driving strafbar.
  16. TC.T2Title 2 · Parken und Halten
  17. TC.T2.1Das Halten & Parken ist unzulässig
  18. TC.T2.2an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  19. TC.T2.3auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  20. TC.T2.4neben, vor und hinter Bushaltestellen,
  21. TC.T2.5auf Grünflächen,
  22. TC.T2.6auf dem Bürgersteig,
  23. TC.T2.7auf dem Highway,
  24. TC.T2.8an Mittelstreifen/Mittelinseln,
  25. TC.T2.9gegen die Fahrtrichtung
  26. TC.T2.10rote Bordsteinkanten
  27. TC.T2.11Das Parken (länger als 3 Minuten halten) ist unzulässig
  28. TC.T2.12vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen,(ein Mindestabstand von einer Fahrzeuglänge ist einzuhalten),
  29. TC.T2.13wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  30. TC.T2.14vor Grundstücksein- und -ausfahrten,
  31. TC.T2.15auf schmalen Fahrbahnen
  32. TC.T2.16an gelben Bordsteinkanten
  33. TC.T2.17Das Halten & Parken direkt vor und gegenüber staatlichen Einrichtungen (Polizei, Krankenhaus, Grundbuchamt, State Prison, etc.) ist nur auf klar ausgewiesenen Parkflächen zulässig.
  34. TC.T2.18Werkstätten die über einen staatlichen Vertrag verfügen, sind berechtigt Fahrzeuge die falschparken abzuschleppen und in der vorgesehenen Verwahrstelle abzustellen.
  35. TC.T3Title 3 · Zulassung zum Straßenverkehr
  36. TC.T3.1Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein.Eine Anmeldung hat unverzüglich auf direktem Wege zu erfolgen. Das Sonderkennzeichen “SA EXEMPT” ist nur für staatliche Stellen und für Fahrzeuge mit spezieller Genehmigung, die im Sonderauftrag unterwegs sind, zugelassen. Die Buchstabenkombination “DOJ & OOC” sind für die Zulassung nur für die staatliche Behörden zugelassen.
  37. TC.T3.2Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen keine Anbauteile verwendet werden, welche die Sicherheit im Straßenverkehr einschränken.Die Nutzung im öffentlichen Bereich wird als illegal eingestuft z.B Unterbodenbeleuchtung. Der Einbau von nicht eingetragenem Leistungstuning ist strafbar. Auflistung:
  38. TC.T3.3Illegale Xenon Lichter: Blau, Rot, Lila, Minzgrün, Elektrisches Blau, Hellgrün, Orange, Pink, Magenta, Violett, Schwarzlicht. Ausnahme: Sanctus Standard Licht (rot)
  39. TC.T3.4Illegales Tuning zählt, sobald diese nicht eingetragen sind, dazu zählen: Turbo, Motor, Bremsen, Getriebe, NOS
  40. TC.T3.5Das Nutzen der Polizeihupe für nicht autorisierten Personen ist untersagt. Die Polizeihupe gilt in dem Fall als illegales Anbauteil.
  41. TC.T3.6Jedes Kraftfahrzeug muss über ein Warndreieck und einen Erste-Hilfe-Kasten verfügen. Hinweis: Es muss im Fahrzeug gelagert werden.
  42. TC.T3.7Fahrzeuge müssen, um für den Straßenverkehr zugelassen zu sein, zu jeder Zeit über die notwendige Beleuchtung verfügen.
  43. TC.T3.8Fahrzeughalter sind verpflichtet, an ihren Fahrzeugen klar lesbare Kennzeichen anzubringen. Fahrzeuge, die ab Werk keine Kennzeichenhalterung haben und diese auch nicht nachrüstbar sind, sind von diesem Subtitle ausgeschlossen.
  44. TC.T4Title 4 · Voraussetzungen für das Führen eines Kraftfahrzeuges
  45. TC.T4.1Jede Person, die ein Kraftfahrzeug führt,benötigt einer Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis sind wie folgt in Führerscheinklassen unterteilt: C: PKW ,M1: Roller , M2: Bikes , A: LKW´s , B: Wohnmobile , D: Boote , F1: Helis, F2 Flugzeuge
  46. TC.T4.2Folgende PKWs dürfen ohne Fahrerlaubnis geführt werden:Faggio, Rusty Rebel, Duneloader, Rat Bike, Tornado Rat Rod, Rat-Loader, DeClasse Tornado Mariachi, Declasse Voodoo "Rostig", Pizza Boy
  47. TC.T4.3Fahrzeuge aus dem Verleih mit einem “R” Kennzeichen dürfen ohne Fahrerlaubnis geführt werden. Dies gilt nicht für LKWs.
  48. TC.T4.4Bei Führerscheinentzug entfällt die Erlaubnis bei Title 4.1. a&b.
  49. TC.T4.5Jede Person, die im Bereich der Personenbeförderung tätig ist, bedarf einer zusätzlichen Qualifizierung zur Personenbeförderung.
  50. TC.T4.6Eine Person, die ein Kraftfahrzeug führt, darf weder unter dem Einfluss von Alkohol noch Drogen stehen.
  51. TC.T4.7Jede Person, die im Bereich der Personenbeförderung tätig ist, sowie einen LKW oder Bus bewegt, benötigt einen gültigen Nachweis einer absolvierten Erste-Hilfe-Schulung.
  52. TC.T4.8Wer für gewerbliche Zwecke einen LKW führt, muss eine Warnweste tragen.
  53. TC.T5Title 5 · Übrige Verkehrsteilnehmer
  54. TC.T5.1Wer als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich auf den ausgezeichneten Fußwegen befinden. Bereiche, welche mit einem Verbotsschild gekennzeichnet sind, dürfen nicht betreten werden.
  55. TC.T5.2An Fußgängerüberwegen haben grundsätzlich Fußgänger Vorfahrt, im übrigen Straßenverkehr nicht.
  56. TC.T5.3Sondernutzungen der Straße müssen beim Departement of Justice angemeldet werden.
  57. TC.T6Title 6 · Verhalten bei Problemen im Straßenverkehr
  58. TC.T6.1Wer einen Unfall verursacht oder beobachtet hat, muss unverzüglich halten und vermeintlich Verletzten helfen. Zudem ist bei einer Schädigung eines Dritten die Polizei zum Unfall hinzuzuziehen.
  59. TC.T6.2Beamte dürfen sich mit Sonder- und Wegerechte über geltende Verkehrsregeln hinwegsetzen. Grundsätzlich dürfen Sonder- und Wegerechte nur entsprechend der jeweiligen Dienstvorschriften eingesetzt werden, wenn höchste Eile geboten ist. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist dabei bestmöglich zu vermeiden.
  60. TC.T6.3Fahrzeugen mit Sonder- und Wegerechten ist stets Vorfahrt zu gewähren sowie die Fahrbahn zu räumen. Dies kann durch das Heranfahren an den rechten Fahrbahnrand sowie durch ein völliges zum Stillstand bringen des eigenen Fahrzeugs geschehen.
  61. TC.T6.4Exekutivbehörden haben jederzeit die Möglichkeit einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle. Dabei kann der Fahrer auf gültige Dokumente überprüft werden. Zudem darf das Fahrzeug selbst auf offensichtliche Mängel (z.B. fehlendes Warndreieck) überprüft werden.
  62. TC.T6.5Fahrzeug Durchsuchungen, Personen, - und Taschenkontrollen sind im Rahmen von offiziellen Checkpoints (min. 4 Exekutivbeamte) zulässig. Die SAST ist befugt im Rahmen von Traffic - Kontrollen Fahrzeug Durchsuchungen auf dem Highway durchzuführen.
  63. TC.T6.6Die Exekutivbehörden können einen Ausbau von illegal verbauten Tuningteilen bei beschlagnahmten Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters durchführen.
  64. TC.T6.7Bei Erkennung eines Einsatzfahrzeugs (Polizei, EMS, Abschlepper), das auf einem Highways oder Freeways steht und mit eingeschaltetem Warnlicht die Notwendigkeit von Rettungsmaßnahmen signalisiert, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, unverzüglich die Spur nach links oder nach rechts zu wechseln. Sofern möglich ist zwischen der gesperrten Spur und der selbst befahrenden Fahrbahn eine Spur frei zu lassen.
  65. TC.T6.8Sofern der Spurwechsel nicht sicher erfolgen kann, ist auf gesamter Länge des Einsatzortes mit max. 50 mph zu fahren.
  66. TC.T7Title 7 · Verhalten im Flugverkehr
  67. TC.T7.1Für Helikopter & Zeppeline gilt die Mindestflughöhe von 300 ft., für Flugzeuge von 900 ft. Ausnahme: Bei rechtmäßiger Landung. Die Mindestflughöhe ist in jedem Fall an die lokalen Gegebenheiten anzupassen.
  68. TC.T7.2Landen nur auf vorgesehenen Flugplätzen oder Helipads. Ausnahme: Notlandungen.
  69. TC.T7.3Jedes Luftfahrzeug, das sich im Luftraum von San Andreas befindet, muss sich bei der Polizei anmelden, sich in der angegebenen Funkfrequenz einwählen und dort allzeit hörbereit bleiben. Nach der Landung des Luftfahrzeugs ist dieser auch wieder bei den Exekutivbehörden abzumelden.
  70. TC.T7.4Ein Flugobjekt ist dann im Luftraum, sobald der Motor gestartet wurde.
  71. TC.T7.5Das Verlassen des Luftraums von San Andreas ist nur dann möglich, wenn
  72. TC.T7.6die Landesgrenze überschritten wird.
  73. TC.T7.7das Flugobjekt auf einem ausgeschriebenen Landeplatz steht und der Motor abgeschaltet wird.
  74. TC.T7.8Flugverbotszonen
  75. TC.T7.9Im Luftraum einer Flugverbotszone darf weder geflogen, noch gelandet werden.
  76. TC.T7.10Im Luftraum einer Flugverbotszone darf weder geflogen, noch gelandet werden. Neben State Park Ranger Station, Fort Zancudo Ausbildungsgelände, State Prison, Police Academy, SAHP/SAST HQ, Mission Row Police HQ, City Hall, Police Verwahrstelle, EMS Mount Zonah, Police Air Operations Unit Hangar LSIA, sind weitere Flugverbotszonen dieser Karte zu entnehmen: Karte
  77. TC.T7.11Für Luftfahrzeuge gilt auf dem Boden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 mph. Es muss sich an die gelben Rollweg Markierungen gehalten werden.
  78. TC.T7.12Für Bodenfahrzeuge gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 mph. Es muss sich an die Straßenmarkierung gehalten werden. Luftfahrzeuge haben immer Vorrang.
  79. TC.T7.13Mit Wasser-Luftfahrzeugen darf nicht in Badezonen gelandet werden.
  80. TC.T7.14Nach der Landung ist die Landebahn umgehend zu räumen.
  81. TC.T7.15Auf sämtlichen Flugplätzen ist eine Warnweste zu tragen.
  82. TC.T7.16Luftfahrzeuge dürfen nur mit einem gültigen Flugschein in Betrieb genommen werden.
  83. TC.T8Title 8 · Entzug der Führerschein Lizenz
  84. TC.T8.1Die Exekutive ist berechtigt, bei massiven TC Verstößen den Führerschein für 72 Stunden temporär zu entziehen.
  85. TC.T8.2Die Richterschaft ist dazu befugt, einen Führerschein auch dauerhaft oder für eine befristete Zeit zu entziehen.
  86. TC.P2Part 2 · Schifffahrtsrecht
  87. TC.T9Title 9 · Allgemeine Grundregeln des Schifffahrtsrecht
  88. TC.T9.1Wer am Schiffsverkehr teilnimmt, muss jederzeit die notwendige Sorgfalt walten lassen, um sich und andere nicht zu gefährden oder zu beeinträchtigen. Dies gilt auch für den notwendigen Abstand.
  89. TC.T9.2Schilder sind nicht zu beachten.
  90. TC.T9.3Geschwindigkeitsbegrenzung bei Einfahrt in den Hafen beträgt 50 mp/h. In Badezonen gilt das Schritttempo.Badezonen (gelb): Dokument
  91. TC.T9.4Jedes Boot muss über einen Rettungsring und einen Erste-Hilfe-Kasten verfügen. Hinweis: Es muss im Boot gelagert werden.
7

Rules of Civil Procedure

  1. RCP.P1Part 1 · Civil Rights
  2. RCP.T1Title 1 · Eheschließung und Adoptionsverfahren
  3. RCP.T1.1Die Eheschließung in San Andreas läuft wie folgt ab:
  4. RCP.T1.2Zwei Personen, welche den Bund der Ehe eingehen möchten, melden sich beim Department of Justice.
  5. RCP.T1.3Dort wird ein durch das Department of Justice ernannter Standesbeamter zugewiesen. Dieser vollzieht die gewünschte Trauung.
  6. RCP.T1.4Nach der Eheschließung wird ein offizieller Trauschein ausgestellt.
  7. RCP.T1.5Rechtskraft und Möglichkeit der Eheschließung
  8. RCP.T1.6Eine Eheschließung ist nur zwischen zwei natürlichen Personen möglich.
  9. RCP.T1.7Eine Hochzeit wird nach 7 Tagen endgültig rechtskräftig. Der Widerruf kann unter Benennung von Gründen schriftlich beim Department of Justice beantragt werden.
  10. RCP.T1.8Eine Hochzeit ist nicht zwischen Blutsverwandten erlaubt.
  11. RCP.T1.9Eine Person kann nur mit einer weiteren Person verheiratet sein.
  12. RCP.T1.10Eine Hochzeit unter Zwang kann beim Department of Justice widerrufen werden.
  13. RCP.T1.11Eheschließungen aus anderen Staaten müssen durch das Department of Justice anerkannt werden.
  14. RCP.T1.12Eine Adoption kann schriftlich beim Department of Justice beantragt werden. Ein Richter prüft, ob die formalen Voraussetzungen (Altersunterschied oder medizinische Gründe) vorliegen, welche eine Adoption rechtfertigen.
  15. RCP.T1.13Ein Vormund kann von einem Gericht bestimmt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
  16. RCP.T2Title 2 · Scheidung
  17. RCP.T2.1Ein Antrag auf Scheidung ist schriftlich oder mündlich bei Gericht einzureichen. Bei Einvernehmlichkeit muss der Antrag von beiden Eheleuten unterschrieben worden sein oder mündlich zugestimmt sein. Sollte einer der Ehepartner verstorben sein, nachweislich ausgereist oder ein dauerhaft zerrüttetes Verhältnis der Ehepartner bestehen,reicht einer der Parteien.Eine Sterbeurkunde muss durch das EMS ausgestellt und dem Antrag beigefügt werden.
  18. RCP.T2.2Der Scheidungsprozess kann auf Antrag beider Parteien durch ein richterliches Mediationsverfahren beschleunigt werden. Mit der mündlichen Verkündung eines Urteils im Scheidungsverfahren wird dieses vorläufig, 48 Stunden nach schriftlicher Ausführung, vollständig rechtskräftig. Das Urteil wird innerhalb von 48h beim DOJ hinterlegt und kann dort von den Parteien eingesehen und eingeholt werden.
  19. RCP.T2.3Mögliche Gründe für die Ablehnung einer Scheidung sind
  20. RCP.T2.4wenn keine Mediation beantragt wurde
  21. RCP.T2.5eine Partei zum Einverständnis nachweislich gezwungen wurde
  22. RCP.T2.6eine Straftat durch die Scheidung verschleiert werden soll
  23. RCP.T3Title 3 · Regelungen im Todesfall
  24. RCP.T3.1Eine Person, welche verstirbt hat nach dem Tod das Anrecht auf eine würdige Beerdigung. Für den gewünschten Ablauf der Beerdigung können Ehepartner sowie Verwandte 1. und 2. Grades mitwirken.
  25. RCP.T3.2Eine Leiche darf nur durch Fachpersonal auf von der Regierung dafür vorgesehenen Plätzen beerdigt werden. Sondergenehmigungen können durch das Department of Justice ausgestellt werden.
  26. RCP.T3.3Das Aufbewahren von Leichen,sowie das wieder ausgraben von Leichen ist nicht erlaubt und wird als Leichenschändung geahndet. Eine Bestattung kann von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.
  27. RCP.T3.4Im Staat San Andreas gibt es keine gesetzliche private Erbfolge. Diese kann auch nicht durch Verträge festgelegt werden. Ausnahme hierfür besteht im Gesellschaftsvertrag einer Firma. Diese können die Übergabe der Firmenanteile für im Betrieb beschäftigte Personen regeln. Bereits erstellte Testamente verlieren rückwirkend ihre Gültigkeit.
  28. RCP.T3.5Testamente sind nach notarieller Beglaubigung nach 4 Wochen gültig. Eine Regelung für materielle Dinge wie Überschreibung von Autos oder Anrecht auf Gelder von Konten wird nicht berücksichtigt.
  29. RCP.T4Title 4 · Versammlungsrecht
  30. RCP.T4.1Jedem Staatsangehörigen steht es zu, eine Versammlung einzuberufen. Diese ist entweder
  31. RCP.T4.2öffentlich oder
  32. RCP.T4.3privat
  33. RCP.T4.4Eine öffentliche Versammlung mit mehr als 30 Personen muss bei der Exekutivbehörde mindestens 5 Tage im Voraus angemeldet werden.
  34. RCP.T4.5Bei einer Versammlung in einem nichtständigen, geschlossenen Raum, zum Beispiel einer Partylocation, muss ebenfalls eine Genehmigung des EMS eingeholt werden.
  35. RCP.T4.6In der Anmeldung müssen die Informationen enthalten sein, an welchem Datum, zu welcher Uhrzeit die Versammlung stattfinden soll, wie viele Personen erwartet werden, welchen Sinn und Zweck die Versammlung hat und ob mit besonderen Umständen zu rechnen ist, z.B. Gefahren durch natürliches Gelände.
  36. RCP.T4.7Davon ausgenommen sind gewerbliche Veranstalter mit Versammlungs-Genehmigungen. Diese haben Sondernutzungsanträge direkt an das Department of Justice zu stellen.
  37. RCP.T4.8Ein Antrag auf eine öffentliche Versammlung kann mit Begründung von der Exekutivbehörde abgelehnt werden. Ein Einspruch gegen diese Ablehnung kann binnen 72 Stunden beim Department of Justice eingereicht werden. Dieses entscheidet dann endgültig über den Antrag.
  38. RCP.T4.9Als privat wird eine Versammlung eingestuft, wenn sie auf dem Eigentum des Veranstalters stattfindet, als Beispiel Hausgrundstücke, Firmensitze, etc.
  39. RCP.T4.10Der Veranstalter hat hierbei Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung die private Lokation nicht verlässt - weder in Teilen noch im Ganzen.
  40. RCP.T4.11Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Öffentlichkeit weder durch Lärm, Fahrzeuge noch sonstige Umstände belästigt oder in Mitleidenschaft gezogen wird.
  41. RCP.T5Title 5 · Hausrecht
  42. RCP.T5.1Das Hausrecht umfasst das Recht auf Schutz des eigenen Wohn- und Firmenbereichs.
  43. RCP.T5.2Der rechtmäßige Besitzer hat die Befugnis darüber zu entscheiden, zu welchen Bedingungen jemand Zutritt bekommt oder nicht.
  44. RCP.T5.3Das Hausrecht schließt ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken oder auf gewisse Dauer zu erlauben und auch wieder zu verbieten. Die schließt auch die Knüpfung an Bedingungen (z.B. Eintrittsgelder) ein.
  45. RCP.T5.4Die Durchsetzung des Hausrechts kann durch den Eigentümer auf Dritte (auch zeitweilig) übertragen werden.
  46. RCP.T5.5In staatlichen Einrichtungen darf jeder Angestellte das Hausrecht ausüben.
  47. RCP.T6Title 6 · Vertragsrecht
  48. RCP.T6.1Ein Vertrag ist nur dann gültig, wenn
  49. RCP.T6.2er schriftlich festgehalten ist
  50. RCP.T6.3er ohne Zwang zustande kam
  51. RCP.T6.4beide Vertragspartner im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind.
  52. RCP.T6.5Im Vertrag müssen folgende Dinge festgehalten werden
  53. RCP.T6.6Name der Vertragspartner
  54. RCP.T6.7Vertragsgegenstände
  55. RCP.T6.8Gegenleistung
  56. RCP.T6.9Vertragsdauer
  57. RCP.T6.10Die im Vertrag festgehaltenen Konditionen sind verbindlich und müssen eingehalten werden.
  58. RCP.T6.11Ein Vertragsbruch liegt vor, wenn es eine Vertragspartei ohne Rechtsgrund versäumt oder sich weigert, fällige Leistungen vertragsgemäß zu erbringen.
  59. RCP.T7Title 7 · Glücksspiel
  60. RCP.T7.1Jedwede Form eines Angebotes für Glücksspiel bedarf der schriftlichen Genehmigung der zuständigen Behörden.
  61. RCP.T7.2Wer ein Glücksspiel veranstaltet, ohne entsprechende Lizenzen oder Personen unter dem erforderlichen Mindestalter Zutritt dazu verschafft oder gestattet teilzunehmen, macht sich des illegalen Glücksspiels strafbar.
  62. RCP.T8Title 8 · Notarrecht
  63. RCP.T8.1Um als staatlich zugelassener Notar arbeiten zu können, muss man einen schriftlichen Antrag an das Department of Justice stellen. Das Department of Justice erteilt nach eigenem Ermessen die Genehmigung.
  64. RCP.T8.2Ein Notar ist haftbar zu machen, wenn durch nachgewiesenes Eigenverschulden ein von ihm beglaubigtes Dokument keine Rechtsgültigkeit besitzt.
  65. RCP.T8.3Staatlich anerkannte Notare sind dem Department of Justice gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
  66. RCP.T9Title 9 · Meldepflicht
  67. RCP.T9.1Jeder Bürger hat eine Meldepflicht beim Department of Justice. Hier ist anzugeben: Adresse, Postelcode, Geburtsname
  68. RCP.P2Part 2 · Trading Law
  69. RCP.T9aTitle 9 · Grundlagen; Abgrenzung zur Selbstständigkeit
  70. RCP.T9a.1Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
  71. RCP.T9a.2Um ein Gewerbe betreiben zu können, bedarf es einer entsprechenden Gewerbelizenz, die vom Office of Commerce auf Antrag und nach erfolgter Prüfung erteilt wird.
  72. RCP.T9a.3Für die Tätigkeit als anerkannter (freier) Anwalt ist die aktive Tätigkeitserlaubnis durch das Department of Justice Pflicht.
  73. RCP.T10Title 10 · Gewerberegister; Office of Commerce
  74. RCP.T10.1Das Gewerberegister wird vom Office of Commerce elektronisch geführt.
  75. RCP.T10.2Andere Datensammlungen dürfen nicht unter Verwendung oder Beifügung der Bezeichnung "Gewerberegister" in den Verkehr gebracht werden.
  76. RCP.T10.3Eine Eintragung in das Gewerberegister wird wirksam, sobald das Office of Commerce dies eingetragen und freigegeben hat.
  77. RCP.T10.4Anmeldungen zur Eintragung in das Gewerberegister sind elektronisch beim Office of Commerce einzureichen.
  78. RCP.T10.5Das Office of Commerce kann bei Verstößen gegen Auflagen oder generellen Verstößen ein Bußgeld verhängen.
  79. RCP.T10.6Ein Verkauf einer Firma ist erst nach der Zustimmung des Office of Commerce rechtskräftig.
  80. RCP.T10.7Das Office of Commerce unterscheidet zwischen Kleingewerbe und Gewerbe. Die Unterschiede liegen in der Gewerbeverordnung.
  81. RCP.T11Title 11 · Gewerbeeigenschaft
  82. RCP.T11.1Die Firma eines Gewerbes ist der Name, unter dem dieses seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
  83. RCP.T11.2Ein Gewerbe kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
  84. RCP.T11.3Die Firma muss zur Kennzeichnung des Gewerbes geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Im Verfahren vor dem Office of Commerce wird die Unterscheidungskraft geprüft.
  85. RCP.T11.4Bei einer Änderung des Namens oder der Tätigkeit muss das Office of Commerce informiert werden.
  86. RCP.T11.5Bei dem Ausscheiden eines Gewerbe-Inhabers bedarf es zur Fortführung der Firma der ausdrücklichen Einwilligung des ehemaligen Gewerbe-Inhabers oder seiner Erben.
  87. RCP.T12Title 12 · Eintragungsvoraussetzungen; Mitteilungspflichten
  88. RCP.T12.1Jedes Gewerbe ist verpflichtet folgende Angaben zur Gewerbseröffnung an das Office of Commerce zu senden:
  89. RCP.T12.2Name des Gewerbes
  90. RCP.T12.3Gewerbetätigkeit
  91. RCP.T12.4Inhaber
  92. RCP.T12.5eventueller Geschäftsführer
  93. RCP.T12.6Jedwede Änderungen der Angaben aus Title 11 ist unverzüglich zur Eintragung in das Gewerberegister anzumelden.
  94. RCP.T12.7Das gleiche gilt, wenn die Firma erlischt. Kann die Anmeldung des Erlöschens einer eingetragenen Firma, durch die hierzu Verpflichteten nicht auf dem vorgeschriebenen Wege herbeigeführt werden, so hat das Office of Commerce das Erlöschen von Amts wegen einzuleiten.
  95. RCP.T13Title 13 · Erkennung im Rechtsverkehr
  96. RCP.T13.1Auf allen Geschäftsbriefen des Gewerbes, gleich welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, muss die Firma klar erkennbar sein.
  97. RCP.T13.2Wer seiner Pflicht nach Absatz 1 nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern rechnen.
  98. RCP.T14Title 14 · Buchführungspflicht
  99. RCP.T14.1Der Inhaber hat dafür zu sorgen, dass ordentliche Geschäftsbücher geschrieben werden. Darin müssen folgende Angaben sein:
  100. RCP.T14.2Geldfluss mit Verwendungszweck,
  101. RCP.T14.3Schulden & Forderungen,
  102. RCP.T14.4Gehaltszahlungen,
  103. RCP.T14.5Kontostand des Geschäftskontos.
  104. RCP.T14.6Alle Korrespondenzen müssen immer im Original erhalten bleiben. Das Weglassen oder Hinzufügen von Daten, die nicht der Wahrheit entsprechen, wird als Dokumentenfälschung gewertet und dementsprechend bestraft.
  105. RCP.T14.7Das Office of Commerce, das Department of Justice sowie die Investigation der Exekutive Behörde haben für eine Wirtschaftsprüfung jederzeit das Recht, die Geschäftsbücher und Bankkonten einzusehen. Diese sind vom Inhaber oder Geschäftsführer unverzüglich auszuhändigen.
  106. RCP.T15Title 15 · Aufbewahrungspflicht
  107. RCP.T15.1Der Inhaber eines Gewerbes ist angehalten, Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen für die Dauer des Gewerbe- betreibens aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht wird nach einer Wartezeit von zwei Monaten nach erfolgter Löschung des Gewerbes aufgehoben.
  108. RCP.T15.2Wird ein Gewerbe von mehreren Gewerbeinhabern betrieben, ist jeder Gewerbeinhaber einzeln gemäß dieser Vorschrift zur Aufbewahrung verpflichtet.
  109. RCP.T16Title 16 · Vorlage im Rechtsstreit
  110. RCP.T16.11. Im Laufe eines Rechtsstreits kann auf Antrag einer Streitpartei der Vorsitzende Richter die Vorlage der Handelsbücher einer Partei anordnen.
  111. RCP.T17Title 17 · Sonstiges
  112. RCP.T17.1Den Straftatbestand des Wuchers erfüllt derjenige, welcher Preise für Waren oder Dienstleistungen verlangt, welche weit über dem durchschnittlichen Marktwert liegen oder seine Monopolstellung ausnutzt um marktübliche Preise zu verlangen.
  113. RCP.T17.2Ob der Straftatbestand des Wuchers gänzlich erfüllt wurde, obliegt dem zuständigen Richter zu entscheiden.
  114. RCP.T17.3Wer sich mit anderen Gewerben in Preisen für Waren und/oder Dienstleistungen abspricht, macht sich der illegalen Preisabsprache strafbar.
  115. RCP.T17.4Wer Gelder, Waren oder Arbeitsmaterialien des Gewerbes zweckentfremdet oder in sein Privatvermögen illegal abzweigt, macht sich der Veruntreuung strafbar.
  116. RCP.T17.5Der Staat behält sich das Recht vor, rechtskräftig verurteilten Gewerbetreibenden den Betrieb teilweise oder in Gunze abzuerkennen und bei schweren Verstößen auch ein zukünftiges Gewerbeverbot zu erteilen. Bei einer derartigen Aberkennung von Gewerben und Firmensitzen besteht kein Schadensersatzanspruch für den ehemaligen Inhaber.
  117. RCP.T17.6Die Gewerbe, die für den Verkauf von Lebensmittel verantwortlich sind, haben auf die Lagerung, Hygiene und Haltbarkeit zu achten. Die Regelungen sind in den Gewerbeauflagen zu finden. Bei Missachtung und Auffälligkeiten können hier vom OOC Strafzahlungen verhängt werden.
  118. RCP.T17.7Sicherheitsvorschriften, die über die Gewerbeauflagen festgeschrieben sind, sind zu beachten. Bei Missachtung und Auffälligkeiten können hier vom OOC Strafzahlungen verhängt werden.
  119. RCP.T18Title 18 · Haftung
  120. RCP.T18.1Der Inhaber einer Firma haftet unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Firma.
  121. RCP.T18.2Für bewusste Schädigungen durch einen Mitarbeiter greift das Durchgriffsrecht und dieser kann direkt belangt werden.
  122. RCP.T18.3Für strafrechtliche Handlungen von Mitarbeitern geht die Strafverfolgung direkt gegen den betreffenden Mitarbeiter. Schadensansprüche aufgrund Schaden durch Mitarbeiter können zivilrechtlich auch gegen die Firma gestellt werden.
  123. RCP.T19Title 19 · Arbeitsvertrag
  124. RCP.T19.1Eine Anstellung bei einem Gewerbe oder einer Behörde benötigt einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dabei ist die Art der Beschäftigung unerheblich. Sollte keiner Vorliegen gelten die gesetzlichen Regelungen.
  125. RCP.T19.2Die grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsvertrages ergeben sich aus dem Gesetz. Weitergehende Vereinbarungen können im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Unterschreitungen der gesetzlichen Regelungen sind jedoch nicht zulässig.
  126. RCP.T19.3Mündliche Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sind grundsätzlich nicht zulässig.
  127. RCP.T20Title 20 · Rechte & Pflichten
  128. RCP.T20.1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,
  129. RCP.T20.2jegliche interne und während der Arbeit erlangte Informationen für sich zu behalten und nicht an Drittpersonen weiterzugeben.
  130. RCP.T20.3dem im Arbeitsvertrag verankerten Tätigkeiten nachzukommen.
  131. RCP.T20.4sonstige im Arbeitsvertrag vermerkte Vereinbarungen, sofern Gesetzeskonform, zu erfüllen.
  132. RCP.T20.5Nebentätigkeiten in anderen Gewerben oder Behörden grundsätzlich genehmigen zu lassen, sofern diese nicht pauschal im Arbeitsvertrag genehmigt sind.
  133. RCP.T20.6Sofern es im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt ist, gehen sämtliche Rechte von geistigem Eigentum unabhängig der Form - an den Arbeitgeber über. Dieser ist im Außenverhältnis der Urheber sämtlicher Unterlagen und sonstigen Werke, welche im Rahmen und während der Tätigkeit entstanden sind.
  134. RCP.T20.7Der Arbeitgeber ist verpflichtet
  135. RCP.T20.8den Arbeitnehmer in die entsprechenden Tätigkeiten ordentlich einzuarbeiten.
  136. RCP.T20.9den Arbeitnehmer entsprechend den Tätigkeiten zu entlohnen. Sofern der Arbeitsleistung nicht nachgekommen wird, kann der Lohn gekürzt oder ausgesetzt werden.
  137. RCP.T20.10dem Arbeitnehmer entsprechend für die Tätigkeit geeignete Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen.
  138. RCP.T21Title 21 · Suspendierung & Kündigung
  139. RCP.T21.1Der Arbeitgeber ist berechtigt den Arbeitnehmer vom Dienst zu suspendieren, wenn strafrechtliche oder interne Ermittlungen durch die entsprechende Aufsichtsbehörde gegen den Arbeitnehmer laufen. Bei einer unberechtigten oder unbegründet langen Suspendierung steht der Rechtsweg zum Schadenersatz frei.
  140. RCP.T21.2Während der Suspendierung darf der Arbeitnehmer
  141. RCP.T21.3den Dienst nicht antreten,
  142. RCP.T21.4bereitgestellte Arbeitsmittel nicht benutzen,
  143. RCP.T21.5seine Position in einer Firma oder Behörde nicht nutzen oder missbrauchen,
  144. RCP.T21.6die Verschwiegenheit über bei der Arbeit erlangten Informationen nicht brechen.
  145. RCP.T21.7Eine Kündigung kann entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber eingereicht werden und kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Sofern nicht anders geregelt, gilt keine gesetzliche Kündigungsfrist. Bei Verstößen gegen Gesetze zum Arbeitsrecht oder einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung ist eine fristlose Kündigung möglich.
  146. RCP.T21.8Grundsätzlich kann gegen unrechtmäßige Kündigungen geklagt werden. Die Berechnung eines möglichen Schadensersatzanspruchs ergibt sich aus dem durchschnittlichen Einkommen.
  147. RCP.P3Part 3 · Animal Law
  148. RCP.T22Title 22 · Grundsatz
  149. RCP.T22.1Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
  150. RCP.T22.2Vor dem Gesetz trägt ein Tier den Status einer Sache.
  151. RCP.T23Title 23 · Zuständigkeit
  152. RCP.T23.1Ansprechpartner und Aufsichtsbehörde zur Überprüfung und Einhaltung des Tierschutzgesetzes ist das Department of Justice.
  153. RCP.T23.2Eine Zulassung als staatlich geprüfter Veterinär erfolgt über die Behörde.
  154. RCP.T24Title 24 · Tierhaltung
  155. RCP.T24.1Wer ein Tier in Obhut nimmt, muss dieses mit der notwendigen Sorgfalt versorgen und betreuen. Verletzungen oder Töten von Tieren ist strafbar.
  156. RCP.T24.2Die Inobhutnahme von freilaufenden Tieren ist beim Department of Justice anzuzeigen.
  157. RCP.T24.3Die tiermedizinische Versorgung obliegt dem Fire Department oder einer beauftragten Gewerbe.
  158. RCP.T24.4Die gewerbliche Tierhaltung ist beim Office of Commerce zu genehmigen.
  159. RCP.P4Part 4 · Akademische Grade
  160. RCP.T25Title 25 · Grundsatz
  161. RCP.T25.1Einen akademischen Grad kann erlangen, wer einen Antrag auf Anerkennung und seine Dissertation bei der für ihn zuständigen öffentlichen Einrichtung für seinen Fachbereich einreicht. Dieser wird dann vom Prüfungsausschuss geprüft und anerkannt. Der akademische Titel wird von der zuständigen öffentlichen Einrichtung für seinen Fachbereich verliehen.
  162. RCP.T25.2Ein akademischer Grad kann jederzeit vom Prüfungsausschuss zurückgenommen werden.
  163. RCP.T25.3Auf Antrag kann der Ausschuss einen Ehrendoktortitel für eine besonders erbrachte Leistung in einem Sachgebiet verleihen. Diese Leistungen müssen in einem überdurchschnittlichen Maß vorstechen in dem Sachgebiet.
  164. RCP.P5Part 5 · Gerichtsbarkeit
  165. RCP.T26Title 26 · Gerichtsverfahren im Zivilrecht
  166. RCP.T26.1Präambel:
  167. RCP.T26.2Eine Klageschrift im Zivilrecht ist durch die klagende Partei dem Gericht vorzulegen. Sollte die Klageschrift vom Gericht zugelassen werden, wird ein Verhandlungstermin festgesetzt und die Vorladung zu diesem Termin wird vom Department of Justice der klagenden als auch der beklagten Partei zugestellt. Wird die beklagte Partei nicht innerhalb von 7 Tagen erreicht, findet das Verfahren in Abwesenheit statt. Ein Zivilverfahren wird erst ab einer Schadenssumme von 2500$ angenommen. Der Grund der Zivilklage darf nicht älter als 6 Wochen sein. Für Aufhebung der Frist muss eine laufende Ermittlung nachgewiesen werden.
  168. RCP.T26.3Ein Gerichtsverfahren im Zivilrecht findet wie folgt statt:
  169. RCP.T26.4Eröffnung der Verhandlung durch den vorsitzenden Richter. Dabei muss die Verfahrensnummer, die aktuelle Uhrzeit auf die Minute genau und das Datum genannt werden. Sollte das Verfahren unterbrochen oder vertagt werden, ist erneut auf Verfahrensnummer, Datum und Uhrzeit hinzuweisen.
  170. RCP.T26.5Nach der Eröffnung durch den Richter hat die Belehrung über die Gerichtsordnung stattzufinden.
  171. RCP.T26.6Überprüfung der Anwesenheit. Zu der Gerichtsverhandlung müssen der Angeklagte und der Kläger anwesend sein. Die Vorladung von Zeugen ist im Zivilrecht nicht vorgesehen und entsprechende Zeugenaussagen sollten vorab in Schriftform vom Anwalt aufgenommen werden. Ausnahmen können bei Gericht per Antrag 48 Stunden vor Verhandlung beantragt werden.
  172. RCP.T26.7Nach der Überprüfung der Anwesenheit ist vom Kluger seine Anklage zu verlesen.
  173. RCP.T26.8Hat der Kläger sein Anliegen vorgebracht, so hat sich der Angeklagte zu den Vorwürfen zu äußern.
  174. RCP.T26.9In der Beweisaufnahme können Beweise für und gegen die Vorwürfe vorgebracht werden. Die Beweise sind vom Gericht auf ihre Echtheit zu prüfen. Die Beweisaufnahme ist mit den Beweisen der Anklage zu beginnen. Danach hat die Verteidigung die Möglichkeit Beweise vorzubringen. Für Beweise gelten im Zivilrecht die Vorgaben analog zum Strafrecht
  175. RCP.T26.10Nach dem Vorlegen des letzten Beweises der Verteidigung ist die Beweisaufnahme beendet. Die Anklage hat nun ihre Forderungen zu stellen, welche die Verteidigung entweder annimmt, ablehnt oder dem Gericht einen Gegenvorschlag macht. Nach den Vortrugen zieht sich der Richter zurück zur Urteilsfindung.
  176. RCP.T26.11Bei der Urteilsverkündung ist das Urteil vorläufig rechtskräftig.
  177. RCP.T26.12Sobald das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, ist dieses nach 48 Stunden rechtskräftig.
  178. RCP.T26.13Für Zivilverfahren gilt die Gerichtsordnung des CCP analog.
  179. RCP.T26.14Bei Zivilverfahren ist ein Einspruchs- oder Berufungsverfahren analog dem Strafrecht möglich.
  180. RCP.P6Part 6 · Schadenersatz
  181. RCP.T27Title 27 · Ansprüche
  182. RCP.T27.1Wer eine Person verletzt oder deren Eigentum einschränkt, kann auf Schadenersatz verklagt werden. Wer einer Firma durch unerlaubte Machenschaften einen nachweisbaren finanziellen Nachteil verursacht, kann auf Schadenersatz verklagt werden.
  183. RCP.T28Title 28 · Forderungshöhen
  184. RCP.T28.1Die Schadenersatzleistung richtet sich in erster Linie nach dem tatsächlich eingetreten und nachweisbaren Vermögensnachteil.
  185. RCP.T28.2Ferner können im Rahmen von Schmerzensgeld auch immaterielle Vermögensnachteile eingeklagt werden. Die Höhe des Schmerzensgeldanspruches ergibt sich aus der gängigen Rechtsprechung.
  186. RCP.T29Title 29 · Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Vollstreckbarkeit
  187. RCP.T29.1Bei der Festsetzung der Zahlungsfrist muss das Gericht berücksichtigen, ob die Geldleistung zu einer Insolvenz führen würde und hier eine angemessene Frist einräumen. Im Zuge der Vollstreckung kann beim Gericht auch eine Beschlagnahmung von Eigentum beantragt werden.
  188. RCP.T29.2Zivilrechtliche Forderungen verjähren nicht. Zur Einforderung dieser kann das Gericht eine Pfändung und Versteigerung von Vermögenswerten (z.B. Fahrzeuge) anordnen.
  189. RCP.T29.3Auf Antrag kann das Gericht Arbeitsleistungen anordnen, durch deren Erlös zivilrechtliche Forderungen beglichen werden können
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Code of Criminal Procedure

  1. CCP.P1Part 1 · Code of Criminal Procedure
  2. CCP.PREPräambel
  3. CCP.PRE.1Jede Person, die einer strafbaren Handlung bezichtigt wird, gilt solange als unschuldig, bis sie ihre Schuld eingesteht oder diese bewiesen ist. Die Beweispflicht einer Tat liegt immer bei der beschuldigenden Seite (Kläger). Eine Beweislastumkehr ist nach den Gesetzen des Staates nicht möglich.
  4. CCP.PRE.2Alle Anträge und Stellungnahmen vor einem Richter – ausgenommen Beweise bei einem ordentlichen Gerichtsverfahren – können auch mündlich getätigt werden. Der Sachverhalt des Antrages wird dann vom Richter in der Begründung zusammenfassend aufgestellt. Dies gilt auch für Akten, hier werden nur die wesentlichen Grundlagen notiert.
  5. CCP.C1Chapter 1 · Der Beschuldigte
  6. CCP.T1Title 1 · Miranda-Warnung
  7. CCP.T1.1Der verhaftete oder vorläufig festgenommene Beschuldigte ist unverzüglich durch die Ermittlungsbehörden über seine Rechte und den Grund seiner Verhaftung zu belehren. Die Belehrung lautet:
  8. CCP.T1.2“Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen kann und wird vor dem Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht jederzeit einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können wird ihnen einer vom Staat gestellt. Sollte kein Anwalt erreichbar sein müssen Sie sich selbst vertreten. Haben Sie ihre Rechte verstanden? ”
  9. CCP.T1.3Die Belehrung gilt spätestens nach der zweiten vollständigen Verlesung in Anwesenheit eines Zeugen als verstanden.
  10. CCP.T1.4Bei einer fehlenden Belehrung dürfen Aussagen als Beweismittel erst ab dem Zeitpunkt gewertet werden, zu dem der Angeklagte über seine Rechte belehrt wurde.
  11. CCP.T2Title 2 · Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers
  12. CCP.T2.1Die angeklagte Person kann sich zu jeder Zeit einen Anwalt als Beistand hinzuziehen. Ungeachtet der Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes können die Ermittlungsbehörden mit Ihren zulässigen Maßnahmen fortfahren.
  13. CCP.T2.2Rechtsbeistand darf leisten, wer folgende Punkte nachweisen kann:
  14. CCP.T2.3Besitz eines staatlich anerkannten Abschlusses als Jurist beim Departement of Justice;
  15. CCP.T2.4Eine Anstellung als Anwalt oder ein eigenständiges Gewerbe besitzt;
  16. CCP.T2.5Die notwendige Sach- und Fachkunde durch die aktive Tätigkeitserlaubnis als anerkannter AnwaltAnwalt beim Department of Justice nachweist.
  17. CCP.T2.6Wird ein Wunsch nach Rechtsbeistand verweigert, oder in nicht angemessener Zeit nachgegangen, so stellt dies eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit dar.
  18. CCP.T2.7Die Zahl der Rechtsbeistände darf insgesamt zwei Personen nicht übersteigen.
  19. CCP.T2.8Bei Verfahren mit mehreren Beteiligten kann auf Antrag ein Teilverfahren abgespalten werden, andernfalls haben alle Beteiligten das Anrecht auf insgesamt 2 Anwälte.
  20. CCP.T2.9Sofern ein Anwalt sein Mandat niederlegt, kann dieser durch einen neuen Rechtsbeistand ausgetauscht werden. Sofern die Hauptverhandlung bereits begonnen hat, muss sich der Beschuldigte bis zum Eintreffen eines neuen Rechtsbeistandes selbst vertreten. Die Verhandlung kann hierfür auf Antrag für 15 Minuten unterbrochen werden.
  21. CCP.T3Title 3 · Gewährung rechtlichen Gehörs
  22. CCP.T3.1Jeder Angeklagte hat das Recht, sich vor einem Richter zu erklären. Für Rechtsgeschäfte (z.B. Anträge, Einsprüche, Akteneinsicht, etc.) ist die Einschaltung eines aktiv gelisteten Anwalts notwendig.
  23. CCP.T3.2Gibt es in einer Strafsache nur einen einzigen Angeklagten, oder, liegt das Barvermögen aller Angeklagten im Mittel unter 2.500$ pro Person, ist vom Staat ein Pflichtverteidiger zu stellen, welcher durch die Verwaltung des Department of Justice zugeteilt wird.
  24. CCP.T3.3Lehnt ein Angeklagter den ihm zugewiesenen Pflichtverteidiger ab, wird ihm kein neuer zugewiesen. Ihm bleibt die Möglichkeit, selbstständig einen Anwalt zu beauftragen oder sich im Rahmen der Anklage selbst zu vertreten. Gleiches gilt, wenn kein Pflichtverteidiger zur Verfügung steht. Ausnahmen bedürfen einer gerechtfertigten Begründung und der Zustimmung eines Richters.
  25. CCP.T4Title 4 · Grundsatz im Umgang mit Beschuldigten
  26. CCP.T4.1Die Exekutivbehörden dürfen bei der Ausübung von Befugnissen und bei der Aufnahme von Beweisen nur soweit in Rechte von Personen eingreifen, als dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Jede dadurch bewirkte Rechtsgutbeeinträchtigung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht der Straftat, zum Grad des Verdachts und zum angestrebten Erfolg stehen.
  27. CCP.T4.2Jeder Beschuldigte hat Anspruch auf Beendigung der Ermittlung innerhalb angemessener Frist. Ein eventuell notwendiges Verfahren ist stets zügig und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen.
  28. CCP.C2Chapter 2 · Handlungsmöglichkeiten bei Beschuldigten
  29. CCP.T5Title 5 · Festsetzung
  30. CCP.T5.1Die Festsetzung von Personen durch die Exekutivbehörden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ist für die Dauer der Erfassung ermittlungsrelevanter Daten zulässig.
  31. CCP.T5.2Sofern die Person erkennungsdienstlich behandelt wurde, oder spätestens nach 2 Stunden, ist die Abhandlung nach Title 17 zu berücksichtigen. Wird eine Kaution angeboten, beträgt die Kaution eine Summe zwischen 5000$ - 30000$. Zudem können weitere Kautionsauflagen wie das Verbot des Waffenbesitzes, einer Meldeaufforderung oder Ähnliches auferlegt werden. Die Mobiltelefonnummer ist zur Verfügung zu stellen.
  32. CCP.T5.3Von Ziffer 2 dieses Title sind Personen ausgeschlossen, nach welchen gefahndet wird, welche sich Melde- oder Haftauflagen widersetzt haben, oder innerhalb der letzten 48 Stunden aufgrund des gleichen Tatvorwurfs erneut straffällig wurden. Ausnahmen werden durch das Gericht entschieden.
  33. CCP.T5.4Eine bewusste Herauszögerung einer Abarbeitung einer festgesetzten Person stellt eine Dienstverletzung dar und ist strafbar.
  34. CCP.T5.5Personen, gegen welche bei ihrer Festsetzung aufgrund einer Strafsache (ab Vergehen) ein anderes Strafverfahren der Erstinstanz ausständig ist sind in Untersuchungshaft zu nehmen, bis der erste Fall per Strafbescheid oder im Direkturteilsverfahren abgehandelt wurde. Im Ausnahmefall kann ein Richter die Freilassung ohne eine Abhandlung erlassen.
  35. CCP.T6Title 6 · Untersuchungshaft
  36. CCP.T6.1Die Untersuchungshaft ist die Inhaftierung einer Person, bei welcher eine Festsetzung nach Title 5 nicht ausreichend ist oder welche die Kautionssumme nicht entrichten kann. Auch für Vorgänge im Zusammenhang einer Ermittlung (z.B. Durchsuchungsbeschlüsse) finden im Rahmen einer Untersuchungshaft statt. Zweck und Begründung der Untersuchungshaft muss ein laufendes Ermittlungsverfahren sein. Ein Untersuchungshaftbefehl muss immer schriftlich erfolgen und ist auf Verlangen dem Beschuldigten auszuhändigen. Ein Untersuchungshaftbefehl kann durch einen Haftbefehl abgelöst werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, aufgrund der schwere der Tat aber eine Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht. Der Untersuchungshaftbefehl muss spätestens 2 Stunden nach Festnahme in Schriftform festgehalten werden und ist der Inhaftierten Person auf Verlangen auszuhändigen.
  37. CCP.T6.2Die Staatsanwaltschaft oder ein Richter kann eine Untersuchungshaft von bis zu 48 Stunden anordnen. Sollte weder ein Richter noch Staatsanwalt im Dienst sein, kann diese vorläufig von den Exekutivbehörden für 24 Stunden ausgestellt werden, muss aber unverzüglich einem Staatsanwalt oder Richter vorgelegt werden. Wenn die Untersuchungshaft eine Zeit von 48 Stunden überschreiten soll, muss diese von einem Richter angeordnet werden.
  38. CCP.T6.3Ein Untersuchungshaftbefehl muss folgendes enthalten:
  39. CCP.T6.4Der klare Hinweis, dass es sich um einen Untersuchungshaftbefehl handelt.
  40. CCP.T6.5Personendaten der zu inhaftierten Person.
  41. CCP.T6.6Die Fallnummer ersatzweise Datum/Uhrzeit des Polizeiberichts.
  42. CCP.T6.7Begründung für den Untersuchungshaftbefehl.
  43. CCP.T6.8Unterschrift der ausstellenden und ggfs. verhafteten Person.
  44. CCP.T6.9Beginn und Ende des Untersuchungshaftbefehls.
  45. CCP.T6.10Die planbare Dauer einer Untersuchungshaft beträgt vier Tage. Diese Frist kann um maximal zwei weitere Tage verlängert werden, wenn bereits ein Verfahren angesetzt wurde.
  46. CCP.T6.11Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit die gerichtliche Haftprüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug auszusetzen ist.
  47. CCP.T6.12Die Zeit, die ein Beschuldigter in Untersuchungshaft verbringt, wird nicht zwangsläufig an das endgültige Strafmaß angerechnet.
  48. CCP.T6.13Eine vorzeitige Freilassung aus der Untersuchungshaft gegen Kaution kann unter gewissen Voraussetzungen durch einen Richter genehmigt werden.
  49. CCP.T6.14Als Kautionshöhe wird eine Summe zwischen 5000$ - 30000$ festgelegt.
  50. CCP.T6.15Eine Freilassung auf Kaution kann gegen Auflagen (z.B. Meldepflicht) möglich sein.
  51. CCP.T6.16Als Kautions-Gegenstand ist zulässig:
  52. CCP.T6.17Geldmittel,
  53. CCP.T6.18Fahrzeuge (50% des Neuwerts),
  54. CCP.T6.19Firmeneigentum.
  55. CCP.T6.20Eine Freilassung auf Kaution bedarf der Schriftform.
  56. CCP.T6.21Sollte der Beschuldigte erneut straffällig werden, bevor das Verfahren einer vorhergehenden Anklage abgeschlossen wurde, ist das Recht auf Kaution verwehrt.
  57. CCP.T6.22Personen mit einem Fahndungsaufruf werden nach Ihrer Ergreifung ebenfalls in Untersuchungshaft genommen. Hierfür bedarf es keines separaten Untersuchungshaftbefehls. Die maximale Inhaftierungsdauer aufgrund einer Fahndung ohne weitere Maßnahmen betrügt 24 Stunden.
  58. CCP.T6.23Bei Personen, welche während einer aktiven Untersuchungshaft in einer anderen staatlichen Einrichtung versorgt werden müssen (z.B. Krankenhaus), wird die Zeit der Untersuchungshaft ausgesetzt. Dies bedeutet, dass die oben benannten maximalen Untersuchungshaftzeiten daher nur auf die tatsächliche Untersuchungshaft angerechnet werden.
  59. CCP.T7Title 7 · Haftbefehle
  60. CCP.T7.1Ein Haftbefehl wird von einem Richter ausgestellt, wenn eine Person sich der Freiheitsstrafe entzieht, akute Fluchts-/Verdunklungsgefahr besteht, oder den zu einem Gerichtsverfahren angeordneten Auflagen nicht nachkommt. Dabei unterscheidet sich der Haftbefehl vom Untersuchungshaftbefehl insoweit, dass in diesem eine sofortige Überführung ins Gefängnis angeordnet wird und eine Kaution ausgeschlossen ist. Ein Haftbefehl muss bei der Verhaftung schriftlich vorliegen.
  61. CCP.T7.2Darin anzugeben sind:
  62. CCP.T7.3Personendaten der zu inhaftierten Person
  63. CCP.T7.4Die Fallnummer.
  64. CCP.T7.5Begründung für den Haftbefehl.
  65. CCP.T7.6Unterschrift des Richters.
  66. CCP.T7.7Beginn und Ende des Haftbefehls.
  67. CCP.T8Title 8 · Durchsuchungen bei Beschuldigten
  68. CCP.T8.1Bei Personen, welche als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtig sind, kann eine Durchsuchung von Gebäuden/Räumen, von Sachen, von Fahrzeugen oder seiner Person, sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch zur Auffindung von Beweismitteln, durchgeführt werden.
  69. CCP.T8.2Eine Durchsuchung von Personen, Gebäuden/Räumen, Fahrzeugen, oder Sachen bedarf der schriftlichen Erlaubnis eines Staatsanwalts oder Richters, sofern keine Gefahr im Verzug liegt. Sofern die Durchsuchung aufgrund von Gefahr in Verzug erfolgt ist, kann eine Prüfung durch einen Anwalt spätestens nach 72 Stunden bei einem Staatsanwalt eingereicht werden.
  70. CCP.T8.3Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen, sofern gegen ihn kein Haftbefehl erlassen wurde. Sofern möglich, ist ihm der Beschluss auf Verlangen vorzulegen.
  71. CCP.T8.4Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, so sind diese sicher zu stellen.
  72. CCP.T8.5Durchsuchungen der Person, oder des geführten Fahrzeuges, bedürfen keines richterlichen Beschluss, soweit der dringend Tatverdächtige unmittelbar nach dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt aufgegriffen wurde. Eine unrechtmäßige Durchsuchung ist strafbar und aufgefundene Beweismittel sind nicht zulässig.
  73. CCP.T8.6Durchsuchungen von sich innerhalb des State Prison befindlicher Spinde bedürfen weder eines dringenden Tatverdachts, noch eines richterlichen Beschlusses und können zu jeder Zeit durch die Beamten erfolgen.
  74. CCP.T8.7Durchsuchungen unmittelbar an der Grenze der Landmasse bedürfen weder eines dringenden Tatverdachts, noch eines richterlichen Beschlusses und können zu jeder Zeit durch die Beamten erfolgen.
  75. CCP.T8.8Fahrzeuge, bei denen bei der Person Illegale Tiere/Fische oder deren Bestandteile festgestellt wurden, dürfen durchsucht werden. Zusätzlich darf das Fahrzeug durchsucht werden, wenn die Person beobachtet werden konnte, wie sie regelmäßig am Auto war.
  76. CCP.T8.9Durchsuchungen der Person, oder des geführten Fahrzeuges, bedürfen keines richterlichen Beschluss, sobald ein ausgebildeter Drogenspürhund angeschlagen hat.
  77. CCP.T9Title 9 · Identitätsfeststellung
  78. CCP.T9.1Eine Identitätsfeststellung ist zulässig, wenn ein begründbarer Verdacht besteht, dass eine Person An einer Straftat beteiligt ist oder über die Umstände der Begehung Auskunft geben kann.
  79. CCP.T9.2Jedermann ist verpflichtet an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken. Die Exekutive hat ihm auf Aufforderung mitzuteilen, aus welchem Anlass diese Feststellung erfolgt.
  80. CCP.T9.3Wenn die Person an der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt, oder ihre Identität aus anderen Gründen nicht sogleich festgestellt werden kann, kann diese Person mit angemessenem Zwangsmittel (z.B. Festsetzung) die Identität festgestellt werden.
  81. CCP.T10Title 10 · Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen
  82. CCP.T10.1Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind durch die Ermittlungsbehörden in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
  83. CCP.T10.2Kann der Besitzer eines Sachguts zum Tatzeitpunkt in angemessener Zeit nicht ausfindig gemacht werden, kann unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit das Sachgut beschlagnahmt werden.
  84. CCP.T10.3Befinden sich die Gegenstände in Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so können diese beschlagnahmt werden.
  85. CCP.T10.4Im Rahmen offener Fälligkeiten dürfen Sachwerte in Verwahrung genommen werden, bis die eigentliche Strafe beglichen ist.
  86. CCP.T10.5Ein Gericht kann auch die Pfändung von Gegenständen aus anderem Grund anordnen.
  87. CCP.T10.6Entzogene Gegenstände von Häftlingen werden für einen Zeitraum von höchstens sechs Wochen aufbewahrt, danach erlischt jeglicher Anspruch darauf.
  88. CCP.C3Chapter 3 · Zeugen und Beweise
  89. CCP.T11Title 11 · Strafanzeige
  90. CCP.T11.1Die Anzeige eines Verbrechens, sowie eine Strafanzeige können schriftlich oder mündlich bei den Ermittlungsbehörden eingereicht werden.
  91. CCP.T11.2Ein schriftlicher Strafantrag kann direkt beim Department of Justice eingereicht werden.
  92. CCP.T11.3Sofern die Exekutivbehörden Kenntnis einer Straftat erlangen, sind diese kraft Gesetzes verpflichtet, auch ohne Strafanzeige eine Strafverfolgung einzuleiten. Die angesetzten Maßnahmen der Ermittlung müssen im Verhältnis zur angenommenen Strafe stehen.
  93. CCP.T12Title 12 · Zeugen & Zeugenschutz
  94. CCP.T12.1Zeugen sind verpflichtet, zu ihrer Vernehmung vor einem Richter oder einer Ermittlungsbehörde zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz aufgeführte Ausnahme vorliegt. Das grundlose Fernbleiben ist strafbar.
  95. CCP.T12.2Zeugen haben das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn diese sich oder direkte Angehörige dadurch belasten würden und müssen über dieses Zeugnisverweigerungsrecht aufgeklärt werden.
  96. CCP.T12.3Zeugen haben die Möglichkeit, wenn der angesetzte Termin für sie nicht einzuhalten ist, über das Department of Justice ihre Aussage entsprechend schriftlich beglaubigt abzugeben und dem Richter vorlegen zu lassen.
  97. CCP.T12.4Sofern die Informationen der Zeugen durch Dritte, bspw. Informanten für Journalisten oder Ermittlungsbehörden entstammen, hat der Zeuge Anrecht, diese Beweise direkt dem Richter unter Benennung des eigentlichen Zeugen vorzulegen. Dieser prüft die Aussagen und gibt diese vor Gericht unter Wahrung der Anonymität weiter. Rückfragen haben von den Verfahrensbeteiligten an den Richter vor Beginn der Verhandlung gestellt zu werden. Gleiches gilt auch für Personen, welche aufgrund beruflicher Verschwiegenheit (z.B. Ärzte) die Aussage verweigern können. Hier bedarf es einer Interessenabwägung durch den vorsitzenden Richter.
  98. CCP.T12.5Zeugen werden vor der Aussage über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Dazu gehört die Aufklärung über das Wahrheitsgebot von Zeugenaussagen und die entsprechende Belehrung mit den Worten:
  99. CCP.T12.6“Sie sind kraft Gesetzes verpflichtet, die Wahrheit zu sagen und nichts als die Wahrheit, (so wahr Ihnen Gott helfe). Sie haben das Recht zu schweigen, sofern Sie durch Ihre Aussage sich oder einen nahen Angehörigen einer Straftat bezichtigen müssten. Sofern Sie Ihre Rechte und Pflichten verstanden haben, antworten Sie mit den Worten: ‘Ich schwöre’.”
  100. CCP.T12.7Es erfolgt eine Belehrung über strafrechtliche Folgen von:
  101. CCP.T12.8Falschaussagen
  102. CCP.T12.9unvollständigen Aussage
  103. CCP.T12.10falschen Verdächtigungen
  104. CCP.T12.11Beeinflussungen
  105. CCP.T12.12Es besteht die Möglichkeit einer Vereidigung, welche ein Gericht auf Antrag, oder bei Zweifeln am Wahrheitsgehalt, veranlassen kann. Falschaussagen unter Eid wirken schwerer, als ohne Eid und können mit Geld- und/oder Haftstrafe geahndet werden.
  106. CCP.T12.13Im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Beamter, wurde sich auf die Einhaltung der Gesetze und des Rechtsstaats verpflichtet. Eine Falschaussage eines Beamten stellt daher einen schwerwiegenden Verstoß dar, welcher strafbar ist. Eine bewusste Falschaussage wird als Meineid gewertet.
  107. CCP.T12.14Eine Beeinflussung von Zeugen stellt eine strafbare Handlung dar, unabhängig von der Art der Umsetzung.
  108. CCP.T12.15Personen, welche als Zeugen oder Informant für ein laufendes Verfahren gelten, können bei begründetem Verdacht einer Gefahr für Leib und Leben unter Zeugenschutz gestellt werden. Zeugenschutz kann durch die Ermittlungsbehörden oder einen Richter veranlasst werden. Sofern eine Änderung von Personalien oder ähnlichem notwendig wird, muss eine Zustimmung beider Behörden erfolgen.
  109. CCP.T12.16Sofern ein Zeuge die Aussage verweigert, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, kann ein Gericht eine sogenannte Beugehaft verhängen, bis der Zeuge bereit ist auszusagen. Dies muss stets unter der Abwägung der Verhältnismäßigkeit passieren.
  110. CCP.T12.17Die Presse hat ein Zeugnisverweigerungsrecht im Rahmen der journalistischen Informationsbeschaffung.
  111. CCP.T13Title 13 · Informanten
  112. CCP.T13.1Die Exekutivbehörden oder die Richterschaft haben die Möglichkeit, im Rahmen von Ermittlungsverfahren Informanten einzusetzen. Diese bekommen eine schriftliche Vereinbarung von der Exekutivbehörde. Es gibt zwei Möglichkeiten:
  113. CCP.T13.2Die Vereinbarung muss von einem Staatsanwalt oder einem Richter genehmigt werden.
  114. CCP.T13.3mündliche Vereinbarungen zwischen einer Ermittlungsbehörde und dem Informanten.
  115. CCP.T13.4Informanten kann im Rahmen der Strafverfolgung Zugeständnisse im Bereich kleinerer Kriminaldelikte gemacht werden, sofern diese für Ihre Tätigkeit notwendig sind (bspw. Drogenbesitz).
  116. CCP.T13.5Informanten haben sich jederzeit über Ihren Mittelsmann zu Anfragen zu äußern und die gewonnenen Informationen offen zu legen, andernfalls machen diese sich der Beihilfe strafbar.
  117. CCP.T13.6Personen, welche im Gegenzug zu ihrem eigenen Ermittlungsverfahren als Informant auftreten wollen,können nach der erfolgreichen Verfolgung anderer Straftaten entsprechende strafmildernde Zugeständnisse durch die Ermittlungsbehörde oder Richterschaft Erhalten.
  118. CCP.T13.7Personen, welche Informationen liefern,die Ermittlungsansätze beinhalten,können entsprechende strafmildernde Zugeständnisse durch die Ermittlungsbehörde oder Richterschaft erhalten.
  119. CCP.T14Title 14 · Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
  120. CCP.T14.1Die Exekutivbehörden sind verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten, sobald die Vorgaben des Title 11 erfüllt sind.
  121. CCP.T14.2Die Exekutivbehörde muss anhand der vorliegenden Beweise prüfen, welche Straftaten im Sinne des Gesetzes angeklagt werden können. Dabei sind auch entlastende Beweise zu berücksichtigen.
  122. CCP.T14.3Die Exekutivbehörde kann von der Verfolgung einer Straftat absehen wenn die Verfolgung einer schwerwiegenden Straftat im Vordergrund steht.
  123. CCP.T15Title 15 · Beweise & Beweismittel
  124. CCP.T15.1Alle fallrelevanten Beweise müssen vor Beginn der Hauptverhandlung über die Gerichtsakte zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn der Verhandlung eingereicht werden, dass eine Prüfung der Verfahrensbeteiligten im angemessenen Zeitrahmen möglich ist. Beweise außerhalb dieser Frist bedürfen der Zustimmung des vorsitzenden Richters.
  125. CCP.T15.2“Last-Minute-Beweise”, welche erst während einer Verhandlung präsentiert werden, bedürfen die Zustimmung des vorsitzenden Richters. Erfolgt diese Zustimmung nicht, sind diese unzulässig und werden in der Urteilsfindung nicht berücksichtigt.
  126. CCP.T15.3Die Verteidigung hat jederzeit das Recht, Einsicht in die geschützte, aktuelle Gerichtsakte sowie Beweismittel-Nachweise zu erhalten.
  127. CCP.T15.4Die Freiheit des Willens oder Erinnerungen des Beschuldigten dürfen nicht durch Misshandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei oder durch Hypnose beeinträchtigt werden. Zwang darf nur angewandt werden, soweit dies das Recht zulässt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das falsche Versprechen eines Vorteils sind verboten. Das Verbot des Absatz 4 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.
  128. CCP.T15.5Bei Beweismitteln muss eine nachvollziehbare Dokumentation der Beweismittelkette vorliegen, damit diese anerkannt werden können.
  129. CCP.T15.6Aussagen von Personen unter Schutz, passive Erkenntnisse aus Ermittlungen oder geschwurzte Ermittlungsakten können unter Verschluss gehalten werden. Der zuständige Richter hat jederzeit ein Einsichtsrecht.
  130. CCP.T15.7Unter Beweise zählen unter anderem: Telefon Auswertungen, Konto Prüfungen, Nachweisliche Farbe von ATMs, Rauchbombe, Sichtbare Schäden, Aussagen von Kassierer, vereidigte Aussagen von Beamten vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft, Schriftlich festgelegte Zeugenaussagen,Aussagen von Tatverdächtigen nach Miranda, Beweisbilder,EMS Gutachten, E-Mails, Fahrzeugortung (Indiz), Fingerabdrücke, Tattoo Kombination, Audio Verhöre der Executive.
  131. CCP.C4Chapter 4 · Abhandlung von strafbaren Handlungen
  132. CCP.T16Title 16 · Einstellung des Verfahrens
  133. CCP.T16.1Ein Verfahren kann zu jeglichem Zeitpunkt durch die Exekutivbehörde oder einen Richter eingestellt werden, sofern
  134. CCP.T16.2der Exekutivbehörd eindeutige Entkräftungs-Beweise vorliegen.
  135. CCP.T16.3die Verteidigung einen Antrag stellt, da das Ermittlungsverfahren keine weiteren Erkenntnisse bringt und auf derzeitiger Basis keine Anklage möglich ist.
  136. CCP.T16.4ein Verfahren aufgrund Geringfügigkeit nicht vor Gericht behandelt werden sollte.
  137. CCP.T16.5Eine Einstellung des Verfahrens nach Beginn der Hauptversammlung muss bei Gericht beantragt werden.
  138. CCP.T17Title 17 · Außergerichtliche Verfahren
  139. CCP.T17.1Alle Straftaten außerhalb der Schwerverbrechen,der Gefährliche Körperverletzung (PENS Ttl.5.1.1) und der Freiheitsberaubung (PENS Ttl.5.2.4)können durch eine Ermittlungsbehörde mittels Strafbescheid abgehandelt werden. Für Schwerverbrechen,der Gefährliche Körperverletzung (PENS Ttl.5.1.1)und der Freiheitsberaubung (PENS Ttl.5.2.4)gelten folgende Regelungen:Staatsanwälte können bis auf Mord und Hochverrat alles per Strafbescheid abhandeln. Mord und Hochverrat benötigen ein ordentliches Gerichtsverfahren. Ausgenommen davon sind geständige Personen, die sich mit der Staatsanwaltschaft einigen.Sollte kein Staatsanwalt bei den oben genannten Punkten die direkte Abhandlung übernehmen können, bekommen die Tatverdächtigen einen Strafbescheid und haben hierfür 72 Std. Zeit sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden. Bei Mord und Hochverrat ist eine Untersuchungshaft auszustellen. Für Strafbescheide gelten folgende Regelungen:
  140. CCP.T17.2Stimmt die angeklagte Partei dem Strafbescheid zu, ist ein Einspruchsverfahren ausgeschlossen.
  141. CCP.T17.3Die ausgesprochene Strafe ist im jeweiligen Akteneintrag schriftlich zu hinterlegen. Auf Verlangen muss dem Beschuldigten der Strafbescheid ausgehändigt werden.
  142. CCP.T17.4Gegen einen Strafbescheid kann unabhängig des Grundes binnen 72 Stunden Einspruch beim District Court eingereicht werden.
  143. CCP.T18Title 18 · Verfahren gegen Abwesende
  144. CCP.T18.1Als abwesend gilt jemand, wenn der Aufenthaltsort eines Beschuldigten seit mindestens 2 Tagen unbekannt ist und somit eine Anwesenheit vor dem zuständigen Gericht nicht möglich ist. Der Verteidiger kann dann als Vertreter des Abwesenden auftreten.
  145. CCP.T18.2Entscheidungen, die in Anwesenheit der davon betroffenen Person ergehen, werden ihr durch Verkündung bekanntgemacht. Auf Verlangen ist der abwesenden Person eine Abschrift zu erteilen.
  146. CCP.T18.3Die entsprechenden Fristen für Rechtsmittel gelten ab Kenntnis des abwesend Verurteilten.
  147. CCP.T18.4Sofern dem Gericht eine rechtliche Vertretung durch einen Anwalt angezeigt wird, so gilt die beschuldigte Person ebenfalls als abwesend, wenn der Anwalt seit mindestens 3 Tagen nicht erreichbar ist. Ausgenommen davon ist, wenn sich der Beschuldigte selbst beim Department of Justice meldet.
  148. CCP.T18.5Eine Person, welche sich nicht binnen 3 Tagen nach der Freilassung auf Kaution selbst oder mittels Rechtsbeistand beim Department of Justice bezüglich eines Gerichtstermins meldet, gilt als Abwesend.
  149. CCP.T18.6Als abwesend gilt eine Person ebenfalls, wenn diese unentschuldigt beim bestätigten Gerichtstermin fehlt.
  150. CCP.C5Chapter 5 · Gerichtsbarkeit
  151. CCP.T19Title 19 · Gerichtsordnung
  152. CCP.T19.1Die Entscheidung ob ein Schnellverfahren oder Gerichtsverfahren stattfindet wird vom Richter entschieden, Anklage und Verteidigung können einen Antrag auf Verfahrensänderung stellen.
  153. CCP.T19.2Für eine Gerichtsverhandlung ist die Auslastung, die aktuellen Mitarbeiter und ihre Zuständigkeit zu beachten.
  154. CCP.T19.3Ein Gerichtsverfahren sollte zeitnah nach dem Scheitern einer außergerichtlichen Einigung eingeleitet werden.
  155. CCP.T19.4Bei einem Verfahrensfehler ist der Fall von vorne zu verhandeln und gegebenenfalls zu Prüfen ob ein Richterwechsel stattfinden muss. Das bisherige Urteil wird bis zum Abschluss des neuen Verfahrens ausgesetzt. Ob eine Untersuchungshaft ansteht, entscheidet der aufnehmende Richter.
  156. CCP.T19.5Grundlage eines jeden Verfahrens ist eine Anklage. Anklage im Strafrecht ist einen durch Gericht ermächtigten Anwalt zu erheben. Anklage im Zivilrecht ist durch einen Anwalt anzubringen.
  157. CCP.T19.6Es ist dem Richter erlaubt unangemessen gekleidete Personen aus dem Gerichtssaal entfernen zu lassen.
  158. CCP.T19.7Vor Beginn einer Verhandlung ist auf die Gerichtsordnung, und dass Sonnenbrillen, Hüte und anderweitige Gesichtsbedeckungen abzunehmen sind, wenn sie nicht medizinisch verordnet sind, hinzuweisen. Die medizinische Anordnung kann vom Richter verlangt werden. Ebenfalls sind Handys auszuschalten oder stumm zu stellen.
  159. CCP.T19.8Bei Nichteinhaltung der Gerichtsordnung oder bei Störung des Verfahrens kann der Richter ein Bußgeld verhängen, welches am Ende der Verhandlung gezahlt werden muss. Bei groben Verstößen ist ein Ausschluss aus dem Gerichtssaal zulässig.
  160. CCP.T19.9Die Verhandlung, einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse, sind in der Regel öffentlich. Das Gericht kann den Ausschluss von der Öffentlichkeit nach eigenem Ermessen festlegen.
  161. CCP.T19.10Jedes Gerichtsverfahren muss nachweisbar dokumentiert werden.
  162. CCP.T19.11Das Department of Justice veröffentlicht Termine für Gerichtsverhandlungen. Bei Freilassungen auf Kautionen oder bei Berufungsanträgen muss unmittelbar ein Vorschlag auf einen veröffentlichten Gerichtstermin hinterlegt werden.
  163. CCP.T19.12Nach Einreichen der Anklageschrift ist ein Gerichtstermin innerhalb von 7 Tagen anzusetzen. Eine Verlängerung der Frist muss beim Supreme Court beantragt werden.
  164. CCP.T20Title 20 · Gerichtliches Schnellverfahren
  165. CCP.T20.1Ein Direkturteilsverfahren ist ein zeitlich und formal reduziertes Verfahren mit einem Richter, das dann greift, wenn sich ein Richter im Dienst befindet und eine schnelle Urteilsfindung gewünscht ist.Es besteht kein Anrecht auf ein Direkturteil.
  166. CCP.T20.2Formaler Ablauf:
  167. CCP.T20.3Der Richter handelt den Fall direkt mit dem Häftling (oder dessen Rechtsbeistand) sowie mit einem Exekutivbeamten ab
  168. CCP.T20.4Bei der Urteilsfindung werden ausschließlich die im Verfahren mündlich vorgetragenen Sachverhalte und Beweise berücksichtigt und eine Interaktion zwischen Anklage und Verteidigung, sowie Einsprüche sind nicht vorgesehen.
  169. CCP.T20.5Alle genannten Beweise (z.B. Zeugenaussagen oder medizinische Gutachten) müssen auf Bedarf spätestens nach 48h in schriftlicher Form vorliegen, damit diese an die Richterschaft oder die Gegenpartei ausgehändigt werden können.
  170. CCP.T20.6Im Anschluss an die Beweisaufnahme erfolgt eine Urteilsfindung
  171. CCP.T20.7Ist eine sofortige Urteilsfindung nicht möglich, können Angeklagte bis zur Urteilsfindung optional in Untersuchungshaft gesetzt oder mit einer Kaution belegt werden. Die Kautionssumme orientiert sich dabei an den Anklagepunkten
  172. CCP.T20.8Im Zuge eines Direkturteilsverfahren kann auf eine schriftliche Akte verzichtet werden. Die Sachverhaltsschilderung ergeht aus der Urteilsbegründung.
  173. CCP.T21Title 21 · Haftgericht
  174. CCP.T21.1Das Verfahren wird in einem geeigneten Raum einer staatlichen Einrichtung durchgeführt und beginnt mit dem gemeinsamen Eintritt von Angeklagten und ggf. Verteidigung.
  175. CCP.T21.2Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
  176. CCP.T21.3Eröffnung des Verfahrens durch den zuständigen Richter,
  177. CCP.T21.4Mündliche Schilderung des Sachverhalts durch den verfahrensführenden Officer oder Staatsanwalt
  178. CCP.T21.5Mündliche Vorlage relevanter Beweismittel,
  179. CCP.T21.6Stellungnahme des Angeklagten oder seines Verteidigers,
  180. CCP.T21.7Ggf. Erwiderungen, sofern vom Richter zugelassen,
  181. CCP.T21.8Beratung und Rückzug des Gerichts zur Urteilsfindung,
  182. CCP.T21.9Verkündung des Urteils durch den Richter.
  183. CCP.T21.10Im Falle eines Schuldspruchs wird die Strafe unmittelbar vollstreckt oder ein Haftantritt bewilligt.
  184. CCP.T22Title 22 · Gerichtsverfahren im Strafrecht
  185. CCP.T22.1Präambel: Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen
  186. CCP.T22.2Eine Verbindung zusammenhängender oder eine Trennung verbundener Strafsachen kann auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten oder von Amts wegen durch gerichtlichen Beschluss angeordnet werden.
  187. CCP.T22.3Zuständig für den Beschluss ist das Gericht höherer Ordnung, wenn die übrigen Gerichte zu seinem Bezirk gehören. Fehlt ein solches Gericht, so entscheidet das gemeinschaftliche obere Gericht.
  188. CCP.T22.4Es kann zu jedem Zeitpunkt ein Antrag von beiden Parteien an das Gericht gestellt werden.
  189. CCP.T22.5Ein ordentliches Gerichtsverfahren ist nur auf Antrag, von Gesetzes Wegen oder bei Rechtsmitteln vorgesehen.
  190. CCP.T22.6Ein Gerichtsverfahren im Strafrecht findet nach folgendem Ablauf und Bestimmungen statt:
  191. CCP.T22.7Eröffnung der Verhandlung durch den vorsitzenden Richter. Dabei muss die Verfahrensnummer, die aktuelle Uhrzeit auf die Minute genau und das Datum genannt werden. Sollte das Verfahren unterbrochen oder vertagt werden, ist erneut auf Verfahrensnummer, Datum und Uhrzeit hinzuweisen.
  192. CCP.T22.8Es folgt eine Belehrung über die Gerichtsordnung.
  193. CCP.T22.9Überprüfung der Anwesenheit. Zu der Gerichtsverhandlung müssen die Verteidigung, mindestens bestehend aus dem Angeklagten, sowie die Anklage, vertreten durch einen Staatsanwalt, anwesend sein. Die Verhandlung kann vertagt werden, wenn aufgrund des Fernbleibens von geladenen Zeugen eine Verhandlung nicht möglich ist.
  194. CCP.T22.10Es folgt die Verlesung der Anklageschrift, in welcher die Tatvorwürfe und der Sachverhalt vorgetragen werden muss.
  195. CCP.T22.11Nach der Anklageverlesung müssen alle Zeugen außerhalb des Gerichtsszs sein.
  196. CCP.T22.12Der Richter befragt den Angeklagten zu seiner Schuld. Alle Angeklagten Straftatbestände sind einzeln aufzuführen.
  197. CCP.T22.13Stellungnahme der Verteidigung. Die Verteidigung bekommt hier die Chance, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
  198. CCP.T22.14Beweisaufnahme. In der Beweisaufnahme hat die Staatsanwaltschaft alle Beweise, die für oder gegen die Tat des Angeklagten sprechen aufzuführen. Die Verteidigung kann im Anschluss an die Beweisführung noch eigene Beweise vorbringen. Das Verhör eines Zeugen findet grundsätzlich nach einem sogenannten Kreuzverhör statt.
  199. CCP.T22.15Bei der Vorlage eines Beweismittels haben beide Seiten die Möglichkeit Rückfragen zu stellen.
  200. CCP.T22.16Bei einer Zeugenbefragung beginnt der Ladende mit der Befragung. Anschließend hat die Gegenpartei das Fragerecht. Wenn diese auch mit ihren Fragen durch ist, darf der Richter noch eigene Nachfragen stellen, oder der ladenden Partei ein zweites Fragerecht einräumen.
  201. CCP.T22.17Nach der Beweisaufnahme dürfen keine Anträge mehr vorgebracht werden.
  202. CCP.T22.18Ist die Beweisaufnahme geschlossen, beginnt die Vorbereitung auf das Plädoyer. Dafür kann die Verhandlung auf Antrag für bis zu 10 Minuten pro Angeklagten als Vorbereitung, maximal 30 Minuten, unterbrochen werden. Nach der Wiederaufnahme beginnt der Staatsanwalt mit seinem Plädoyer.
  203. CCP.T22.19Staatsanwalt und Verteidiger halten nach dem anderen das Plädoyer ab.
  204. CCP.T22.20Nach Abschluss der Erwiderung zieht sich der Richter zur Urteilsfindung zurück. Während dieser Phase ist die Verhandlung zu unterbrechen und der Richter darf nicht gestört werden.
  205. CCP.T22.21Die Urteilsverkündung erfolgt durch den Richter, welcher sein Urteil verkündet. Die schriftliche Ausführung kann bis zu 2 Tage später erfolgen. Das Urteil ist ab Urteilsverkündung vorläufig rechtskräftig und nach 48 Stunden ab schriftlicher Ausführung rechtskräftig.
  206. CCP.T23Title 23 · Zulässigkeit der Nebenklage
  207. CCP.T23.1Wenn ein Opfer einer Straftat Schadenersatz geltend machen möchte, kann dieser im eigentlichen Strafverfahren als Nebenkläger auftreten. Dabei kann die Nebenklage keine eigenen Zeugen vorladen, sondern schließt sich der Urteilsfindung Staatsanwaltschaft an. Sofern eine Nebenklage möglich ist, gilt diese einem Zivilprozess vorrangig zu berücksichtigen und kann andernfalls vom Richter abgelehnt werden.
  208. CCP.T24Title 24 · Insolvenzverfahren
  209. CCP.T24.1Insolvenzanträge von registrierten Gewerben sind an das Departement of Justice zu richten. Diesen setzen einen Mitarbeiter als Insolvenzverwalter ein, welcher versucht, das Unternehmen wieder zahlungsfähig zu gestalten.
  210. CCP.T24.2Sofern der Insolvenzverwalter keine Chance zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit sieht, wir ein Insolvenzverfahren nach den Vorschriften des Zivilrechts eröffnet, bei welchem alle Gläubiger als Nebenkläger auftreten können.
  211. CCP.C6Chapter 6 · Formvorschriften
  212. CCP.T25Title 25 · Befangenheit
  213. CCP.T25.1Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Hierfür ist ein formloser schriftlicher Antrag an die Verwaltung des Departement of Justice notwendig. Dieses wird vom nächsthöheren Gericht geprüft.
  214. CCP.T25.2Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
  215. CCP.T25.3Sofern ein Befangenheitsantrag gestellt wurde, gelten bis zur Entscheidung folgende Regelungen:
  216. CCP.T25.4Ein Richter, dessen Ablehnung beantragt wurde, hat vor Entscheidung über die Ablehnung nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten.
  217. CCP.T25.5Die Durchführung der geplanten Gerichtsverhandlung gestattet keinen Aufschub. Sie wird, sofern keine Entscheidung bis zu dessen Beginn getroffen wurde, unter Mitwirkung des benannten Richters durchgeführt.
  218. CCP.T25.6Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:
  219. CCP.T25.7Wenn er selbst durch die Straftat verletzt ist;
  220. CCP.T25.8Wenn er Ehegatte, Lebenspartner, Vormund oder Betreuer des Beschuldigten oder des Verletzten ist oder gewesen ist;
  221. CCP.T25.9Wenn er mit dem Beschuldigten oder mit dem Verletzten verwandt oder verschwägert ist;
  222. CCP.T25.10Wenn er in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist.
  223. CCP.T25.11Wenn er aufgrund vorangegangener Beteiligung am Ermittlungsverfahren voreingenommen ist.
  224. CCP.T25.12Die Entscheidung über die Absetzung kraft Gesetzes erfolgt durch das Departement of Justice nach dem 4-Augen-Prinzip.
  225. CCP.T25.13Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wenn ein Richter im Amt oder außerhalb gegen die Grundsätze der Verfassung oder Strafgesetze verstößt, kann die Leitung des Department of Justice den Richter entlassen.
  226. CCP.T25.14Ein Beamter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zum Vorteil oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe und oder Geldstrafe geahndet.
  227. CCP.T26Title 26 · Rechtsmittel
  228. CCP.T26.S1Subtitle 1 · Einspruch
  229. CCP.T26.S1.1Der Einspruch ist ein Rechtsmittel, welches unabhängig des Grundes eingelegt werden kann. Ein Einspruch ist binnen 72 Stunden nach Straffestsetzung beim zuständigen Gericht einzureichen. Der Einspruch kann gegen folgende Entscheidungen eingelegt werden:
  230. CCP.T26.S1.2Strafbescheide
  231. CCP.T26.S1.3Alle Entscheidungen von Richtern, die keine Urteile sind
  232. CCP.T26.S1.4Haft- und Untersuchungshaftbefehle, bei groben Formfehlern
  233. CCP.T26.S1.5Erkennt das Gericht den Einspruch als zulässig an wird entweder
  234. CCP.T26.S1.6das Verfahren neu aufgerollt,
  235. CCP.T26.S1.7das Verfahren eingestellt oder
  236. CCP.T26.S1.8der Einspruchsgrund korrigiert.
  237. CCP.T26.S1.9Welche Maßnahme angemessen ist, entscheidet das Gericht.
  238. CCP.T26.S1.10Ein Einspruch gegen Entscheidungen, welche nicht vom Gericht getroffen wurden, ist beim District Court einzulegen. Ein Einspruch gegen eine Entscheidung des District Courts ist beim Court of Appeals einzulegen.
  239. CCP.T26.S1.11Ein Einspruch aufgrund eines zu geringen Strafmaßes ist ausgeschlossen.
  240. CCP.T26.S1.12Durch das Einlegen eines Einspruchs bleiben aktive Maßnahmen der Behörden unberührt. Der Einspruch bezieht sich in diesem Fall auf die rechtmäßige Verwendbarkeit der durch die Maßnahme ermittelten Beweise.
  241. CCP.T26.S2Subtitle 2 · Berufung
  242. CCP.T26.S2.1Die Berufung ist ein Rechtsmittel, welches gegen Urteile durch den District Court beim Court of Appeals eingereicht werden kann. Gründe für eine Berufung sind:
  243. CCP.T26.S2.2ein Gesetz oder Gesetzesgrundsatz wurde in der Urteilsfindung falsch angewandt.
  244. CCP.T26.S2.3der Urteilsfindenden Richter war nach CCP Chapter 6 Title 24 befangen.
  245. CCP.T26.S2.4Beweismittel, welche illegal beschafft wurden haben die Urteilsfindung beeinflusst oder hätten diese konkret beeinflussen können.
  246. CCP.T26.S2.5bei groben Formfehlern während des Gerichtsverfahrens, welche nachweislich die Urteilsfindung beeinflusst haben oder konkret beeinflusst haben könnten.
  247. CCP.T26.S2.6Erkennt der Court of Appeals die Berufung als zulässig an, wird das Verfahren vor diesem erneut verhandelt.
  248. CCP.T26.S2.7Die Berufung besitzt eine aufschiebende Wirkung, wird sie eingelegt, wird die Vollstreckung der Strafe bis zur endgültigen Entscheidung über das Verfahren ausgesetzt.
  249. CCP.T26.S2.8Eine Berufung nach 1.a gegen ein Urteil, dass von einem Kollegialgericht aus mindestens 3 Richtern getroffen wurde, ist ausgeschlossen.
  250. CCP.T26.S2.9Der Supreme Court kann ein Verfahren auch außerhalb einer Berufung unabhängig des Grundes aufrollen lassen.
  251. CCP.C7Chapter 7 · Strafbestimmungen
  252. CCP.T27Title 27 · Überprüfung der Finanzen
  253. CCP.T27.1Die Ermittlungsbehörden dürfen bei dringend tatverdächtigen Personen zur Aufklärung des vermeintlichen Sachverhaltes jederzeit ohne Beschluss Auskunft über die Finanzen der betroffenen Person verlangen. Gleiches gilt auch für die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit bei offenen Strafen.
  254. CCP.T28Title 28 · Strafmaß
  255. CCP.T28.S1Subtitle 1 · Allgemeine Bestimmungen
  256. CCP.T28.S1.1Der Richter entscheidet, ob ein sofortiger Haftantritt stattfindet oder ob der Täter einen Haftantrittstermin erhält.
  257. CCP.T28.S1.2Durch eine Einigung kann ein Verurteilter sein Strafmaß auf Antrag um 20% mit einem eigenen freien Anwalt reduzieren, dies gilt jedoch nur fürs Bußgeld, ab Vergehen. Der Anwalt darf nicht beim DOJ eingestellt sein.Durch die Einigung sind weitere Rechtsmittel des Verurteilten zu dieser Strafsache ausgeschlossen.
  258. CCP.T28.S1.3Die Richterschaft und die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, unter die Minimalstrafe zu gehen. Das FIB der Exekutive hat die Möglichkeit bei eingetragenen AGV Mitgliedern.
  259. CCP.T28.S1.4Grundlage für die Berechnung des Strafmaßes ist der von der Regierung bereitgestellte Bußgeldrechner.
  260. CCP.T28.S1.5Die Richterschaft hat die Möglichkeit, über die Maximalstrafe zu gehen.
  261. CCP.T28.S1.6Beim Haftgericht kann ein Verurteilter sein Strafmaß auf Antrag um 10% mit einem eigenen freien Anwalt reduzieren, dies gilt jedoch nur fürs Bußgeld, ab Vergehen.Durch den Antrag und die Genehmigung auf 10% sind weitere Rechtsmittel des Verurteilten zu dieser Strafsache ausgeschlossen.
  262. CCP.T28.S2Subtitle 2 · Haftantritt
  263. CCP.T28.S2.1Tätern, welchen eine Haftstrafe von mindestens 1 Hafteinheiten verhängt wird, ist ein Hafttermin zu gewähren, sofern Sie Ihre Mobiltelefonnummer zur Verfügung stellen. Der Hafttermin ist unverzüglich bei Verkündung der Strafe mitzuteilen. Hafttermine sind durch die Exekutive in regelmäßigen Abständen festzulegen. Das FIB und Staastanwaltschaft darf unter 1 HE einen Hafttermin gewähren.
  264. CCP.T28.S2.2Täter, welche in der Tat zu der die Haftzeit verhängt wird, einen oder mehrere andere mit einer Schusswaffe oder Stichwaffe verletzt haben, steht kein Hafttermin zu. Diese haben die Haft grundsätzlich sofort anzutreten.
  265. CCP.T28.S2.3Wird eine Haftstrafe nicht zum angeordneten Termin angetreten, wird er nach Part 2 Chapter 2 Title 2 Subtitle 5.2 bestraft. Dies gilt nicht für Täter welche sich nach verpasstem Termin aus freien Zügen stellen. In jedem Fall wird die Strafe sofort fällig.
  266. CCP.T28.S2.4Macht sich ein Täter, bevor er eine Haftstrafe antritt erneut strafbar und wird bei der zweiten Strafsache erneut eine Haftstrafe verhängt, sind beide Haftstrafen sofort zu vollstrecken.
  267. CCP.T28.S2.5Für einen Haftantrittstermin, können auch Auflagen mit auferlegt werden.
  268. CCP.T28.S2.6Ausnahmen können durch das Gericht entschieden werden.
  269. CCP.T28.S3Subtitle 3 · Bewährung
  270. CCP.T28.S3.1Eine Haftzeit und/oder Bußgeld kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies erfordert folgende Punkte:
  271. CCP.T28.S3.2Bei der Haft darf es sich um keine Ersatzhaft nach Subtitle 4.2 handeln, da dies ein Ersatz für eine Geldleistung ist.
  272. CCP.T28.S3.3Bewährungsstrafen können durch ein Gerichtsurteil festgelegt oder in einem Vergleich vorgeschlagen werden. Bei einer Haftstrafe/Bußgeld aufgrund eines Strafbescheids, welche nicht sofort vollstreckt wird, kann die Bewährung bis 24 Stunden vor Haftantritt bei Gericht beantragt werden. Bei Ersttätern oder geringen Haftstrafen/Bußgeld ist eine Bewährung angeraten.
  273. CCP.T28.S3.4Bewährungsstrafen können unter Bewährungsauflagen gestellt werden. Sofern gegen Bewährungsauflagen verstoßen wird, wird die bereits ausgesprochene Strafe durch Haftzeit vollzogen.
  274. CCP.T28.S3.5Die Bewährungsstrafe beträgt 1-2 Tage pro Hafteinheit. Sie kann gegen Sozialarbeit oder sonstige Dienste für die Öffentlichkeit verkürzt werden.
  275. CCP.T28.S4Subtitle 4 · Strafzahlung / Ersatzhaft
  276. CCP.T28.S4.1Wer unter das Existenzminimum von 850$ fällt, hat die Möglichkeit, alles in Ersatzhaft umrechnen zu lassen. Umrechnung:500$ = 0.5 HE
  277. CCP.T28.S4.2Bei Verweigerung führt es ebenfalls zur Ersatzhaft.In diesem Fall muss die Strafe sofort abgesessen werden. Es gibt keinen Haftantrittstermin.
  278. CCP.T29Title 29 · Entschädigung bei Unschuld
  279. CCP.T29.1Sofern ein Verfahren mit einem Freispruch endet, hat der Angeklagte Anrecht auf finanzielle Entschädigung, sofern er zu Unrecht finanzielle Nachteile erlitten hat. Die jeweilige Entschuldigung wird vom Gericht im Freispruch festgesetzt. Die Entschuldigung greift nur für einen Haftbefehl oder eventuelle eigene nachweisbare und begründete Auslagen.
  280. CCP.T29.2Erlittene Untersuchungshaft sind im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens notwendig. Bei einer unrechtmäßigen Untersuchungshaft bleibt nur der zivile Rechtsweg offen. Sollte eine Person nachweislich zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen haben, welche 12 Stunden überschritten hat, so ist er min. 2500$ pro Tag zu entschuldigen.
  281. CCP.T30Title 30 · Todesstrafe
  282. CCP.T30.1Gegen Personen, die sich dem Totschlag oder dem Mord strafbar gemacht haben, kann eine Todesstrafe verhängt werden.
  283. CCP.T30.2Über die Todesstrafe ist ein eigenes Verfahren zu führen. Sieht der Einzelrichter oder das Kollegialgericht, die über die Schuldfrage entschieden haben, die Todesstrafe als angemessen an, können diese eine vorläufige Todesstrafe aussprechen.
  284. CCP.T30.3Wurde eine vorläufige Todesstrafe ausgesprochen ist eine Anhörung durch ein Kollegialgericht abzuhalten, bei der der Angeklagte sowie Angehörige und Bekannte des Opfers und des Angeklagten Stellung beziehen können. Bis zur Anhörung ist der Täter in Untersuchungshaft zu halten.
  285. CCP.T31Title 31 · Auflagen
  286. CCP.T31.1Das Gericht hat die Möglichkeit, entweder auf Antrag oder nach eigenem Ermessen, Auflagen in seinem Urteil zu verhängen. Die Auflagen müssen den Zweck haben, den Verurteilten zu rehabilitieren. Bei der Erfüllung der Auflagen dürfen keine Behörden ohne deren Zustimmung mit zusätzlicher Arbeit belastet werden.
  287. CCP.T31.2Auflagen können auch bis zur Durchführung einer Gerichtsverhandlung durch den zuständigen Richter oder in Abwesenheit durch die Staatsanwaltschaft auferlegt werden. Dies gilt insbesondere bei einer Entlassung aus der Untersuchungshaft.
  288. CCP.T31.3Auflagen können im Rahmen einer Abhandlung von Straftaten durch die Executive und dem DOJ auferlegt werden.
  289. CCP.T31.4Erhält man einen Strafbescheid der Exekutive ohne Festlegung der Strafe (Schwerverbrechen), muss sich innerhalb von 72 Stunden bei der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, wird die Person bei Antreffen in U-Haft genommen, bis ein Staatsanwalt erreichbar ist.
  290. CCP.T32Title 32 · Strafvereitelung
  291. CCP.T32.1Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
  292. CCP.T32.2Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, dass er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder dass eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
  293. CCP.T32.3Wer die Strafvereitelung zugunsten eines nahen Angehörigen (2. Grades) begeht, ist straffrei.
  294. CCP.C8Chapter 8 · Allgemeines
  295. CCP.T33Title 33 · Verjährung
  296. CCP.T33.1Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Tat
  297. CCP.T33.2Die Verjährungsfrist wird mit dem Einreichen der Anklageschrift oder der gezielten, schriftlich dokumentierten Aufnahme der Ermittlung gegen eine explizit genannte Person, bis zum Gerichtstermin oder der abgeleisteten Strafe ausgesetzt.
  298. CCP.T33.3Vorstrafen verjähren wie folgt:
  299. CCP.T33.4Ordnungswidrigkeiten nach 1 Woche.
  300. CCP.T33.5Vergehen nach zwei Wochen.
  301. CCP.T33.6Verbrechen nach 4 Wochen.
  302. CCP.T33.7Schwerverbrechen nach 8 Wochen.
  303. CCP.T33.8Mord verjährt nicht
  304. CCP.T33.9Die Vollstreckbarkeit rechtskräftiger Urteile und Strafbescheide verjähren. Die daraus resultierenden zusätzlichen Anklagepunkte verjähren ebenfalls.
  305. CCP.T33.10Ordnungswidrigkeiten nach 1 Monat
  306. CCP.T33.11Vergehen nach 2 Monaten
  307. CCP.T33.12Verbrechen nach 4 Monaten
  308. CCP.T33.13Schwerverbrechen nach 8 Monaten
  309. CCP.T33.14Mord verjährt nicht
  310. CCP.T34Title 34 · Beitrags- und Gebührenordnung
  311. CCP.T34.1Die Beitrags- und Gebührenordnung liegt beim Departement of Justice aus und kann jederzeit bei der Verwaltung eingesehen werden. Diese beinhaltet auch die Gebühren der Gerichtsbarkeit.
  312. CCP.T35Title 35 · Schiedsgericht
  313. CCP.T35.1Für betriebsinterne Streitigkeiten können registrierte Gewerbe und Behörden eine eigene Disziplinäre-Richtlinie erstellen, welche bei internen Dienstvergehen greift. Diese bedarf einer richterlichen Prüfung und Bestätigung.
  314. CCP.T35.2Sofern keine interne Disziplinar-Richtlinie besteht, können registrierte Gewerbe und Behörden bei der Verwaltung des Departement und Justice bei konkreten Fällen einen Schiedsrichter anfordern, welcher ein Staatsanwalt oder Richter ist. Dieser prüft dann außergerichtlich den vorliegenden Fall und schlägt eine Disziplinarmaßnahme vor, welche dann bindend ist, wenn sich vorab beide Parteien der späteren Entscheidung zustimmen. Andernfalls handelt es sich um eine Empfehlung.
  315. CCP.T35.3Mitarbeiter von registrierten Gewerben und Behörden, gegen welche eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, können ein Schiedsgericht beim Departement of Justice beauftragen, welches die Verhältnismäßigkeit der Disziplinarstrafe prüft. Registrierte Gewerbe oder Behörden, welche sich der Urteilsfindung des Schiedsgerichts verpflichtet haben, unterliegen der Urteilsfindung des Schiedsgerichts. Bei nicht teilnehmenden Gewerben und Behörden unterstützt das Schiedsgericht bei zu Unrecht verhängter Disziplinarstrafe den Beantragenden.
  316. CCP.T36Title 36 · Mehrere Strafsachen zur gleichen Zeit
  317. CCP.T36.1Sofern eine Person aufgrund des mehrfachen Besitzes von Gegenständen straffällig wurde, werden die Strafdelikte mit der Anzahl multipliziert.
  318. CCP.T36.2Sofern eine Person mehrere Straftatbestände bei der Durchführung einer Straftat erfüllt, werden folgende Tatbestände in Tateinheit gesetzt:
  319. CCP.T36.3Entziehung (PENS Ttl.2.1.1), Bedrohung (PENS Ttl.5.2.1), Widerstand (PENS Ttl.5.3.5)
  320. CCP.T36.4Tätlicher Angriff (PENS Ttl 2.2.12), Körperverletzung (PENS Ttl.2.2.11), Gefährliche Körperverletzung (PENS Ttl.5.1.1), Totschlag (PENS Ttl.6.1), Mord (PENS Ttl.6.2)
  321. CCP.T36.5Offenes Führen (PENS Ttl.3.2.1), Illegale Benutzung einer Schusswaffe (PENS Ttl.4.2.1)
  322. CCP.T36.6Bedrohung (PENS Ttl.5.2.1), Nötigung (PENS Ttl.2.2.4), Erpressung (Ttl.5.2.3), Freiheitsberaubung (PENS Ttl.5.2.4), Geiselnahme (PENS Ttl.6.3)
  323. CCP.T36.7Diebstahl (PENS Ttl.2.3.2), Bedrohung (PENS Ttl.5.2.1), Nötigung (PENS Ttl.2.2.4), Erpressung (Ttl.5.2.3), Raub (Ttl.5.2.2)
  324. CCP.T36.8Rechtswidriges Verhalten [TC](PENS Ttl.1.4.1.f), Unrechtmäßiger Einsatz [TC](PENS Ttl.1.4.1.h), Reckless Driving [TC](PENS Ttl.1.4.1.l), Reckless Driving Injuries
  325. CCP.T36.9Ordnungswidrigkeiten mit Betäubungsmittel, -bestandteilen oder Medikamenten (PENS Ttl.1.5.1) , Besitz Illegaler Gegenstände (PENS Ttl. 5.4.3)
  326. CCP.T36.10Betrug (PENS Ttl.2.2.5 ), Erschleichung staatlicher Bezüge (PENS Ttl.2.4.10)
  327. CCP.T36.11Hausfriedensbruch (PENS Ttl.2.3.7), Sachbeschädigung (PENS Ttl.2.3.1), Einbruch (PENS Ttl.2.3.11)
  328. CCP.T36.12Mindestflughöhe [TC](PENS Ttl.1.4.1.i), Landen auf nicht vorgesehenen Flugplätzen oder Helipads [TC](PENS Ttl.1.4.1.j)
  329. CCP.T36.13Strafvereitelung (PENS Ttl.2.6.3), Behinderung der Executive (PENS Ttl.2.4.7)
  330. CCP.T36.14Sachbeschädigung (PENS Ttl.2.3.1), Brandstiftung (PENS Ttl.2.3.1.1)
  331. CCP.T36.15Töten von Naturgeschütze Tieren nach Part 1 Pkt. 5 (FHR Ttl.2.2.1),Töten von Tieren im Naturschutzgebiet(FHR Ttl.3.2.2), Töten von naturgeschützte exotische Tiere (FHR Ttl.3.2.1)
  332. CCP.T36.16Alle anderen Tatbestände können nicht in Tateinheit gestellt werden.
  333. CCP.T36.17Sofern eine Person unter zeitlicher und räumlicher Trennung mehrfach aufgrund derselben Strafdelikte auffällig wird, werden diese getrennt behandelt.
  334. CCP.T37Title 37 · Anrechnung von Straftaten
  335. CCP.T37.1Straffällige Personen, die entscheidende Hinweise zur Aufklärung einer Straftat liefern, können ein reduziertes Strafmaß erhalten. Die Entscheidung über die Reduzierung unterliegt der Exekutiven oder der Richterschaft
  336. CCP.T37.2Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit strafrechtliche Kompromisslösungen auszusprechen. In diesem Zusammenhang können Teilstrafen erlassen oder Straftatbestände auch unterhalb der Mindeststrafe abgehandelt werden. Der Rahmen richtet sich nach der Kooperation des Angeklagten und schließt sowohl Geständnisse, als auch belastende Aussagen mit ein. Deals müssen neben dem Staatsanwalt und dem Angeklagten von einer weiteren Person bezeugt werden.
  337. CCP.T38Title 38 · Richterrecht
  338. CCP.T38.1Sofern er keine rechtliche Regelungen zu einem offensichtlichen Verhalten gegen gesellschaftliche Regelungen gibt und es die Umstände unabdingbar machen, dass ein Urteil gesprochen wird, so kann der President of Supreme Court in Abstimmung mit dem Justizministerium entsprechendes Richterrecht sprechen, welches bis zur gesetzlichen Regelung vorübergehend gültig ist.
  339. CCP.T39Title 39 · Schweigepflicht
  340. CCP.T39.1Anwälte sind zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Tätigkeiten bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner Mandanten gelegen ist verpflichtet. Gleiches gilt für Mitarbeiter der Kanzlei.
  341. CCP.T39.2Sie sind nicht verpflichtet, geplante Straftaten zu melden, aber müssen versuchen, diese zu verhindern.
  342. CCP.T39.3Part - 2 Organisierte Kriminalität
  343. CCP.T40Title 40 · Allgemeine Gang Verzeichnis (AGV)
  344. CCP.T40.1Personen, welche anhand eindeutiger Erkennungsmerkmale einer Gruppierung zugeordnet werden, können in die AGV eingetragen werden. Die Eintragung ist anhand von Nachweisen zu dokumentieren. Die eingetragenen Personen gelten erst nach 3 Nachweisen zur Gruppierung! Bei schriftlicher (unterschriebener) Bestätigung oder mündlicher Bestätigung der Zugehörigkeit, der Person selbst, ist ein Nachweis ausreichend.
  345. CCP.T40.2Hangarounds können auch ohne Erkennungsmerkmale der Gruppierung zugeordnet werden, sofern nachweislich gemeinsame Straftaten begangen werden.
  346. CCP.T40.3Personen, die im Rahmen von weitreichenden Ermittlungen einer Gruppierung zugeordnet werden können, können auch ohne Erkennungsmerkmale in die AGV eingetragen werden.
  347. CCP.T40.4Personen, welche einen Eintrag in der AGV haben, dürfen in keiner staatlichen Behörde beschäftigt werden. Der Eintrag in die AGV wird zudem im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt.
  348. CCP.T40.5Personen, die in der AGV geführt werden, dürfen Namensänderungen beantragen, allerdings wird dies auch der Exekutiven mitgeteilt, da dies zu einer Strafvereitelung dienen kann.
  349. CCP.T40.6Ein Eintrag aus der AGV kann gestrichen werden, wenn die eingetragene Person nachweisen kann, dass sie nicht länger Mitglied der zugeordneten Gruppierung ist, oder eine Ermittlungsbehörde eindeutige Nachweise hat, dass die Zuordnung nicht mehr korrekt ist. Es kann ferner bei der Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Überprüfung der Gültigkeit der Eintragung gestellt werden. Findet eine Verurteilung nach einem Title statt , diese Person gibt aber glaubhaft an, dass sie nicht mehr dazugehört, kann es berücksichtigt werden.
  350. CCP.T40.7Die Behörden sind gegenüber aktiv eingetragenen Personen zur Auskunft über die Eintragung im AGV verpflichtet, insbesondere den aktuellen Einstufungsgrad.
  351. CCP.T40.8Gegen die Einstufung einer kriminellen Bande oder einer kriminellen Organisation kann bei Gericht ein Antrag auf Überprüfung der Gültigkeit der Einstufung gestellt oder von Amtswegen eingeleitet werden.
  352. CCP.T40.9AGV Mitglieder die im Rahmen einer Straftat(ab Verbrechen) gesucht werden, können auch über Ortungen anderer AGV Mitglieder ausfindig gemacht werden.
  353. CCP.T40.10Wenn Mitglieder einer Bande mit Erkennungsmerkmalen bei einer Schießerei beobachtet wurden, dürfen bei diesen Schmauchspurentests durchgeführt werden. Fällt der Test positiv aus, kann bei allen anwesenden AGV-Mitgliedern eine Personen- und Fahrzeugdurchsuchung vor Ort erfolgen, um mögliche Beweismittel sicherzustellen.
  354. CCP.T41Title 41 · Einstufung einer Gruppierung in kriminelle Bande
  355. CCP.T41.1Wenn eine Bande in der AGV eingetragen ist und bei 3 gemeinsamen Straftaten (min. 2 Personen) der Bande rechtskräftig mit beinhalteter Haftzeit verurteilt wurde, kann ein Antrag auf Einstufung der Bande in eine kriminelle Bande bei Gericht erfolgen. Die Straftaten dürfen nicht verjährt sein.
  356. CCP.T41.2Die Einstufung ist bei Gericht zu hinterlegen. Sofern eine Bande als kriminelle Bande eingestuft wurde, haben die Exekutivbehörden folgende erweiterte Möglichkeiten gegen Personen dieser Bande, die in der AGV eindeutig zugewiesen wurden durchzuführen:
  357. CCP.T41.3Durchsuchung von Fahrzeugen ohne Gefahr in Verzug, in welchen sich zum Zeitpunkt des Antreffens Mitglieder der Bande befanden.
  358. CCP.T41.4Körperkontrollen von Personen, welche mit mindestens 2 Mitgliedern der Bande zeitgleich angetroffen wurden, um dabei nach Erkennungsmerkmalen für eine Einstufung dieser Personen zu suchen.
  359. CCP.T41.5Dokumentation von Personendaten und der Person selbst (z.B. Fotos).
  360. CCP.T41.6Bei außergerichtlichen Vergleichen oder Kautionen kann ein Passus vereinbart werden, dass für einen gewissen Zeitraum keine Hieb-, Stich- oder Schusswaffen mit sich geführt werden dürfen.
  361. CCP.T41.7Personen dürfen bei der Durchführung einer Maßnahme so lange festgesetzt werden, bis die Maßnahme abgeschlossen ist. Für die Festsetzung ist eine Haftprüfung bei Gericht möglich.
  362. CCP.T41.8Im Zusammenhang mit einer Festsetzung von min. 3 Mitglieder einer kriminellen Bande darf bei den festgesetzten Personen eine Razzia durchgeführt werden. Diese Razzia bedarf keines richterlichen Beschlusses. Ziel dieser Razzia ist es Beweismittel, passend zur Tat sicherzustellen. Sofern bei der Razzia anderweitige Beweismittel gefunden wurden, ist innerhalb von 72 Stunden nach der Maßnahme die Sicherstellung des Beweismittel durch einen Richter zu genehmigen.
  363. CCP.T41.9Führen Personen einer kriminellen Bande gemeinsam eine Straftat aus, so wird bei der Strafzumessung die Vorstrafen der gesamten kriminellen Bande berücksichtigt.
  364. CCP.T41.10Die Einstufung ist für 3 Wochen gültig. Sie verlängert sich automatisch, wenn die kriminelle Bande mindestens 2 Strafbescheide, Urteile oder Vergleiche in der Akte hat , zu der Mitglieder mit Haftzeiten verurteilt wurden.
  365. CCP.T42Title 42 · Einstufung in eine kriminelle Organisation
  366. CCP.T42.1Ein Antrag auf die Einstufung einer kriminellen Organisation ist durch die Staatsanwaltschaft bei Gericht zu beantragen.
  367. CCP.T42.2Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer aber für mindestens zwei Wochen
  368. CCP.T42.3unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
  369. CCP.T42.4unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
  370. CCP.T42.5unter Einflussnahme auf die Öffentlichkeit, Behörden oder die Wirtschaft aktiv sind und dies entsprechend dargelegt werden kann.
  371. CCP.T42.6Bei Gruppierungen, welche in eine kriminelle Organisation eingestuft wurden, gelten folgende Regeln:
  372. CCP.T42.7Die Maßnahmen analog einer kriminellen Bande (CCP Title 41 Ziffer 2).
  373. CCP.T42.8Eine Kautionssumme beträgt mindestens 25.000$.
  374. CCP.T42.9Strafen gegen die Gruppierung können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
  375. CCP.T42.10Mitglieder dürfen nicht mit Personen anderer kriminellen Banden tätig werden. Darunter fallen Absprachen, Treffen, gemeinsame Aktionen. Ausgenommen sind zufällige Zusammenkünfte bei öffentlichen Veranstaltungen.
  376. CCP.T42.11Nichtbegründung von Maßnahmen der Exekutivbehörde gegenüber dem Betroffenen, insbesondere der Verzicht auf die Miranda-Warnung.
  377. CCP.T42.12Es besteht kein Anspruch auf einen staatlich finanzierten Rechtsbeistand (Pflichtverteidiger).
  378. CCP.T42.13Im Zuge einer gemeinschaftlichen Straftat, an welcher mindestens vier aktive AGV-Mitglieder einer Gruppe beteiligt sind, wird die Straftat als geplante Gruppenaktivität gewertet und alle aktiven AGV-Mitglieder können als Mittäter angeklagt werden. Bei einer Verurteilung nach diesem Title (für Mitglieder die nicht gefasst wurden) ist die Geldstrafe begrenzt auf die Höchststrafe laut Bußgeldrechner pro 5 Mitglieder. Die Strafe richtet sich gegen die Gruppierung und alle AGV-Mitglieder haften dafür. Die Haftstrafe zählt pro Person.
  379. CCP.T42.14Es können zu jeder Zeit Razzien gegen die in der AGV geführten zugehörigen Personen durchgeführt werden und bedürfen keiner richterlichen Zustimmung.
9

Executive Authority Act

  1. EAA.P1Part 1 · Allgemeine Vorschriften
  2. EAA.T1Title 1 · Begriff der Exekutivbehörde
  3. EAA.T1.1Exekutivbehörde im Sinne dieses Gesetzes sind die im Vollzugsdienst tätigen Exekutivbeamten der Vereinigten Staaten von Amerika.
  4. EAA.T1.2Exekutivbeamten im Sinne dieses Gesetzes sind ferner Diensthunde, welche von der jeweiligen Leitung des Police Department beim Department of Justice verbeamtet wurden. Die Ausbildung der Tiere und deren Einsatzzweck obliegt der jeweiligen Behörde. Strafrechtlich sind Diensthunde, wie jedes andere Tier zu behandeln.
  5. EAA.T2Title 2 · Aufgaben der Exekutivbehörde
  6. EAA.T2.1Die Exekutivbehörde hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
  7. EAA.T2.2Im Rahmen ihrer Aufgabe nach Abs. 1 obliegt der Exekutivbehörde der Schutz privater Rechte nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne hoheitliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden wurde.
  8. EAA.T2.3Die Exekutivbehörde leistet anderen Behörden und den Gerichten Vollzugshilfe.
  9. EAA.T2.4Die Exekutivbehörde hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind.
  10. EAA.T3Title 3 · Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  11. EAA.T3.1Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Exekutivbehörde diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.
  12. EAA.T3.2Die Exekutivbehörde trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen. Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird. Dem Betroffenen ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird.
  13. EAA.T3.3Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.
  14. EAA.T4Title 4 · Pflichten von Exekutivbeamten
  15. EAA.T4.1Auf Verlangen muss sich ein Exekutivbeamter mittels Dienstausweis ausweisen oder die Dienstnummer nennen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Die Verweigerung der Ausweispflicht ist strafbar.
  16. EAA.T4.2Exekutivbeamte sind verpflichtet Straftaten zu verfolgen.
  17. EAA.T5Title 5 · Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
  18. EAA.T5.1Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.
  19. EAA.T5.2Verursacht eine Person, die zu einer Tat angestiftet wird, welche Gefahr in der Ausführung für Andere bedeutet, Schäden, so können Maßnahmen auch gegen den Anstifter gerichtet werden.
  20. EAA.T6Title 6 · Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen
  21. EAA.T6.1Geht von einer Sache eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten.
  22. EAA.T6.2Maßnahmen können auch gegen den Eigentümer oder einen anderen Berechtigten gerichtet werden. Das gilt nicht, wenn der Inhaber der tatsächlichen Gewalt diese ohne den Willen des Eigentümers oder Berechtigten ausübt.
  23. EAA.T6.3Geht die Gefahr von einer herrenlosen Sache aus, so können die Maßnahmen gegen denjenigen gerichtet werden, der das Eigentum an der Sache aufgegeben hat.
  24. EAA.T6.4Für sämtliche Sachen, die im Auto gelagert werden, ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Sollte es keinen geben, haftet der Fahrzeughalter.
  25. EAA.T6.5Für sämtliche Sachen, die im Lager gelagert werden, ist der Lagerbesitzer verantwortlich.
  26. EAA.P2Part 2 · Befugnisse der Exekutivbehörde
  27. EAA.T7Title 7 · Allgemeine Befugnisse
  28. EAA.T7.1Die Exekutivbehörde kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
  29. EAA.T7.2Eine Maßnahme im Sinn des Absatzes 1 kann die Exekutivbehörde insbesondere dann treffen, wenn sie notwendig ist, um
  30. EAA.T7.3Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden,
  31. EAA.T7.4durch solche Handlungen verursachte Zustände zu beseitigen oder
  32. EAA.T7.5Gefahren abzuwehren oder Zustände zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit der Person oder die Sachen, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.
  33. EAA.T7.6Die Exekutivbehörde kann unabhängig von Abs. 1 und 2 die notwendigen Maßnahmen treffen, um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern, wenn im Einzelfall
  34. EAA.T7.7das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet oder
  35. EAA.T7.8Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen den Schluss auf ein seiner Art nach konkretisiertes Geschehen zulassen,
  36. EAA.T7.9wonach in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind (drohende Gefahr).
  37. EAA.T7.10Bedeutende Rechtsgüter sind:
  38. EAA.T7.11der Bestand oder die Sicherheit des Staates,
  39. EAA.T7.12Leben, Gesundheit oder Freiheit,
  40. EAA.T7.13die sexuelle Selbstbestimmung,
  41. EAA.T7.14erhebliche Eigentumspositionen oder
  42. EAA.T7.15Sachen, deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegt.
  43. EAA.T8Title 8 · Auskunftspflicht
  44. EAA.T8.1Auf Befragen durch die Exekutivbehörde ist eine Person verpflichtet, Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben, wenn anzunehmen ist, dass sie sachdienliche Angaben machen kann, die zur Erfüllung einer bestimmten hoheitlichen Aufgabe erforderlich sind. Eine amtlicher Lichtbildausweis ist zu zeigen. Zu weiteren Auskünften gegenüber der Exekutivbehörde ist die Person nur verpflichtet, soweit für sie gesetzliche Handlungspflichten bestehen. Für die Dauer der Befragung kann die Person festgehalten werden.
  45. EAA.T8.2Die Exekutivbehörde kann zu jeder Zeit die Identität einer Person feststellen.
  46. EAA.T8.3Die Exekutivbehörde kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten, ihn nach seinen Personalien befragen und verlangen, dass er mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigen und Kleidungsstücke sowie Gegenstände, die eine Identitätsfeststellung verhindern oder erschweren, abnimmt. Der Betroffene kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Absatz 3 können der Betroffene sowie die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden.
  47. EAA.T8.4Zum Zwecke der Identitätsfeststellung in den Fällen des Title 2 Absatz 3 können erkennungsdienstliche Maßnahmen ergriffen werden. Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind insbesondere
  48. EAA.T8.5die Aufnahme von Lichtbildern,
  49. EAA.T8.6die Feststellung äußerlicher körperlicher Merkmale.
  50. EAA.T9Title 9 · Versammlungen und Platzverweis
  51. EAA.T9.1Die Exekutivbehörde kann zur Abwehr
  52. EAA.T9.2einer Gefahr oder
  53. EAA.T9.3einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut
  54. EAA.T9.4eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die Platzverweisung kann ferner gegen Personen angeordnet werden, die den Einsatz von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindern. Dieser Platzverweis darf die maximale Länge von 24 Stunden nicht überschreiten.
  55. EAA.T9.5Die Exekutivbehörde kann zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut einer Person verbieten, mit richterlicher Erlaubnis
  56. EAA.T9.6zu bestimmten Personen oder zu Personen einer bestimmten Gruppe Kontakt zu suchen oder aufzunehmen (Kontaktverbot) oder
  57. EAA.T9.7wenn die Begehung von Straftaten droht,
  58. EAA.T9.8sich an bestimmte Orte oder in ein bestimmtes Gebiet zu begeben (Aufenthaltsverbot) oder
  59. EAA.T9.9ihren Wohn- oder Aufenthaltsort oder ein bestimmtes Gebiet zu verlassen (Aufenthaltsgebot). Unter den in Satz 1 Nr. 1 genannten Voraussetzungen kann sie eine Person auch verpflichten, in bestimmten zeitlichen Abständen bei einer Polizeidienststelle persönlich zu erscheinen (Meldeanordnung).
  60. EAA.T9.10Die Anordnungen dürfen die Dauer von einer Woche nicht überschreiten und können um jeweils längstens eine Woche verlängert werden.
  61. EAA.T9.11Die Exekutivbehörde kann eine Versammlung nur dann und unter Angabe des Grundes auflösen, wenn
  62. EAA.T9.12der Veranstalter mit der Durchführung der Versammlung eine durch das Gericht für verfassungswidrig erklärten Organisation fördern will, oder die Vereinigung verboten ist,
  63. EAA.T9.13die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht,
  64. EAA.T9.14der Leiter Personen, die Waffen mit sich führen, nicht sofort ausschließt und für die Durchführung des Ausschlusses sorgt,
  65. EAA.T9.15durch den Verlauf der Versammlung gegen Gesetze verstoßen wird, oder wenn in der Versammlung zu solchen Straftaten aufgefordert oder angestiftet wird und der Leiter dies nicht unverzüglich unterbindet.
  66. EAA.T9.16In den Fällen der Nummern 2 bis 4 ist die Auflösung nur zulässig, wenn andere hoheitliche Maßnahmen, insbesondere eine Unterbrechung, nicht ausreichen.
  67. EAA.T9.17Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, haben alle Teilnehmer sich sofort zu entfernen.
  68. EAA.T10Title 10 · Gewahrsam
  69. EAA.T10.1Die Exekutivbehörde kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
  70. EAA.T10.2dies zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist,
  71. EAA.T10.3das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern; die Annahme, dass eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, dass
  72. EAA.T10.4die Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat,
  73. EAA.T10.5bei der Person Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben musste, oder
  74. EAA.T10.6die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlass bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;
  75. EAA.T10.7dies unerlässlich ist, um Maßnahmen nach Title 12 durchzusetzen.
  76. EAA.T10.8Die Exekutivbehörde kann eine Person, die aus dem Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung entwichen ist oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Vollzugsanstalt aufhält, in Gewahrsam nehmen und in die Anstalt zurückbringen.
  77. EAA.T11Title 11 · Behandlung festgehaltener Personen
  78. EAA.T11.1Wird eine Person aufgrund von Title 10 festgehalten, ist ihr unverzüglich der Grund bekanntzugeben und die Miranda- Warnung gemäß CCP Title 1 auszusprechen.
  79. EAA.T11.2Die festgehaltene Person soll gesondert, insbesondere ohne ihre Einwilligung nicht in demselben Raum mit Straf- oder Untersuchungsgefangenen untergebracht werden. Männer und Frauen sollen getrennt untergebracht werden.
  80. EAA.T12Title 12 · Dauer der Freiheitsentziehung
  81. EAA.T12.1Die festgehaltene Person ist zu entlassen,
  82. EAA.T12.2sobald der Grund für die Maßnahme der Exekutivbehörde weggefallen ist,
  83. EAA.T12.3wenn die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung für unzulässig erklärt wird.
  84. EAA.T13Title 13 · Durchsuchung von Personen
  85. EAA.T13.1Die Exekutivbehörde kann eine Person durchsuchen, wenn
  86. EAA.T13.2Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,
  87. EAA.T13.3sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
  88. EAA.T13.4eine drohende Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut vorliegt,
  89. EAA.T13.5wenn die Person sich an einem Ort aufhält, von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich Straftäter verbergen, oder
  90. EAA.T13.6wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese
  91. EAA.T13.7Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind.
  92. EAA.T13.8Personen, die durch die Exekutive beim Fishing/Hunting beobachtet wurden, dürfen durchsucht werden.
  93. EAA.T13.9Die Exekutivbehörde kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll oder kann nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengmitteln durchsuchen, wenn dies zum Schutz des Exekutivbeamten oder eines Dritten erforderlich ist.
  94. EAA.T14Title 14 · Durchsuchung von Sachen
  95. EAA.T14.1Die Exekutivbehörde kann eine Sache durchsuchen, wenn
  96. EAA.T14.2sie von einer Person mitgeführt wird, die nach Title 13 durchsucht werden darf,
  97. EAA.T14.3Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die
  98. EAA.T14.4in Gewahrsam genommen werden darf,
  99. EAA.T14.5widerrechtlich festgehalten wird oder
  100. EAA.T14.6hilflos ist.
  101. EAA.T14.7oder ein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt.
  102. EAA.T15Title 15 · Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
  103. EAA.T15.1Eine Durchsuchung eines Gebäudes oder eines Teiles davon bedarf eines richterlichen oder von einem Staatsanwalt ausgestellten Beschluss.
  104. EAA.T15.2Ausnahme besteht, sofern eine unmittelbare Gefahr in Verzug ist. Dies bedeutet, dass bei einer späteren Durchsuchung die Beweise nicht mehr gesichert werden könnten. Der lediglich Verdacht der Verschleierung reicht dabei nicht aus.
  105. EAA.T15.3Weitere Ausnahme ist die Einwilligung des Eigentümers.
  106. EAA.T16Title 16 · Sicherstellung
  107. EAA.T16.1Die Exekutivbehörde kann eine Sache sicherstellen
  108. EAA.T16.2wenn eine Rechtsvorschrift den Besitz der Sache verbietet.
  109. EAA.T16.3zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr gegen Leib und Leben.
  110. EAA.T16.4um den Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen.
  111. EAA.T16.5wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die festgehalten wird, und die Sache dazu verwendet werden kann um
  112. EAA.T16.6sich oder andere zu verletzen.
  113. EAA.T16.7fremde Sachen zu beschädigen.
  114. EAA.T16.8sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.
  115. EAA.T16.9Die Exekutivbehörden können ein Fahrzeug in der Polizeiverwahrstelle sicherstellen, wenn dieses
  116. EAA.T16.10im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung vorgefunden wird
  117. EAA.T16.11ein Richter die Sicherstellung anordnet.
  118. EAA.T16.12ein rechtswidriges Kennzeichen hat.
  119. EAA.T16.13Fahrzeuge, die nicht Teil einer Ermittlung sind, können bis zu 72 Stunden eingezogen werden. Fahrzeuge, welche Teil einer Ermittlung sind, können durch die Ermittlungsbehörden bis zu 10 Tage lang sichergestellt werden. Fahrzeuge mit einem falschen Kennzeichen können nur mit direkter Anpassung des Kennzeichens herausgegeben werden.
  120. EAA.T16.14Fahrzeuge, die in der Verwahrstelle nach 3 Monaten nicht abgeholt werden, werden entsorgt. Es gibt kein Anrecht auf Entschädigung.
  121. EAA.T17Title 17 · Verwahrung sichergestellter Sachen
  122. EAA.T17.1Sichergestellte Sachen sind in Verwahrung zu nehmen. Lässt die Beschaffenheit der Sachen das nicht zu oder erscheint die Verwahrung bei der Exekutivbehörde unzweckmäßig, sind die Sachen auf andere geeignete Weise aufzubewahren oder zu sichern. In diesem Fall kann die Verwahrung auch einem Dritten übertragen werden.
  123. EAA.T17.2Die verwahrten Sachen sind zu verzeichnen und so zu kennzeichnen, dass Verwechslungen vermieden werden.
  124. EAA.T18Title 18 · Beendigung der Sicherstellung
  125. EAA.T18.1Sachen sind an denjenigen herauszugeben, bei dem sie sichergestellt wurden. Ist das nicht möglich, können sie an jeden herausgegeben werden, der eine Berechtigung an der Sache glaubhaft macht. Die Herausgabe ist ausgeschlossen, wenn dadurch erneut die Voraussetzungen für eine Sicherstellung eintreten würden.
  126. EAA.T18.2Sachen oder Fahrzeuge, welche rechtmäßig sichergestellt wurden, dürfen bei der Herausgabe von Beamten durchsucht werden. Ausgenommen sind TC - Vergehen, hierzu wird ein Beschluss benötigt. Fahrzeuge, die gezielt zur Durchsuchung abgeschleppt werden, benötigen ebenfalls einen Beschluss.
  127. EAA.T18.3Vor der Herausgabe von Fahrzeugen ist die Straßentauglichkeit sicher zu stellen.
  128. EAA.T18.4Für Fahrzeuge, welche auf Grund einer Straftat, des rechtswidrigen parkens oder haltens sichergestellt wurden, ist vor der Herausgabe eine Freigabegebühr in Höhe von 400$ durch den Auslösenden zu entrichten. Bei anderen Straftaten fällt eine Freigabegebühr in Höhe von 600$ an.
  129. EAA.T18.5Für Fahrzeuge, welche Aufgrund eines rechtswidrigen Kennzeichens eingezogen wurden, ist vor der Herausgabe, eine Freigabegebühr in Höhe von 300$ durch den Auslösenden zu entrichten.
  130. EAA.P3Part 3 · Datenverarbeitung
  131. EAA.T19Title 19 · Besondere Mittel der Datenerhebung
  132. EAA.T19.1Besondere Mittel der Datenerhebung sind
  133. EAA.T19.2die planmäßig angelegte Beobachtung einer Person, die durchgehend länger als 24 Stunden oder an mehr als zwei Tagen durchgeführt werden soll (längerfristige Observation),
  134. EAA.T19.3der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Feststellung des Standortes oder der Bewegungen einer Person oder einer beweglichen Sache.
  135. EAA.T19.4Die Exekutivbehörde kann zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut personenbezogene Daten mit den besonderen Mitteln nach Abs. 1 erheben uber
  136. EAA.T19.5die hierfür Verantwortlichen,
  137. EAA.T19.6Kontakt- und Begleitpersonen, wenn bestimmte Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie mit der Gefahrenlage in Zusammenhang stehen oder
  138. EAA.T19.7wenn andernfalls die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gefährdet oder wesentlich erschwert wurde.
  139. EAA.T19.8Datenerhebungen nach Abs. 2 dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
  140. EAA.T19.9Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 dürfen nur durch den Richter angeordnet werden. In der schriftlichen Anordnung sind Adressat und Art sowie einzelfallabhängig Umfang und Dauer der Maßnahme zu bestimmen und die wesentlichen Gründe anzugeben.
  141. EAA.T20Title 20 · Einsatz verdeckter Ermittler
  142. EAA.T20.1Die Exekutivbehörde kann personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe des Title 20 Abs. 2 durch den Einsatz von Exekutivbeamten unter einer Legende (Verdeckte Ermittler) erheben. Derartige Datenerhebungen dürfen auch erfolgen, wenn Dritte unvermeidbar betroffen sind.
  143. EAA.T20.2Richtet sich der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers gegen eine bestimmte Person oder soll eine nicht allgemein zugängliche Wohnung betreten werden, dürfen die Maßnahmen nur durch den Richter angeordnet werden. Die Anordnung ist auf höchstens vier Wochen zu befristen und kann um jeweils längstens vier Wochen verlängert werden.
  144. EAA.T20.3Soweit es für den Aufbau und die Aufrechterhaltung der Legende erforderlich ist, dürfen entsprechende Urkunden hergestellt, verändert oder gebraucht werden. Ein Verdeckter Ermittler darf mit Einverständnis des Berechtigten unter der Legende dessen Wohnung betreten. Er darf zur Erfüllung seines Auftrages unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen.
  145. EAA.T20.4Die Sätze 1 und 3 gelten entsprechend für
  146. EAA.T20.5das Auftreten und Handlungen eines Verdeckten Ermittlers in elektronischen Medien und Kommunikationseinrichtungen sowie
  147. EAA.T20.6die Führungspersonen eines verdeckten Ermittlers, soweit dies zur Vorbereitung, Durchführung, Lenkung oder Absicherung von dessen Einsatz erforderlich ist.
  148. EAA.T20.7Im Übrigen richten sich die Befugnisse eines verdeckten Ermittlers nach den sonstigen Bestimmungen dieses Gesetzes und des CCP.
  149. EAA.T21Title 21 · Ausschreibung zur staatlichen Beobachtung
  150. EAA.T21.1Die Exekutivbehörde kann personenbezogene Daten, insbesondere die Personalien einer Person, sowie das Kennzeichen eines von ihr benutzten Fahrzeug, zur staatlichen Beobachtung oder gezielten Kontrolle ausschreiben, wenn
  151. EAA.T21.2die Gesamtwürdigung der Person einschließlich ihrer bisher begangenen Straftaten erwarten lässt, dass von ihr auch künftig eine Gefahr für bedeutende Rechtsgüter ausgeht,
  152. EAA.T21.3sie für eine drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter verantwortlich ist oder
  153. EAA.T21.4tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass es sich um eine mutmaßlich mit der Gefahrenlage im Zusammenhang stehende Kontaktperson einer Person nach Nr. 1 oder Nr. 2 handelt.
  154. EAA.T21.5Im Fall eines Antreffens der Personen im Sinn des Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder des Fahrzeugs können Erkenntnisse über das Antreffen sowie über mutmaßlich in Zusammenhang mit der Gefahrenlage stehende Begleitpersonen, Fahrzeugführer und mitgeführte Sachen an die Leitstelle übermittelt werden. Ist die Ausschreibung zur gezielten Kontrolle erfolgt, gilt dies insbesondere auch für die aus Maßnahmen nach den Title 13, 17 und 18 gewonnenen Erkenntnisse. Title 23 Abs. 4 Satz 4 gilt entsprechend. Die Maßnahme ist auf höchstens eine Woche zu befristen und kann um jeweils eine Woche verlängert werden.
  155. EAA.T21.6Liegen die Voraussetzungen für die Anordnung nicht mehr vor, ist der Zweck der Maßnahme erreicht oder zeigt sich, dass er nicht erreicht werden kann, ist die Ausschreibung zur staatlichen Beobachtung oder gezielten Kontrolle unverzüglich zu löschen.
  156. EAA.T22Title 22 · Weiterverarbeitung von Daten, Datenübermittlung, Kennzeichnung und Sicherung
  157. EAA.T22.1Die Exekutivbehörde darf die durch folgende Maßnahmen erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr zum Schutz eines Rechtsguts, das in der jeweiligen Befugnisnorm enthalten ist, weiterverarbeiten:
  158. EAA.T22.2Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung nach Title 20
  159. EAA.T22.3Einsatz Verdeckter Ermittler nach Title 21
  160. EAA.T22.4Die Exekutivbehörde darf personenbezogene Daten, die durch in Abs. 1 genannte Maßnahmen erhoben wurden, für Zwecke der Strafverfolgung weiterverarbeiten und an andere Strafverfolgungsbehörden übermitteln, wenn die Daten insoweit einen konkreten Ermittlungsansatz erkennen lassen.
  161. EAA.T23Title 23 · Benachrichtigungspflichten
  162. EAA.T23.1Ist wegen desselben Sachverhalts ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet worden, ist die Unterrichtung des Beklagten nachzuholen, sobald dies der Stand des Ermittlungsverfahrens zulässt.
  163. EAA.P4Part 4 · Vollzugshilfe
  164. EAA.T24Title 24 · Vollzugshilfe
  165. EAA.T24.1Die Exekutivbehörde leistet anderen Behörden auf Ersuchen Vollzugshilfe, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und die anderen Behörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte verfügen oder ihre Maßnahmen nicht auf andere Weise selbst durchsetzen können.
  166. EAA.T24.2Soweit Dienstkräfte der Justizverwaltung nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht, so hat die Exekutivbehörde Personen dem Gericht bei der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung zu unterstützen.
  167. EAA.P5Part 5 · Hoheitliche Maßnahmen
  168. EAA.T25Title 25 · Nutzung hoheitlicher Mittel
  169. EAA.T25.1Die Exekutivbehörde kann – nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit – geeignete Mittel einsetzen, um entweder eine Strafverfolgung einzuleiten oder Unbeteiligte von einer Hinderungen einer Strafverfolgung abzuhalten. Dies gilt sowohl gegen Einzelpersonen als auch Gruppen. Geeignete Mittel sind:
  170. EAA.T25.2Erteilung eines Platzverbotes
  171. EAA.T25.3Abnahme von Gegenständen für die Dauer der Maßnahme
  172. EAA.T25.4Festsetzung einer Person für die Dauer der Maßnahme
  173. EAA.T25.5Einleitung eines Verfahrens aufgrund der Behinderung einer Exekutivbehörde.
  174. EAA.T25.6Festnahme einer Person aufgrund der Behinderung einer Exekutivbehörde.
  175. EAA.T25.7Sofern andere Mittel nicht in Betracht kommen, kann unmittelbarer Zwang nach entsprechender Ankündigung eingesetzt werden. Der unmittelbare Zwang muss immer zweckmäßig und erfolgversprechend sein.
  176. EAA.T25.8Exekutivbeamte sind neben der eigenen Einschätzung auch verpflichtet, unmittelbaren Zwang auf Anweisung eines Weisungsberechtigten anzuwenden, wenn diese Anweisung nicht gegen ein Gesetz verstößt.
  177. EAA.T25.9Personen welche bereits vor, oder nach dem Einsatz von Zwangsmitteln verletzt sind, steht eine adäquate medizinische Versorgung zu.
  178. EAA.T26Title 26 · Fesselung von Personen
  179. EAA.T26.1Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, darf gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
  180. EAA.T26.2Exekutivbeamte oder Dritte angreifen, Widerstand leisten oder Sachen beschädigen wird,
  181. EAA.T26.3fliehen wird oder befreit werden soll oder
  182. EAA.T26.4sich töten oder verletzen wird.
  183. EAA.T27Title 27 · Regelungen zum Waffeneinsatz von Exekutivbeamten
  184. EAA.T27.1Die Exekutivbehörde hat ausgehend von der vorliegenden Gefahrenlage die entsprechende Dienstwaffe(Taser, Handfeuerwaffe, Langwaffe) einzusetzen. Details zur Gefahreneinstufung und jeweiligen Waffenfreigabe regelt das Code of Conduct der Exekutivbehörde.
  185. EAA.T27.2Der Einsatz von Gewalt gegenüber Dritter bedarf grundsätzlich der Einhaltung einer objektiven Verhältnismäßigkeit.
  186. EAA.T27.3Der Einsatz von Waffengewalt bedarf der vorherigen Androhung dieser, sofern keine unmittelbare Bedrohung vorlag. Wer nach einer Androhung von Waffengewalt sich freiwillig im Gefahrenbereich aufhält, gilt nicht weiter als Unbeteiligter.
  187. EAA.T27.4Eine Waffe ist immer so zu nutzen, dass unbeteiligte Dritte nicht gefährdet werden.
  188. EAA.T27.5Langwaffen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn andere Waffen bereits gescheitert sind, oder eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben vorliegt.
  189. EAA.T28Title 28 · Ortungen
  190. EAA.T28.1Das Orten eines Fahrzeugs ist nur dann gestattet, wenn dieses Fahrzeug im direkten Zusammenhang mit einer aktiven, noch nicht abgehandelten, Straftat steht.
  191. EAA.T28.2Fahrzeughalter können zur Auffindung des eigenen Fahrzeuges eine Ortung gegen eine Gebühr durchführen lassen. Dies gilt auch für Mieter von Mietfahrzeugen mit Fahrzeugschein.
  192. EAA.T28.3Das Orten von Mobiltelefonen ist nur durch einen richterlichen oder von einem Staatsanwalt ausgestellten Beschluss gestattet. Eine Ausnahme bildet hier die Gefahr in Verzug oder die Strafvereitelung. In beiden Fällen ist die Ortung im Nachgang auf Nachfrage der Richterschaft oder Staatsanwaltschaft zu rechtfertigen.
  193. EAA.T28.4Eine unrechtmäßige Fahrzeug, - oder Handyortung ist strafbar. Die daraus resultierende Beweismittel sind unzulässig.
  194. EAA.P6Part 6 · Verfahrensrichtlinien
  195. EAA.T29Title 29 · Korruptionsverbot
  196. EAA.T29.1Kein Angestellter des Police Departments, Sheriff Departments darf korrupte, unehrliche oder betrügerische Handlungen vornehmen. Ein derartiges Verhalten kann eine fristlose Kündigung, sowie ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen.
  197. EAA.T30Title 30 · Externe Kontrollbehörde
  198. EAA.T30.1Die Internal Affairs Division [IAD] ist im Department of Justice angesiedelt und unterliegt sowohl der Police Commission als auch dem Secretary of Justice.Die IAD ist dabei ein zentrales Kontrollorgan und eine unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden gegen staatliche Institutionen. Der IAD ist dafür Zugang zu allen internen Strukturen und Prozessen der Behörden zu gewährleisten.
  199. EAA.T30.2Der Staatsanwaltschaft muss der Abschlussbericht vorgelegt werden. Diese legen den strafrechtlichen Rahmen fest.
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Medical Act

  1. MA.P1Part 1 · Allgemeine Vorgaben
  2. MA.T1Title 1 · Leitsatz
  3. MA.T1.1Das Leben ist das höchste Gut. Es zu schützen und zu erhalten ist das oberste Ziel einer jedweden medizinischen Maßnahme. Jeder Mitarbeiter des EMS ist dazu verpflichtet einer hilfsbedürftigen Person zu helfen und darf in seiner Maßnahme nicht behindert oder gestört werden.
  4. MA.T1.2Alle Hilfebedürftigen haben den gleichen Anspruch auf Hilfe, ohne Ansehen der Nationalität, der Hautfarbe, der Religion, des Geschlechts, der sozialen Stellung oder der politischen Überzeugung oder sexuellen Orientierung. Die verfügbaren Mittel werden allein nach dem Maß der Not und der Dringlichkeit der Hilfe eingesetzt.
  5. MA.T1.3Die Leitsätze aus Abs. 1 und 2 dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn einer Person ein gerechtfertigtes Hausverbot ausgesprochen wurde oder eine Person Mitarbeiter des EMS verbal oder tätlich angreift. Die Einschränkungen dürfen nur so weit reichen, dass eine Notfallbehandlung der betroffenen Person weiterhin gewährleistet ist.
  6. MA.T2Title 2 · Grundsätzliches
  7. MA.T2.1Unter dieses Gesetz fallen alle Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Diese sind Unterbehörden des Fire Departments. Die Gesetzgebung gilt für sämtliche medizinischen Berufe analog.
  8. MA.T2.2Angestellte des EMS besitzen eine staatliche Immunität für Aktivitäten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten, welche durch die Dienstvorschriften definiert werden.
  9. MA.T3Title 3 · Qualifizierung & Legitimation
  10. MA.T3.1Als medizinisches Fachpersonal darf arbeiten, wer eine staatlich anerkannte Ausbildung des Fire Departments absolviert hat oder eine absolvierte Ausbildung anerkannt wird. Die Ausbildungen und Anerkennungen finden in den Unterbehörden des Fire Departments (i.d.R. Krankenhäusern) statt.
  11. MA.T3.2Als Arzt darf arbeiten, wer nach erfolgreicher Ausbildung als medizinisches Fachpersonal zusätzlich die Approbation erhalten hat. Die Voraussetzungen für eine Approbation legt das Fire Department fest. Um zusätzlich den medizinischen Doktortitel zu erhalten, muss entsprechend bei einer medizinischen Einrichtung promoviert werden.
  12. MA.T3.3Sachkundenachweise sind von der Institution einzuholen und zu prufen, welche medizinisches Personal beschäftigt.
  13. MA.T3.4Für die Qualifizierung der Bevölkerung im medizinischen Bereich (z.B. Erste Hilfe) oder anderen Behörden sind die vom Fire Department beauftragten Einrichtungen zuständig. Diese sind zudem für die Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter verantwortlich.
  14. MA.T3.5Das Fire Department benennt eine Aufsichtsbehörde für den medizinischen Bereich, welche jederzeit die entsprechenden Sachkunde prüfen kann.
  15. MA.T4Title 4 · Medikamenten-Verordnung
  16. MA.T4.1Die Erlaubnis zur Vergabe von Opioiden und Opioid-Antagonisten erfordert eine gesonderte Schulung und wird durch den EMS geprüft und gegebenenfalls erteilt.
  17. MA.T4.2Das Erwerben von Defibrillatoren außerhalb der Einrichtung EMS ist nur niedergelassen und zugelassenen Arztpraxen gestattet. Die Anschaffung ist der Leitung des EMS schriftlich mitzuteilen.
  18. MA.T4.3Behandlungen und Medikamenten sind nach dem entsprechend gültigen Abrechnungskatalog zu berechnen. Die Rechnung kann schriftlich nach Abschluss der Behandlung von dem Patienten eingefordert werden.
  19. MA.T5Title 5 · Datenschutz
  20. MA.T5.1Mitarbeiter des Fire Departments sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.Ausnahmen:
  21. MA.T5.2Durch Ihr Schweigen kann eine Straftat vermutlich nicht aufgedeckt werden .
  22. MA.T5.3Gegenüber der Exekutive,sofern die Personen festgesetzt/festgenommen wurden.
  23. MA.T5.4Verletzungen, die vermutlich infolge einer Straftat entstanden sind (z.B. Schussverletzungen), können eigenständig der Exekutivbehörde gemeldet werden. Bei folgenden muss eine Meldung erfolgen:
  24. MA.T5.5Verletzungen mit Staatsequiment
  25. MA.T5.6bei Todesfolge
  26. MA.T5.7Sollten Mitarbeiter des Fire Departments Amtshilfe bei einer Maßnahme einer Exekutivbehörde leisten, dürfen für die Maßnahme entsprechend relevante Informationen (z.B. Atemalkoholtest), die keinen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen, dieser mitgeteilt werden.
  27. MA.T5.8Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann durch einen Richter schriftlich angeordnet werden.
  28. MA.T5.9Dem EMS ist die Herausgabe von Patienten-Akten und Daten nur unter folgenden Bedingungen gestattet:
  29. MA.T5.10ein Richter ordnet die Herausgabe an,
  30. MA.T5.11ein Patient erfordert Akteneinsicht in seine persönlichen Unterlagen,
  31. MA.T5.12es liegt eine schriftliche Vollmacht des Patienten vor,
  32. MA.T5.13es wird ein Patientenname im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Straftat benötigt.
  33. MA.T5.14Persönliche Daten und Telefonnummer eines Patienten mit ansteckender Krankheit sind an die Exekutivbehörden
  34. MA.T5.15Ein Totenschein wird nur von einem Arzt ausgestellt. Eine Obduktion wird von einem Gerichtsmediziner durchgeführt. Totenschein und Obduktionsbericht sind der Exekutivbehörde vorzulegen.
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Law of Real Estate

  1. LRE.P1Part 1 · Law of Real Estate
  2. LRE.T1Title 1 · Präambel
  3. LRE.T1.1Dieses Gesetzbuch regelt den Umgang mit und die Vergabe von Grundstücken und Gebäuden. Das Grundbuchamt kann als zuständige Behörde jederzeit Überprüfungen durchführen oder beauftragen.
  4. LRE.T2Title 2 · Allgemeines
  5. LRE.T2.1Jeder Bürger des Staates San Andreas kann grundsätzlich ein Vorkaufsrecht erwerben. Dieses gestattet die Bewohnung eines Objektes und die Verwaltung des Grundstückes. Eigentümer bleibt weiterhin der Staat San Andreas.
  6. LRE.T2.2Die Vergabe von Vorkaufsrechten geschieht durch die Verwaltung des Department of Justice.
  7. LRE.T2.3Grundstücke und Objekte zur gewerblichen Nutzung benötigen ein eingetragenes Gewerbe und eine Genehmigung seitens des Office of Commerce.
  8. LRE.T3Title 3 · Vorkaufsrecht
  9. LRE.T3.1Jeder Bürger darf zeitgleich ausschließlich bei einem Vorkaufsrecht oder Mietobjekt eingetragen sein. Dies gilt für Inhaber, Mitinhaber und für Mitbewohner.
  10. LRE.T3.2Ein erworbenes Vorkaufsrecht ist stets bis zum Ende des nächsten Monats gültig.
  11. LRE.T3.3Vor Ablauf der Frist kann ein Inhaber eine Verlängerung beim Department of Justice beantragen.
  12. LRE.T3.4Wird die Verlängerung vor der Mitte des Monats (bis zum 15. Tag) eingereicht, wird das Vorkaufsrecht bis zum Ende des Folgemonats verlängert.
  13. LRE.T3.5Wird die Verlängerung in der zweiten Hälfte eines Monats (ab dem 16. Tag) eingereicht, wird das Vorkaufsrecht bis zum Ende des übernächsten Monats verlängert.
  14. LRE.T3.6Nach erfolgtem Ausbau eines Grundstücks durch den Architekten kann ein dauerhaftes Vorkaufsrecht beantragt werden.
  15. LRE.T4Title 4 · Besichtigungsrecht von Grundstücken
  16. LRE.T4.1Der Staat San Andreas hat jederzeit und ohne Begründung die Möglichkeit, durch die Exekutivbehörde Besichtigungen eines nicht bereits veräußerten Grundstücks oder Gebäudes vornehmen zu lassen. Obgleich eine Begründung nicht notwendig ist, sollen diese unangekündigten Besichtigungen dem Umstand Rechnung tragen, dass der Staat San Andreas bis zum wirksamen Verkauf Eigentümer ist und jederzeit das Recht hat, sich einen Überblick über den Zustand des Grundstücks zu machen.
  17. LRE.T5Title 5 · Anträge an das Grundbuchamt
  18. LRE.T5.1Für jede Person ist nur ein unbearbeiteter Antrag auf ein Vorkaufsrecht gestattet. Weitere Anfragen oder Anträge führen zu einer temporären Sperre, die bei wiederholten Vergehen auch permanent gesetzt werden kann.
  19. LRE.T5.2Ein Vorkaufsrecht darf nur für Objekte beantragt werden, die auf der offiziellen Freigabeliste des Grundbuchamts geführt sind
  20. LRE.T5.3Sobald ein Antrag auf ein Vorkaufsrecht eingegangen ist hat jeder 24 h Zeit sich zu bewerben. Nach diesen 24 h wird per Zufallsverfahren ausgelöst, die Person Kontaktiert und sie hat 48 h Zeit sich beim DoJ zu melden.
  21. LRE.T5.4Wird ein Neuantrag eines Vorkaufsrechts genehmigt, hat die antragstellende Person das Vorkaufsrecht mindestens 10 Wochen zu halten. In dieser Zeit können weder Verfügbarkeitsanfragen, noch Neuanträge gestellt werden.
  22. LRE.T5.5Eine mündliche Bestätigung über die Inhaberschaft eines Vorkaufsrechtes kann durch den Rechteinhaber mit Begründung bei den Exekutivbehörden oder dem Department of Justice, eingeholt werden.
  23. LRE.T5.6Das Department of Justice kann weitere Bedingungen bekanntgeben und Zuwiderhandlungen gegen diese Vorgaben und Gesetze sanktionieren.
  24. LRE.T6Title 6 · Inhaber und Mitbewohner
  25. LRE.T6.1Für jedes Grundstück können jeweils maximal ein Rechteinhaber und ein Mitinhaber sowie beliebig viele Mitbewohner eingetragen werden.
  26. LRE.T6.2Rechteinhaber können Inhaberschaften ändern, das Vorkaufsrecht verlängern und Mitbewohner hinzufügen
  27. LRE.T6.3Mitinhaber können ausschließlich das Vorkaufsrecht verlängern
  28. LRE.T6.4Ein Rechteinhaber kann sein Vorkaufsrecht nach Ablauf der 10 Wochen Sperrfrist aufgeben (z.B. durch Auszug oder Umzug). Ist ein Mitinhaber vorhanden, geht das Vorkaufsrecht(frühestens 10 Wochen nach Besitz) auf diesen bei Zahlung der vollen Gebühr über, ansonsten geht es zurück an den Staat.
  29. LRE.T6.5Wird ein Vorkaufsrecht nicht fristgerecht verlängert, geht es zurück an den Staat.
  30. LRE.T6.6Eingetragene Mitbewohner erhalten bei Ablauf der Gültigkeit eines Vorkaufsrechts eine Frist von 14 Tagen, in der sie das Vorkaufsrecht übernehmen können.
  31. LRE.T6.7Geht das Vorkaufsrecht innerhalb von 12 Wochen nach dem Erwerb eines Vorkaufsrechts auf einen Mitinhaber oder einem Mitbewohner über, erhält der abtretende Inhaber eine weitere Sperre von 10 Wochen für alle Anträge beim Grundbuchamt.
  32. LRE.T7Title 7 · Unrechtmäßiges Betreten von Grundstücken
  33. LRE.T7.1Das Betreten von oder das Parken auf Grundstücken muss entweder durch den Träger des Vorkaufsrechts oder durch den Staat San Andreas genehmigt werden. Ein Zuwiderhandeln stellt ein Hausfriedensbruch dar und wird entsprechend zur Anzeige gebracht.
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